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Zu viele Katzen - Landkreis darf Tiere der Besitzerin wegnehmen.

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Der Verwaltungsgericht Hannover lehnte Eilantrag, Aktenzeichen: 11 B 4036/12, einet Katzenbesitzer gegen die Fortnahme und die Veräußerung der Tiere ab.

Im vorliegenden Fall hielt die Antragstellerin, eine Mutter mit zwei erwachsenen Kindern, in einer ca. 85 m² großen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus insgesamt mehr als 90 Katzen. Daraufhin kam es mehrfach zu Kontrollen seitens der Veterinäre des Landkreises. Dabei wurden mehrmals Mängel festgestellt, jedoch blieb eine Besserung aus und jede Reduzierung des Bestandes wurde ablehnt. Aus diesem Grund erging seitens des Landkreises gegen die Antragstellerin ein Bescheid und alle Katzen wurden ihr abgenommen und in einem Tierheim untergebracht. Zugleich ordnete der Landkreis auch die Veräußerung der Katzen an.

Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte Eilantrag der Katzenbesitzer gegen die Fortnahme und die Veräußerung der Tiere ab. Die fortgenommenen Katzen seien unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten worden. Dies habe zu vermeidbaren Schmerzen und Leiden der Tiere geführt. Sie seien dadurch erheblich vernachlässigt worden und hätten schwerwiegende Verhaltensstörungen entwickelt. Die Fortnahme und Veräußerung der Tiere seien rechtmäßig.


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