Zahlungsaufforderung von Uniscore GmbH im Auftrag von Rocket Concept AG

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Im Moment melden sich hier viele Gewerbetreibende, die eine Zahlungsaufforderung von dem Inkassobüro Uniscore GmbH erhalten haben. Dieses Inkassobüro macht eine Forderung für die Firma Rocket Concept mit Sitz in der Schweiz geltend. Gegenstand der Forderung ist ein seinerzeit über Telefon abgeschlossener Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in einem Onlinebranchenbuch. Die Höhe der Forderung liegt zwischen 500,00 EUR und 900.00 EUR. Der angebliche Vertragsschluss liegt allerdings Jahre zurück, so dass sich die Betroffenen überhaupt nicht mehr daran erinnern können. Insofern stellt sich die Frage, wie mit der Zahlungsaufforderung umgegangen und ob der Betrag bezahlt werden soll.

Wichtige Hinweise

Auf derartige Zahlungsaufforderungen sollte auf jeden Fall reagiert werden, da andernfalls die Gefahr besteht, dass sich die Forderung sukzessive weiter erhöht oder sogar gerichtlich geltend gemacht wird. Sofern an den Vorgang keine Erinnerungen bestehen, sollte die Gegenseite zum Nachweis des Vertragsschlusses aufgefordert werden. Bis dahin sollte die Forderung bis auf weiteres zurückgewiesen werden.

Mein Angebot an Betroffene

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie das Forderungsschreiben hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge und Abofallen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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