Zinsmonitor – Achtung, keine Auszahlungen

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Über die Webseite zins-monitor.com werden Festgeldanlagen angeboten.

Früher wurden die Anlagen in Form von Festgeldern unter der Domain zinsmonitor.com offeriert.

Nach Berichten von Anlegern, die Festgeldanlagen bei Zinsmonitor abgeschlossen haben, erfolgen nach Fälligkeit von Festgeldanlagen keine Rückzahlungen an sie.

Verdacht auf Betrug bei Zinsmonitor?

Die Betreiber bzw. Verantwortlichen von Zinsmonitor verfügen für das Angebot von Festgeldanlagen über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Dies und die Beschwerden von Anleger, dass sie nach Fälligkeit der Anlage keine Rückzahlung erhalten, können Anhaltspunkte für den Verdacht eines Betruges sein.

In unserem Beitrag „Betrug bei Tags- und Festgeldanlagen“ hatten wir bereits darüber berichtet, dass Verbraucher durch das Angebot von angeblichen Festgeldanlagen mehrerer anderer Anbieter betrügerisch geschädigt werden.

Auf der Homepage von Zinsmonitor wird mit attraktiven Zinsangeboten von Partnerbanken, einem stets erreichbaren Betreuungsteam, Festgeldangebote aus ganz Europa und den USA, einem deutschen Kundenservice und Anlagen schon ab € 5.000,00 Einlage geworben.

Weiterhin wird auf der Webseite darauf verwiesen, dass die Anlagestrategie auf Sicherheit, Rendite und Professionalität basiere und man es sich zum Ziel gesetzt habe, ein sorgenfreies Investment zu ermöglichen, bei dem man von lukrativen Zinsen profitieren kann.

Festgeldanlagen Zinsmonitor ohne Erlaubnis der BaFin 

Wenn in Deutschland Anlegern Anlagen in Form von Festgeldern angeboten werden und dabei Gelder mit dem Versprechen einer unbedingten Rückzahlung angenommen werden, kann es sich um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) handeln.

Solche Festgeldanlagen dürfen in Deutschland aber nur mit einer Genehmigung der BaFin angeboten werden.

Über eine Erlaubnis der BaFin verfügen die Betreiber bzw. Verantwortlichen von Zinsmonitor nach unserer Kenntnis aber nicht.

Möglichkeiten für Anleger von Zinsmonitor

Sofern Anleger Zinsmonitor Gelder, insbesondere für Festgeldanlagen zur Verfügung gestellt haben und Schwierigkeiten haben, insbesondere keine Rückzahlung erhalten, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten sich für sie ergeben, das eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten.

Soweit es sich um ein Einlagengeschäft handeln würde, für das die Verantwortlichen der Zinsmonitor keine Erlaubnis der BaFin haben, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG gegen die anbietende Gesellschaft als auch gegen deren verantwortliche Personen nach der Rechtsprechung darstellen lassen.

Auch kann die Möglichkeit eröffnet sein, dass noch andere Ansprüche begründet werden.

Anleger von Zinsmonitor, die ihre rechtlichen Möglichkeiten wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Stand: 06.04.2023


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