Fachanwältin für
- Familienrecht
Rechtsgebiet
- Erbrecht
Über mich
Wir sind - IHRE PARTNER IM FAMILIEN- UND ERBRECHT -
und ich freue mich, Sie auf meinem Profil begrüßen zu dürfen.
Trennungen, Scheidungen, letztwillige Verfügungen und auch Erbauseinandersetzungen stellen in den meisten Fällen sehr persönliche und damit empfindliche Bereiche dar. Um so wichtiger ist es, eine vertrauensvolle und erfahrene Beratung und Zusammenarbeit zu führen. Seit nunmehr 18 Jahren bin ich als Rechtsanwältin tätig. Ich schloss das Studium der Rechtswissenschaften an der Technischen Universität Dresden ab und absolvierte das Referendariat beim Landgericht Görlitz. Seit dem Jahr 2000 bin ich als Rechtsanwältin tätig. Im Jahr2011 erwarb ich den Fachanwaltstitel für Familienrecht und absolvierte im den Jahren 2015/2016 den Fachanwaltslehrgang zum Erbrecht. Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit veröffentliche ich regelmäßig Fachbeiträge in verschiedenen Medien.
Familienrecht
Eine Trennung oder Scheidung stellt eine emotional belastende Situation dar. Als erfahrene Fachanwältin unterstütze und berate ich Sie bei allen rechtlichen Fragen. Dabei geht es nach einer Trennung auch um die Frage, was ist jetzt zu tun, worauf müssen Sie achten oder wer muss ausziehen, wie teilt sich der Hausrat auf, usw. Nach der ersten Phase geht es dann um eine langanhaltende Regelung zum Aufenthalt, Umgang und Unterhalt mit den gemeinsamen Kindern. Wichtig sind auch die Klärung der Höhe und Dauer von Trennungs- und nachehelichem Ehegattenunterhalt. Für Sie übernehme ich in einem nächsten Schritt die Prüfung der Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich oder Gütertrennung oder auch die Prüfung und Anfechtung eines Ehevertrages.
Eine gute rechtliche Beratung macht aber nicht nur nach der Trennung Sinn, sondern auch schon bei einer Eheschließung, um einer streitigen und langwierigen Auseinandersetzung im Fall einer Trennung vorzubeugen. Um Sie für den Fall der Fälle ideal abzusichern, helfe ich Ihnen gerne bereits in „guten Zeiten“ bei der Erstellung eines rechtssicheren und individuellen Ehevertrags.
Erbrecht
Das Erbrecht für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen bildet einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Für ein Beratungsgespräch mit Ihnen nehme ich mir gerne Zeit und informiere Sie über die Gestaltungsmöglichkeiten eines Testaments oder Erbvertrags, die gesetzliche Erbfolge und den Pflichtteil, der im Übrigen auch bei einer Enterbung nicht wegfällt, sowie erbschaftssteuerliche Aspekte. Erben hingegen bin ich bei der Abwicklung des Erbfalls behilflich, sobald dieser Eintritt, versöhne ggf. eine zerstrittene Erbengemeinschaft oder mache Pflichtteilsansprüche geltend. Ob Erblasser, Erbnehmer, Miterbe oder Pflichtteilsberechtigter: Ich biete Ihnen maßgeschneiderte Lösungen gemäß Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Sollte ich Ihr Interesse geweckt haben, kontaktieren Sie mich einfach und schnell über das anwalt.de-Profil!
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- Dresdner Anwaltsverein
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht (DAV)
- Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
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