ZinsCap - Klauseln unwirksam: APO-Bank verurteilt

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Zins Cap Darlehen – Zinsanpassungsklauseln in sog. Cap Darlehen weitgehend unwirksam – Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG ZinsCap Klauseln unwirksam

In einem aktuellen Urteil des Landgerichts Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2014, Az. 22 O 208/12 (nicht rechtskräftig), macht das Gericht unmissverständlich deutlich, was allenthalben juristisch kontrovers diskutiert wurde: Die von der ApoBank verwendeten Zinsanpassungsklauseln sind unwirksam. Dies gilt jedenfalls für Darlehensverträge, die bis in den Sommer 2013 abgeschlossen wurden.

Zinsanpassungsklauseln – Worum geht es?

Mit sog. CapDarlehen vereinbaren Darlehensgeber und -nehmer sog. Zinskappungsgrenzen, sowohl nach oben als auch nach unten. Die Sicherheit für den Darlehensnehmer lässt sich die Bank durch die ZinCap-Gebühr vergüten. Der Darlehensnehmer soll durch diese Art Darlehen in den Genuss einer Planungssicherheit kommen, die es nach Ansicht der überwiegenden Rechtsprechung tatsächlich jedoch nicht gibt. Der Grund liegt in den falsch formulierten Zinsanpassungsklauseln.

War es zunächst so, dass die ApoBank überhaupt keine objektiven Kriterien formulierte, aus denen sich ergab, wann der Zins nach oben oder unten angepasst werden muss, so hat sich dieses Bild nach einigen verlorenen Prozessen der Bank gewandelt. In den neueren Klauseln sind zwar exakte Kriterien genannt, allerdings behält sich die Bank weiterhin vor, diese nach ihrem Dafürhalten anzuwenden.

ZinsCap-Prämie: Juristisch nicht haltbar, urteilte nun das Landgericht Düsseldorf.

Folgen des Urteils gegen die ApoBank-Rückforderung der Cap-Prämie und ggf. der Zinsen
Betroffene Darlehensnehmer der ApoBank können aufatmen und ggf. mehrere tausend Euro zurück verlangen.

Ist die ZinsCap Klausel unwirksam besteht mglw. ein Anspruch auf Rückzahlung dieser Gebühr bzw. auf Berichtigung der Buchposition laut Darlehensvertrag. Zumeist gefolgt von einem Anspruch auf Neuberechnung des Darlehensvertrages anhand des Referenzzinssatzes.

In den von uns geprüften Verträgen waren außerdem Bearbeitungsgebühren und Verwaltungsgebühren enthalten, die nach unserer Auffassung ebenfalls zurück verlangt werden können.

Chance Zinsprüfungsgutachten!

Gerade bei Immobilien- oder Praxisfinanzierungen in nicht unbeträchtlicher Höhe haben Zinsprüfungsgutachten erhebliche Zinsfalschberechnungen der Bank zu Tage gefördert, die ebenfalls zurück verlangt werden können. Hier ergeben sich schnell Rückforderungsbeträge im zweistelligen Bereich, denn die Bank hat sich selten an die Referenzsätze gehalten.

Widerruf des Darlehensvertrages möglich?

In vielen Fällen ist daneben sogar der Widerruf der auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung noch möglich, sodass auch dieser einen Ansatzpunkt für die Rückforderung von zu Unrecht gezahlten Gebühren darstellt.

Diese Entwicklungen zeigen deutlich, dass es sich für betroffene Darlehensnehmer lohnt, den Darlehensvertrag mit der Bank durch einen auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Gern helfen wir Ihnen weiter.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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