Zwangsgeld gegen Arbeitgeber, weil kein ordentliches Zeugnis ausgestellt wurde

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Das ist typisch. Wenn der Arbeitgeber auf stur stellt, hat er oftmals auch keine Lust mehr ein Arbeitszeugnis auszustellen. Er kann dies aber meistens nur persönlich.

Klar ist, dass man seinen Anspruch auf ein ordentliches, wohlwollendes Zeugnis auch durch das Gericht bestätigen lassen kann.

Aber was ist, wenn man zwar ein Urteil hat, aber der Arbeitgeber stellt das Zeugnis trotzdem nicht aus?

In einem solchen Fall kann man durch das Gericht ein Zwangsgeld androhen und schließlich auch festsetzen lassen.

Dem Arbeitgeber wird dann angedroht, dass gegen ihn ein Zwangsgeld verhängt wird, falls er das Urteil und die damit verbundene Verpflichtung auf Erteilung eines ordnungsgemäßen Zeugnisses nicht erfüllt.

Voraussetzung wie bei jeder Zwangsvollstreckung: Titel, Klausel, Zustellung und die Weigerung, dass das Zeugnis ausgestellt wird. Viel Erfolg, falls Sie einmal in die Verlegenheit kommen sollten.

Aber: Arbeitgeber sollten sich um sinnvollere Angelegenheiten kümmern.

Rechtsanwalt Borth

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