Zusatzvereinbarung mit der WN Online-Service GmbH & Co. KG abgeschlossen? Wir helfen Ihnen!

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Die WN Online-Service GmbH & Co. KG bietet Verträge über die Erstellung und Betreuung von Internetpräsenzen an (sog. Internetsystemverträge). Hierbei ist auffällig, dass die WN Online-Service offiziell zur EUROWEB GROUP (https://www.euroweb.de/euroweb-group/) gehört, die ebenfalls Internetsystemverträge anbietet.


Viele unserer Mandanten hatten bereits Probleme mit Internetsystemverträgen, die sie mit Euroweb abgeschlossen hatten. Jetzt berichtete uns eine Mandantin von ähnlichen Problemen, die sie jedoch mit der WN Online-Service GmbH & Co. KG hatte.


Zum Problem: Versteckte Vertragsverlängerung unter dem Deckmantel einer Zusatzvereinbarung?
Es wurde ein Internetsystemvertrag zwischen unserer Mandantin und der WN Online-Service GmbH & Co. KG mit einer Vertragslaufzeit von 48 Monaten abgeschlossen.


Noch während der Vertragslaufzeit wurde die Mandantin laut eigener Angabe unangekündigt von einem Medienberater der WN Online-Service GmbH & Co. KG aufgesucht. Der Medienberater machte unserer Mandantin ein Zusatzangebot hinsichtlich eines Google-Links, der die Google-Präsenz der Website Mandantin verbessern sollte. Die Mandantin ging davon aus, dass diese Zusatzvereinbarung nur für einen gewissen Zeitraum abgeschlossen werde. Daraufhin unterschrieb unsere Mandantin die Zusatzvereinbarung. Später stellte sich heraus, dass es sich bei der Zusatzvereinbarung zusätzlich zu der Zusatzleistung des Google-Links um eine Vertragsverlängerung des ursprünglich abgeschlossenen Vertrages handelte.


Eine ähnliche Vorgehensweise konnten wir auch in der Vergangenheit bei unseren Mandanten im Rahmen von Euroweb-Vertragsbeziehungen hinsichtlich der Zusatzvereinbarungen beobachten.
Solche Zusatzvereinbarungen sollten stets anwaltlich überprüft werden!


Warum Sie unsere Kanzlei einschalten sollten:
Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Berlin und Hamburg wird bundesweit im Bereich des IT-Rechts tägig. Wir beraten regelmäßig Mandanten, die sich von Internet-System-Verträgen mit der Euroweb Internet GmbH, der United Media AG oder der WN Online-Service GmbH & Co. KG lösen möchten.


Mit einer gezielten Lösungsstrategie konnten wir bereits bestmögliche Ergebnisse erzielen. Wichtig ist es uns hierbei, jeden Fall individuell zu prüfen. Es kommt stets darauf an, wie die Verträge im Einzelfall ausgestaltet ist und ob weitere Vereinbarungen abgeschlossen worden sind.


Wir bieten Ihnen zudem folgende Vorteile:

• schnelle Hilfe durch unsere Fachanwälte
• persönliche und individuelle Beratung
• transparente Kosten
• bundesweite Unterstützung


Rufen Sie unsere Kanzlei gerne für ein kostenloses Erstgespräch an!





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