Rechtsanwalt Hendrik Schöpper
Persönliche Daten des Rechtsanwaltes Hendrik Schöpper:
- geb. am 24.02.1962 in Düsseldorf
- Studium der Betriebswirtschaftslehre sowie Rechtswissenschaften an den Universitäten
Berlin (TU) und Münster (WWU)
- Rechtsreferendariat in Koblenz
- Rechtsanwaltszulassung seit dem 28.10.1997
- Zulassung zum Oberlandesgericht Hamm seit dem 13.11.2002
- Fachanwalt für Familienrecht seit dem 11.07.2006
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie Anwalt- und Notarverein Dortmund
- Eingetragener Ausbilder f. Rechtsreferendare und RA-Fachangestellte
- Ehrenamtl. Mitarbeiter und Rechtsbeistand im Beratungsdienst des Caritas-
Verbandes Dortmund
- Dozent beim Interessenverband Unterhalt und Familienrecht 'ISUV'
Philosophie
Rechtsanwalt Schöpper hat es sich seit nun mehr als 10 Jahren zur Aufgabe gemacht, weg von der Massen- und Zeittaktabfertigung mancher Groß- und Mittelstandskanzleien das Vertrauen des Mandanten durch eine sehr persönliche, intensive, auf tatsächliche Bedürfnisse ausgerichtete 'Teamarbeit mit dem Mandanten' zu gewinnen.
Hier gilt das Prinzip: Jeder Mandant ist wichtig und trägt die Lösung des Problems schon in sich. Wir helfen nur bei der juristisch-fachlichen Formulierung und Durchsetzung.
Wir zeigen Ihnen Ihre Rechte, die andere Ihnen nehmen wollen.
Der gesunde Menschenverstand und ein oft untrügliches 'Gefühl' für Recht und Gerechtigkeit veranlasst den Mandanten zum Anwalt zu gehen. Und ist das Vertrauen erst hergestellt, lassen sich die allermeisten Probleme bereits nach einem ersten, intensiven Gespräch nach Gewicht und Priorität erfassen und schnell einer umfassenden Lösung zuführen.
So lichtet sich die vermeintliche Undurchdringlichkeit rechtlicher und persönlicher Sorgen und Probleme oft bereits nach der ersten 'Teamsitzung'. Und mancher Mandant fragt sich anschließend, warum er diesen Weg nicht schon früher gegangen ist.
Wir versprechen Ihnen daher immer ein offenes Ohr, viel Zeit für Ihre Fragen und Bedürfnisse und infolge laufender Fortbildung und Spezialisierung in unseren Rechtsgebieten, immer die nötige fachliche Qualifikation zu haben.
Fairness und Vertrauen ist der Grund, warum unsere Mandanten über das einzelne Mandat hinweg, die Kanzlei auch über viele Jahre hinweg in allen Lebenslagen um Rat fragen.
Dabei sind wir auch fair genug, im Einzelfall dem Mandanten einen anderen Spezialisten zu empfehlen, wenn uns dies für den Erfolg des Mandanten erforderlich erscheint.
Denn unser 'Kapita'“ ist das Vertrauen des Mandanten und unser guter Ruf.
Überzeugen Sie sich selbst.
Ihr Recht ist unser Anliegen!
Schwerpunkte
Familienrecht:
Ehe- und Scheidungsrecht (auch international), Sorgerecht- und Umgangsrechtsverfahren, Ehegatten- und Kindesunterhalt, Regelung der Rentenansprüche (Versorgungsausgleich), Zugewinnausgleichsverfahren, Regelung der Vermögensverhältnisse, Regelung von Wohnung und Haushalt / Hausrat, Adoptionsverfahren, Regelung des Aufenthalts bei binationalen Ehen sowie
Aufenthaltsansprüche im Zusammenhang mit der Ehe, Eheverträge, Vorsorgeregelungen für Ehegatten, Ehegattentestamente (s.a. unten: Erbrecht), Vaterschaftsfeststellungsverfahren, Verfahren und Eilmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz, Strafverteidigung im Zusammenhang mit Familien- und
Eherechtsbezug, Zeugenbeistand
Erbrecht:
Testamente, Entwurf und Gestaltung (insbesondere in Problemfällen: Ehegattentestamente, Lebenspartnerverfügungen, Vermächtnisse), Prüfung, Auslegung und Anfechtung von Testamenten, Erbenklageverfahren, Erbverträge, Pflichtteilsansprüche, Auskunftsansprüche, Altersvorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Arbeitsrecht:
Kündigungsschutzklagen des Arbeitnehmers, Kündigungsverfahren des Arbeitgebers, Verfahren vor der Hauptfürsorgestelle, Rechte des beh. Arb.nehmers, Zahlungsansprüche: Lohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle, Abfindungen, Urlaubsvergütung, allg. Schadensersatzansprüche, Arbeitsunfälle und Rentenansprüche (BU-u.EU-Renten), Abmahnungsverfahren, Arbeitszeugnisse
weitere Rechtsgebiete:
Neben den vorbenannten Tätigkeitsbereichen vertritt RA Schöpper seine Mandantschaft seit Jahren erfolgreich auch in vielen anderen angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Mietrecht, dem Verkehrsunfallrecht und dem Vertragsrecht.
Das System der übergreifenden Rechtsordnungen verlangt heute vielschichtige Kenntnisse auf allen angrenzenden Rechtsgebieten, ohne die eine unfassende rechtliche Bearbeitung auch der Kernrechtsgebiete nicht möglich ist.
Hierbei bleibt Fairness immer das oberste Gebot, weshalb in einem ersten Vorgespräch Einzelproblematiken zu klären sind und im Bedarfsfall auf spezialisierte Kollegen zurückzugreifen ist.