Bewertungen von Dr. jur Shahryar Ebrahim-Nesbat
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Bewertungen
EM
von E. M. am 24.06.2017 um 13:55 Uhr
Ermittlungsverfahren
Strafrecht
Ein sehr netter und kompetenter Anwalt. Die Beratung hätte nicht besser sein können. Auf jedenfall empfehlenswert !
Antwort von Rechtsanwalt Dr. jur Shahryar Ebrahim-Nesbat
Danke für die positive Bewertung. Ich komme erst jetzt dazu, mich bei Ihnen zu bedanken.
Ihr Anwalt und Strafverteidiger
Ihr Anwalt und Strafverteidiger
ÖÜ
von Ö. Ü. am 03.06.2017 um 18:35 Uhr
Allgemeine Beratung
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr zu empfehlen,Hilfsbereit ,war zufrieden.
Antwort von Rechtsanwalt Dr. jur Shahryar Ebrahim-Nesbat
Sehr gerne, Ihr Strafverteidiger aus Hamburg, Jungfernstieg 38
SK
von S. K. am 02.06.2017 um 18:47 Uhr
Verteidigung Flughafen Frankfurt am Main
Strafrecht
I just wanted to take a moment to let you know of my experience with Dr. Shahryar Ebrahim-Nesbat this past month. I am very pleased with the performance, support, professionalism and determination of Mr. Ebrahim-Nesbat. Throughout my problem, he was always very quick to respond, made himself available during times that most would consider after hours and always patient in explaining the status and details of the case. He helped me and my family so much through the difficult times. I thank him so much for all his hard work, and help. He is very trustworthy, and I would definately recommend him to anyone in need of advice and/or help. Thank you so much again!
Antwort von Rechtsanwalt Dr. jur Shahryar Ebrahim-Nesbat
Thanke you so much. Best wishes to the Iranian Community in Canada
DN
von D. N. am 31.03.2017 um 23:09 Uhr
Strafprozess
Strafrecht
Dr. Ebrahim-Nesbat hat in einem schwierigen Prozess einen Freispruch herausgeholt, der sonst in mehreren Jahren Freiheitsstrafe geendet wäre.
Antwort von Rechtsanwalt Dr. jur Shahryar Ebrahim-Nesbat
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Nach dem Freispruch werde ich nach dem Strafverfolgungsentschädigungsgesetz (StrEG) den immateriellen Schaden für die erlittende Untersuchungshaft geltend zu machen. Darüber hinaus werde ich nach Art. 5 Absatz 5 Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK) im Klagewege in Hamburg Schadensersatz geltend machen. Z.B. Ihre Ausgaben für das Anwaltshonorar zurückfordern usw. Alles Gute, Ihr Dr. Shahryar Ebrahim-Nesbat, Fachanwalt für Strafrecht aus Hamburg
MI
von M. I. am 28.10.2016 um 12:33 Uhr
Sehr geehrter Herr Mandant, ich wäre dankbar,, wenn Sie mich bezüglich der Sache in Meldorf bewerten
Strafrecht
Ich habe mehr Lösungen erwartet, in der Tat. Beratung wurden einige Möglichkeiten angestrebt nur nicht umgesetzt. Erreichbarkeit manchmal schwierig und Reaktionen auf E-Mail blieben leider aus. Wurde zum Ende hin mit dem Problem allein gelassen und meine Nebenklage blieb fern.
Antwort von Rechtsanwalt Dr. jur Shahryar Ebrahim-Nesbat
Lieber Mandant, vielen Dank für das Feedback, das mich etwas verwundert hat. Sie verwechseln mich mit einem Kollegen, vermute ich. Denn ich habe Sie als Beschuldigten erfolgreich in Meldorf verteidigt. In der Sache wurde Ihr Verfahren gegen eine Geldauflage nach § 153a Absatz 2 StPO eingestellt.
Übrigens ist eine Nebenklage nur möglich, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Eine Nebenklage ohne Anklage der Staatsanwaltschaft gibt es nicht.
Die Nebenklagebefugnis ist abschließend in § 395 StPO geregelt. Z.B sind die Opfer einer Falschverdächtigung nicht nebenklagebefugt.
Alles Gute, Ihr Strafverteidiger in Hamburg, Dr. Ebrahim-Nesbat
Übrigens ist eine Nebenklage nur möglich, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Eine Nebenklage ohne Anklage der Staatsanwaltschaft gibt es nicht.
Die Nebenklagebefugnis ist abschließend in § 395 StPO geregelt. Z.B sind die Opfer einer Falschverdächtigung nicht nebenklagebefugt.
Alles Gute, Ihr Strafverteidiger in Hamburg, Dr. Ebrahim-Nesbat
RT
von R. T. am 25.10.2016 um 00:29 Uhr
Strafrecht
Strafrecht
Sehr zu empfehlen hilft immer wo konnte Dankeschön sehr gute Erfahrungen gemacht
Antwort von Rechtsanwalt Dr. jur Shahryar Ebrahim-Nesbat
Vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung.
Gerne stehe ich Ihnen in strafrechtlichen Angelegenheiten wieder zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg
Dr. Shahryar Ebrahim-Nesbat, Fachanwalt für Strafrecht
Gerne stehe ich Ihnen in strafrechtlichen Angelegenheiten wieder zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg
Dr. Shahryar Ebrahim-Nesbat, Fachanwalt für Strafrecht
RU
von R. U. am 05.04.2016 um 12:09 Uhr
Strafanzeige wegen Körperverletzung
Strafrecht
Herr Dr. Ebrahim-Nesbat hat mich mich sehr schnell, kompetent und hilfreich unterstützt, sowie beraten.
Besten Dank !!!!!
Besten Dank !!!!!
Antwort von Rechtsanwalt Dr. jur Shahryar Ebrahim-Nesbat
Danke für die freundliche Bewertung. Der Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Hamburg mit der Begründung doch lieber das Strafverfahren gegen einer Geldauflage zugunsten eines gemeinnützigen Vereins einzustellen, kann man als Erfolg bezeichnen. Kommt selten vor. mit den besten Grüßen aus Hamburg, Ihr Fachanwalt für Strafrecht Dr. Ebrahim-Nesbat
NK
von N. K. am 02.03.2016 um 20:12 Uhr
wegen steuernstrafverfahren
Strafrecht
Wir waren sehr zufrieden mit der Beratung von Herrn Dr.Nesbat.Zudem auch mit der Schnelligkeit seiner Aufgaben.
Würden natürlich Herrn Dr.Nesbat weiter empfehlen.
Würden natürlich Herrn Dr.Nesbat weiter empfehlen.
Antwort von Rechtsanwalt Dr. jur Shahryar Ebrahim-Nesbat
Der Vorwurf der Steuerhinterziehung (der Tabaksteuer) ist eine Belastung, vor allem wenn man im Berufsalltag steckt, und nicht weiß, was genau noch kommt. Durch eine frühzeitige Beratung und Verteidigung im Steuerstrafverfahren haben Sie sich viel Ärger erspart. Die Ermittler im Steuerstrafverfahren und beim Zollfahdungsamt in Itzehoe waren sehr umgänglich, so dass am Ende alle Beteiligten mit dem Ergebnis zufrieden sein konnten. Beste Wünsche aus Hamburg, Ihr Fachanwalt für Strafrecht, Dr. Ebrahim-Nesbat
WT
von W. T. am 05.02.2016 um 18:05 Uhr
Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung; Freispruch vor dem Schöffengericht
Strafrecht
Bin mit meinem Anwalt best zufrieden, habe mehr gesehen als zu erwarten war, und auf jeden Fall werde ich euch weiter empfehlen.
Antwort von Rechtsanwalt Dr. jur Shahryar Ebrahim-Nesbat
Danke für die Bewertung. Vor dem Amtsgericht Harburg war der Vorwurf der Bedrohung aufgrund der einzigen Zeugenaussage nicht überzeugend. Der Richter sah es genauso. Es hätten weitere Zeugen zum Teil aus dem Ausland anreisen müssen mit ungewissen Ausgang. Deshalb war die Zustimmung zu einer Einstellung das Beste, was man erreichen konnte. Grundsätzlich kann man sagen, dass viele Verfahren wegen Bedrohung, die ich erlebe, mit einem Freispruch enden. Viel Glück in Elmshorn. Ihr Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht aus Hamburg
MR
von M. R. am 21.01.2016 um 23:31 Uhr
Strafrecht
Strafrecht
Wirtschaftsrecht
Opferhilfe
"Rechtsanwalt Ebrahim-Nesbat hat
mich über eine lange Zeit über die Instanzen verteidigt. "Sehr gute, kompetente, schnelle Beratung und Kommunikation. Bei der ersten Kontaktaufnahme über alle möglichen Schritte informiert. Sofortige Mitteilung bei Neuigkeiten Eine klare Strategie und Richtungsweisend die hier verfolgt wird. In dieser Kanzlei wird man gut vertreten.
ich bedanke mich bei Anwalt Dr. Ebrahim-Nesbat für seinen Engagement."
mich über eine lange Zeit über die Instanzen verteidigt. "Sehr gute, kompetente, schnelle Beratung und Kommunikation. Bei der ersten Kontaktaufnahme über alle möglichen Schritte informiert. Sofortige Mitteilung bei Neuigkeiten Eine klare Strategie und Richtungsweisend die hier verfolgt wird. In dieser Kanzlei wird man gut vertreten.
ich bedanke mich bei Anwalt Dr. Ebrahim-Nesbat für seinen Engagement."
Antwort von Rechtsanwalt Dr. jur Shahryar Ebrahim-Nesbat
Danke. Die Verfahrenseinstellung wegen des Vorwurfs der Begünstigung ist vorläufig. Erst nach Erfüllung der Geldauflage wird das Verfahren endgültig eingestellt. Alles Gute. Ihr Fachanwalt für Strafrecht aus Hamburg