Zustimmung zur Haustierhaltung: Verweigerung nur bei sachlichen Gründen zulässig

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Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil vom 07.12.2022 unter dem Aktenzeichen 64 S 151/22 klargestellt, dass Klauseln in Mietverträgen, die eine Zustimmung des Vermieters zur Haustierhaltung erfordern, klar und nachvollziehbare Kriterien enthalten müssen, um wirksam zu sein. In dem betreffenden Fall ging es um die Haltung eines Hundes, die vom Vermieter ohne solche Kriterien in der Klausel abgelehnt wurde.

Hintergrund und Entscheidung des Gerichts

Die Mieter der Wohnung wollten einen Hund halten und benötigten dafür die Zustimmung ihres Vermieters. Die im Mietvertrag vorhandene Klausel gab dem Vermieter das Recht, seine Zustimmung zu erteilen, legte aber keine spezifischen Kriterien fest, nach denen diese Entscheidung getroffen werden sollte. Der Vermieter verweigerte die Zustimmung mit der Begründung, dass in all seinen Objekten die Hundehaltung zu Problemen geführt habe. Das Amtsgericht Köpenick hatte in der ersten Instanz zugunsten des Vermieters entschieden und die Mieter dazu aufgefordert, den Hund aus der Wohnung zu entfernen.

Das Landgericht Berlin hob diese Entscheidung jedoch auf und erklärte die Klausel für unwirksam. Das Gericht betonte, dass solche Klauseln den Mieter nicht unangemessen benachteiligen dürfen und klar definierte, nachvollziehbare Kriterien enthalten müssen, anhand derer der Vermieter seine Entscheidung treffen kann. Die bloße Berufung auf allgemeine Erfahrungen oder Präferenzen reicht nicht aus, um eine Zustimmung zur Haustierhaltung zu verweigern.

Rechtliche Implikationen

Dieses Urteil hat wichtige Implikationen für das Mietrecht, insbesondere im Hinblick auf die Haustierhaltung:

Transparenz und Fairness: Vermieter müssen sicherstellen, dass ihre Klauseln zur Haustierhaltung klar und transparent sind. Sie müssen spezifische Kriterien festlegen, die nachvollziehbar und überprüfbar sind.


Schutz der Mieterrechte: Das Urteil schützt die Rechte der Mieter, indem es verhindert, dass Vermieter ihre Zustimmung aus willkürlichen oder unklaren Gründen verweigern.


Bedeutung der individuellen Prüfung: Vermieter müssen jede Anfrage zur Haustierhaltung individuell prüfen und dürfen ihre Entscheidung nicht auf generelle Annahmen stützen.

Fazit

Das Urteil des Landgerichts Berlin stärkt die Position der Mieter im Hinblick auf die Haustierhaltung und fordert von den Vermietern eine faire und transparente Handhabung solcher Anfragen. Vermieter sollten ihre Mietverträge überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um Konflikte und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Mieter, die eine Haustierhaltung anstreben, haben durch dieses Urteil eine klarere Rechtsgrundlage, um ihre Rechte geltend zu machen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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