Zierhut IP mahnt für die Wham-O Holding Ltd. Markenverletzungen ab (Hacky-Sack)

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Die Zierhut IP Rechtsanwalt-Aktiengesellschaft aus München mahnt für die Wham-O Holding Ltd. aus Peninsula vermeintliche Markenrechtsverletzungen ab. Die Abmahnung richtet sich an einen Verkäufer, der sog. „Footbags“ auf eBay.de verkauft.

Die Zierhut IP wirft dem Abgemahnten vor, er habe im Titel des angebotenen Footbag-Artikels den Markennamen „Hacky-Sack“ verwendet. „Hacky-Sack“ ist eine offizielle Wortmarke des Registers des Europäischen Amts für geistiges Eigentum und ebenfalls im Register des Deutschen Patent- und Markenamts eingetragen. Die Bezeichnung „Hacky-Sack“ für Sportbälle, Sportartikel und Fußsäcke dürfe laut der Rechtsanwälte nur die Wham-O Holding Ltd. verwenden. Daher habe der Abgemahnte das Markenrecht der Wham-O Holding Ltd. verletzt.

Der Abgemahnte sei gem. Art. 9, 14 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) i.V.m. §§ 125 b Nr. 2, 14 Abs. 5 und 6, 19 Markengesetz (MarkenG) und gem. §§ 14 Abs. 5 und 6, 19 MarkenG zur Unterlassung und zum Schadensersatz verpflichtet.

Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und einer Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 2.637,00 € bei einem Streitwert von 150.000,00 € aufgefordert.

Sie haben ebenfalls eine markenrechtliche Abmahnung erhalten?

Wie im Falle Ihrer markenrechtlichen Abmahnung vorzugehen ist, hängt immer vom konkreten Sachverhalt ab. Sie sollten in jedem Fall einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt (Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz) konsultieren und in keinem Fall die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben oder geforderte Zahlungen tätigen.

Mithilfe Ihres Fachanwalts können Sie zunächst erörtern, ob ein Markenrechtsverstoß überhaupt gegeben ist. Sollte ein Verstoß vorliegen, kann für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt werden.

Gerne helfe auch ich Ihnen mit Ihrer markenrechtlichen Abmahnung. Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht und für Informationstechnologierecht (IT-Recht) habe ich aus über tausend Abmahnungen Erfahrungen gesammelt.

Kontaktieren Sie mich ganz einfach direkt über das Profil oder das Kontaktformular unter Angabe einer Rückrufnummer. Ich stehe Ihnen gerne für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung. Hierfür können Sie mir auch gerne im Voraus Ihre Abmahnung per E-Mail oder über das Kontaktformular zukommen lassen.


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