Zinssatz für Überziehungskredite muss bei der Werbung hervorgehoben werden

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12.03.2020

Zinsen sind für Kreditnehmer Belastungen. Das betrifft in ganz besonderem Maße Zinsen für Überziehungskredite, die zumeist deutlich höher sind als „übliche“ Kreditzinsen. Deshalb sollte jeder, der seinen Kredit überziehen möchte, wissen, was dann auf ihn zukommt. Und das muss ihm vorher, ggf. schon in der Werbung, unübersehbar mitgeteilt werden.

Darstellung für den Zinssatz für Überziehungskredite

Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG) war nach einer Klage des Dachverbandes der Verbraucherzentralen in Deutschland mit der Frage befasst, wie deutlich eine Bank ihre Kunden den Zinssatz für Überziehungskredite vermitteln muss. In seinem Urteil vom 21. November 2019 (Az. 6 U 146/18) kam die klare Ansage: Bei einer Werbung für ein Girokonto muss die Bank den Zinssatz für Überziehungskredite „in auffallender Weise“ darstellen. Es genügt nicht, die Angaben in einer Gesamtdarstellung zu platzieren. Der Zinssatz darf weder in einer Fußnote noch im Kleingedruckten „versteckt“ werden. Der Verbraucherschutz verlangt Transparenz. Das bedeutet klare und eindeutige Informationen für die Verbraucherinnen und Verbraucher, die in auffallender Weise zu geben sind. Gerade in der Werbung müssen deshalb die Sollzinsen unübersehbar hervorgehoben werden.

Unser Rat

Nicht nur in der Ehe, sondern auch in einer Beziehung mit einer Bank gilt der Grundsatz: „Drum prüfe, wer sich (ewig) bindet … Der Wahn ist kurz, die Reu‘ ist lang.“ Bevor man also einen Kredit abschließt, sollte man sich vorher über die Zinsen bzw. die Überziehungszinsen informieren. Können Überziehungszinsen anfallen, dann ist das Überziehungsrisiko mit seinen Folgen zu kalkulieren.

Ersteinschätzung 

Wir bieten Ihnen eine Ersteinschätzung bei Zinsproblemen. Wurden Sie nicht richtig oder gar falsch über die Zinskonditionen informiert oder hadern Sie mit der Höhe der Zinsforderung, dann sollten Sie einen Anwalt konsultieren. Damit Sie vielleicht für die durchaus auch wertvolle Information, dass alles rechtens ist bzw. man nichts für Sie tun kann, kein Geld ausgeben, bieten wir Ihnen eine Ersteinschätzung Ihres Problems. So wissen Sie, ob Sie einen Anspruch haben, wie Ihre Chancen sind, diesen durchzusetzen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage. 

Unsere Kompetenz

Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten seit Jahren bundesweit erfolgreich Bankkunden außergerichtlich als auch vor Gericht. Als Vertrauensanwälte der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. konnten wir zudem in vielen Grundsatzverfahren gegen Banken und Sparkassen Urteile vor dem Bundesgerichtshof erstreiten, die allen Kunden von Kreditinstituten zugute kommen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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