Bewertungen von Marianne Schörnig
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Bewertungen
JJ
von J. J. am 16.05.2022 um 22:52 Uhr
Eingliederungshilfe 35a
Allgemeine Rechtsberatung
Ich war sehr zufrieden mit dem ausführlichen Erstgespräch, da Frau Schörnig sehr klar gewesen ist und gleichzeitig sehr geduldig. Das hat mir gut geholfen, mich auf den Kern der Problematik zu fokussieren und festzustellen, worum es bei einem möglichen Rechtsstreit gehen wird. Für mich war die Beratung hilfreich.
GH
von G. H. am 22.04.2022 um 11:38 Uhr
Kompetent
Allgemeine Rechtsberatung
Verständliche Antwort
Antwort von Rechtsanwältin Marianne Schörnig
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Es freut mich sehr, daß meine Antwort verständlich war.
AJ
von A. J. am 25.03.2022 um 13:28 Uhr
Krankengeldkürzung durch Krankenkasse
Sozialrecht
Prombte Reaktion auf meine Anfrage und schnelle Bearbeitung..toll!!
AD
von A. D. am 11.03.2022 um 17:38 Uhr
Behinderungsgrad
Schwerbehindertenrecht
Gute Beratung was mir Aufmerksamkeit gebracht hat und dank die Anwältin ich weitere Schritte eingeleitet habe, von mir ein Herzliches Dankeschön!!!!
Antwort von Rechtsanwältin Marianne Schörnig
Herzlichen Dank. Es freut mich, daß ich Ihnen helfen konnte.
RH
von R. H. am 08.01.2022 um 18:36 Uhr
Sehr zufrieden!
Schwerbehindertenrecht
Die komplette Abwicklung des Verfahrens war super. Ich habe mich immer sehr gut aufgehoben gefühlt. Ich wurde permanent und sehr zeitnah über alle einzelnen Verfahrensschritte dedailiert informiert. Dieser Anwältin habe ich in jeder Verfahrensstufe absolut vertraut.
Ich kann sie also sehr empfehlen!!
Ich kann sie also sehr empfehlen!!
Antwort von Rechtsanwältin Marianne Schörnig
Herzlichen Dank für Ihre Bewertung.
KB
von K. B. am 06.12.2021 um 06:56 Uhr
Sozialrechtliche Erstberatung
Sozialrecht
Sozialrechtliche Beratung via Skype. Völlig überzogenes Honorar inkl. Abrechnung von Auslagen. Definition"Erstberatung" unbedingt im Vorfeld abklären, Kostenvoranschlag einholen.
Antwort von Rechtsanwältin Marianne Schörnig
Sehr geehrte Frau B.,
Ihre Beratung übertraf den Rahmen einer Erstberatung, daher ist das Honorar angemessen. Gerne mache ich einen Kostenvoranschlag, was von Ihnen aber nicht angefragt worden war.
Ihre Beratung übertraf den Rahmen einer Erstberatung, daher ist das Honorar angemessen. Gerne mache ich einen Kostenvoranschlag, was von Ihnen aber nicht angefragt worden war.
WS
von W. S. am 07.08.2011 um 02:21 Uhr
ausgezeichnete, kompetente Beratung.
Sozialrecht
kurze und klare Aussagen