Mit welchen Kosten hat der Mandant bei einem Rechtsstreit zu rechnen?

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Welche Gebühren sieht das Gesetz vor, wenn bei einem Rechtsstreit anwaltliche und/oder gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen wird?

„Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte...“, sagt der Volksmund. So müsste etwa der Anwalt um seine Einnahmen fürchten, wenn sich jeder immer einig und alles „Friede, Freude, Eierkuchen" wäre. Wird seine Hilfe beansprucht, kann der Anwalt eine Geschäftsgebühr verlangen, unabhängig wie der Streit am Ende ausgeht bzw. ob dieser vor Gericht landet oder nicht. Nicht zuletzt aus diesem Grund wird die Haftung des Anwalts für Beratungsfehler, die einen finanziellen Schaden für den Mandanten nach sich ziehen, äußerst streng ausgelegt. 

Landet der Streit schließlich vor Gericht, kann der Anwalt weitere Gebühren von seinem Mandanten verlangen (Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und ggfs. Einigungsgebühr). Die vorgerichtliche Geschäftsgebühr wird dabei mit der gerichtlichen Verfahrensgebühr zum Teil verrechnet. Zudem fallen Gerichtsgebühren an, die vom Kläger bei der Gerichtskasse einzuzahlen sind, damit die Klage dem Gegner zugestellt wird. 

Die Höhe der Anwaltsgebühren ebenso wie der Gerichtsgebühr ist dabei abhängig von der Höhe des Streitwerts. Je höher der Streitwert, desto höher fallen auf Grundlage des Gebührenkatalogs im RVG und GKG die Gebühren aus. Der Streitwert wiederum richtet sich nach dem Begehren des Klägers. Wird die Rückzahlung eines Kaufpreises von 5.000 EUR verlangt, beträgt der Streitwert 5.000 EUR; wird die Herausgabe eines Fahrzeugs mit einem Verkehrswert von 25.000 EUR verlangt, beläuft sich der Streitwert auf 25.000 EUR, usw. 

Wann hat der Mandant die Möglichkeit, eine anderweitige Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt abzuschließen, die ggfs. eine niedrigere Vergütung des Anwalts als die gesetzlich vorgesehenen Gebühren zur Folge hat?

Diese streitwertabhängigen Gebühren gemäß RVG-Gebührenkatalog stellen die Mindestvergütung des Anwalts dar, sobald der Rechtsstreit vor Gericht gelandet ist. Beschränkt sich die Tätigkeit des Anwalts dagegen auf eine rein außergerichtliche Beratung bzw. Vertretung, besteht die Möglichkeit, eine anderweitige, auch niedrigere Vergütung als die gesetzlich vorgesehenen Gebühren mit dem Anwalt zu vereinbaren, etwa auf Stundenhonorarbasis oder als Pauschalhonorar. 

Was passiert mit den Kosten nach Abschluss des Rechtsstreits? Wer muss diese am Ende tragen bzw. wer bleibt am Ende auf den Kosten sitzen?

Am Ende des Gerichtsverfahrens werden sämtliche Anwaltsgebühren beider (!) Streitparteien, die Gerichtsgebühr und alle weiteren im Prozess enstandenen Kosten (etwa für gerichtlich beauftragte Sachverständigengutachten, Zeugenladungen, Dolmetscherleistungen usw.) in einen gemeinsamen Topf geworfen. Hieraus errechnet sich ein bestimmter Gesamtbetrag sämtlicher Kosten. Dieser Gesamtkostenbetrag wird dann zwischen den Parteien verteilt, abhängig davon, wer wieviel gewonnen und wer wieviel verloren hat. Hat der Kläger vollständig gewonnen, weil seiner Zahlungsklage über 10.000 EUR in voller Höhe stattgegeben wurde, muss der Gegner den kompletten Topf an Kosten alleine tragen; wird die Klage nur in Höhe von 5.000 EUR zugesprochen, wird der Kostentopf hälftig auf beide Parteien aufgeteilt; werden nur 2.000 EUR zugesprochen, trägt der Beklagte auch nur 20 % der Kosten, der Kläger demgegenüber 80 %; wird die Klage insgesamt abgewiesen, werden dem Kläger sämtliche Kosten auferlegt.

Ihren Kostenerstattungsanspruch kann die obsiegende Partei auf Grundlage des sog. Kostenfestsetzungbeschlusses (vollstreckbarer Titel) notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung gegenüber der unterlegenen Partei durchsetzen. 

Fazit

Eine umfassende und fachgerechte Prozessrisikoanalyse durch den Anwalt unter Abwägung diverser Parameter bereits im Vorfeld ist unabdingbar, um unangenehme Überraschungen finanzieller Natur am Ende so weit wie möglich ausschließen zu können.

Gerne erörtere ich mit Ihnen Ihr Anliegen und bespreche mit Ihnen falls gewünscht auch die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit einer Vergütungsvereinbarung (Stundenhonorar oder Pauschalhonorar)! 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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