Zinssatz– und Währungsswaps - Existenzbedrohende Form der Geldanlage für Privatanleger

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Die Finanzmarktkrise hat vielen Anlegern offenbart, dass die ihnen von ihren Bankberatern als sicher und risikolos empfohlenen Geldanlagen oftmals hochspekulative Anlagen mit erheblichen Risiken, bis hin zum Totalverlust, sind. In besonderer Weise gilt dies neben Lehman-Anlegern und anderen Zertifikatsgeschädigten für Anleger, die mit ihrer Bank sog. Zinssatz- und Währungsswaps eingegangen sind.  

Zinssatz- und Währungsswaps zeichnen sich durch folgende Konstruktion aus. Bankkunde und Bank vereinbaren eine Wette auf die Entwicklung zweier Währungen. Es wird eine Vereinbarung zwischen Bank und Bankkunde geschlossen, nach welcher sich beide Seiten verpflichten, zu einem bestimmten, in der Zukunft liegenden Zeitpunkt für z.B. jeweils EUR 500.000 Zahlungen zu erbringen. Die Bank erbringt ihre Zahlung in Währung A und der Bankkunde seine in Währung B. Beide Zahlungen werden der jeweiligen Gegenpartei gutgeschrieben. 

Zwischen Beginn des Swapgeschäfts und dessen Laufzeitende erbringen beide Parteien darüber hinaus wechselseitige Zinszahlungen entweder in fester oder variabler Höhe in den jeweiligen Währungen. Regelmäßig ist der von dem Bankkunden zu zahlende Zins niedriger als der von der Bank zu leistende Zins, so dass im Wege einer Verrechnung beider Zahlungen der Bankkunde eine Rendite in Höhe des sich ergebenden Differenzbetrages verzeichnen kann. 

Abhängig von der Entwicklung beider Währungen kann der Bankkunde zudem am Laufzeitende oder schon während der Laufzeit einen Gewinn erzielen, nämlich dann, wenn z.B. „seine" Währung, in welcher er EUR 500.000 zu leisten hat, an Wert verloren hat und gleichzeitig, die Währung, in welcher die Bank EUR 500.000 umgerechnet zu leisten hat, an Wert gewonnen hat. Die Währungsdifferenz stellt sodann den Gewinn des Anlegers dar. 

Problematisch wird diese Form der Geldanlage, wenn die beiden Währungen sich anders als beschrieben entwickeln, die Währungen also „gegen den Anleger laufen". Banken haben in der Vergangenheit ihren Kunden in Aussicht gestellt, in einem solchen Falle nicht auf die eigentlich anfallende Ausgleichszahlung zu bestehen, sondern entweder das eigentlich zeitlich begrenzte Swapgeschäft zu verlängern, so dass bei, für den Anleger positiver Entwicklung der Währungen sich die angefallenen Verluste wieder ausgleichen oder aber ein Gegengeschäft zu vereinbaren. In letzterem Fall wird ein neuer Swap mit zwei neuen Währungen bzw. einem neuen Währungspaar vereinbart. Hierdurch soll dem Anleger durch eine sodann für den Anleger positive Währungsentwicklung die Möglichkeit zum Ausgleich der aus dem „Alt-Swap" angefallenen Verluste gegeben werden. 

Nicht zuletzt auch aufgrund der Finanzmarktkrise sind zahlreiche Swap-Geschäfte gegen den Anleger gelaufen. Anlegern drohen im Falle der ordnungsgemäße Beendigung des Swap-Geschäfts nicht selten, abhängig von dem jeweiligen Währungspaar, Ausgleichszahlungen in Höhe von EUR 100.000 und mehr, sollte die Bank keiner Laufzeitverlängerung oder aber dem Abschluss eines „Gegenswaps" zustimmen.  

Angesprochen auf diese, vor Abschluss des Geschäfts regelmäßig unterbreiteten Angebote zur Laufzeitverlängerung bzw. zum Abschluss eines „Gegenswaps" verweigern Banken aktuell häufig diese Maßnahmen oder knüpfen diese wiederum an die Stellung weiterer Sicherheiten. Den betroffenen Anlegern wird häufig erst jetzt bewusst, dass sie keinen rechtlichen Anspruch auf eine Laufzeitverlängerung oder den Abschluss eines „Gegenswaps" haben und daher nun zur Leistung der Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 100.000 oder mehr verpflichtet sind bzw. neue Sicherheiten zur Abwendung dieser Zahlung und von Vollstreckungsmaßnahmen stellen müssen. Hierüber wurden sie vor Abschluss des Swaps regelmäßig im Unklaren gelassen. Nicht selten wurde den Anlegern sogar zugesichert, dass sich Verluste für sie nie realisieren würden, da die Bank in jedem Falle einer Laufzeitverlängerung oder einem neuen Swapgeschäft zustimmen würde.  

An diese Versprechungen erinnern sich Banken aktuell jedoch nicht mehr. Auslaufende Swaps werden nicht verlängert. Der Abschluss eines Gegenswaps wird verweigert und der Anleger wird nicht selten zur sofortigen Erbringung von Zahlungen jenseits der EUR 100.000 aufgefordert. Andernfalls, so die Drohung, werden sämtliche zur Absicherung des Swap-Geschäfts gegebenen Sicherheiten verwertet. Hierbei handelt es sich regelmäßig um verpfändete Wertpapierdepots oder sonstige Konten sowie gerade auch auf dem Eigenheim zugunsten der Bank lastende Grundschulden. 

Nicht selten wurden Anleger vor Abschluss dieser Swap-Geschäfte nicht oder nicht zutreffend über die für seine Anlageentscheidung maßgeblichen Umstände, gerade auch die Risiken der Anlageform, aufgeklärt. Ist eine solche Falschberatung nachweisbar, kann der Anleger die Rückabwicklung des Geschäfts verlangen und diesen Zahlungsforderungen der Banken entgehen. Ob der Anleger sich im Einzelfall erfolgreich gegen die Zahlungsforderungen der Bank wenden kann, bedarf einer individuellen rechtlichen Prüfung und kann daher nicht verallgemeinert werden. 

Rechtsanwalt Siegfried Reulein, seit Jahren schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Bank- und Kapitalanlagerechts sowie des Anlegerschutzes tätig, bietet zu dem Thema „Zinssatz- und Währungsswaps - Existenzbedrohende Form der Geldanlage für Privatanleger" am Freitag, den 23.10.2009 um 17.30 Uhr eine kostenlose Informationsveranstaltung im Mövenpick Hotel Nürnberg-Airport, Flughafenstraße 100, 90411 Nürnberg, an.

Im Anschluss an den Vortrag von Herrn Rechtsanwalt Reulein besteht ausreichend Gelegenheit zu einem Informationsaustausch sowie der Beantwortung individueller Fragen.


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