5,0
Sehr gut
44 Bewertungen
5
(44)
4
(0)
3
(0)
2
(0)
1
(0)
Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

SB

von S. B. am 15.01.2018 um 16:04 Uhr

Strafverfahren Scheinselbstständigkeit
Strafrecht
Rechtsanwalt Gemmerich hat mich ganz ausgezeichnet in einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung sowie Vorenthalten von Beiträgen zur Sozialversicherung vertreten. Selbst nachdem Anklage erhoben wurde, blieb er hartnäckig und erreichte gar die Rücknahme der Anklageschrift und Einstellung des Verfahrens. Ich würde ihn jederzeit weiterempfehlen.
Sehr geehrter Herr B,

in diesem Verfahren gab es "Hochs" und "Tiefs", insbesondere nachdem die Staatsanwaltschaft der Meinung war, Anklage zu erheben. Letztlich aber ein Erfolg auf ganzer Linie, worüber ich mich für Sie sehr freue.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Gemmerich
Fachanwalt für Strafrecht
OZ

von O. Z. am 09.01.2018 um 15:33 Uhr

strafrechtliche Beratung
Strafrecht
Top! Danke Herr Rechtsanwalt Gemmerich. Ich werde Sie immer empfehlen! Schöne Ergebnis, dies nochmal an dieser Stelle und ganz deutlich.
Sehr geehrter Herr Z,

herzlichen Dank für Ihre Bewertung. Gerne stehe ich Ihnen wieder zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Gemmerich
Fachanwalt für Strafrecht
MB

von M. B. am 04.01.2018 um 12:15 Uhr

"Schokoladendiebstahl"
Strafrecht
Es geht schneller als man denkt! Niemals in meinem Leben strafrechtlich in Erscheinung getreten, sah ich mich nach einem Einkauf in einem Wiesbadener Supermarkt nichtsahnend plötzlich mit dem Vorwurf bzw. nachfolgend mit einer Anklage wegen dem angeblichen Diebstahl einer Tafel Schokolade im Wert von 0,99€ konfrontiert. Justitia hat -zwar mit monatelanger Verzögerung- aber dann mit voller Wucht zugeschlagen. Diese vom ganzen Verlauf her äußerst bizarre Justizposse hätte für mich allerdings berufliche Konsequenzen haben können, da Beamter! Also schnellstens auf die Suche nach einem Strafverteidiger gemacht. Bei einer Internetrecherche bin ich auf die Kanzlei von Herrn RA Gemmerich gestoßen. Schnell war ein Termin vereinbart und ich war in den besten Händen eines herausragenden Strafverteidigers, der sicherlich einer der Besten im Rhein-Main-Gebiet ist und wohl auch bundesweit den Vergleich nicht zu scheuen braucht. Er hat mich eingehend beraten und sich über jeden Verfahrensschritt im Detail mit mir abgestimmt. Bei der Verhandlung war er top vorbereitet und hat ein für mich mit der Einstellung des Verfahrens optimales Ergebnis erzielt. Ich habe mich von Anfang an sowohl menschlich als auch in der Sache gut aufgehoben gefühlt. Letztlich hat der Ausgang des Verfahrens auch dazu geführt, dass es keine weiteren dienstrechtlichen Ermittlungen gibt und die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Ich bin Herrn Gemmerich zu Dank verpflichtet . Seine Kontaktdaten haben ab sofort einen prominenten Platz in meiner Adressdatei weil, "Es geht schneller als man denkt"! Alles in allem, eine TOP-Empfehlung in Sachen Strafverteidigung.
Sehr geehrter Herr B.,

herzlichen Dank für Ihre Beurteilung meiner Person und Leistung.
Sie haben leider recht: Es geht tatsächlich schneller als man sich versieht. Umso mehr freut es mich, dass wir ein sehr gutes Ergebnis erzielt haben und sogar die Staatskasse (meiner Meinung nach vollkommen zu Recht) die Verfahrenskosten zu tragen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Gemmerich
Fachanwalt für Strafrecht
PS

von P. S. am 24.10.2017 um 23:32 Uhr

Strafverfahren - Einfuhr & Handeltreiben BtM
Strafrecht
Sehr gute Beratung und eine Umfassende Betreuung während des Verfahrens.
Herr Gemmerich ist daher als Verteidiger nur weiter zu empfehlen.
Sehr geehrter Herr S.,

tatsächlich ist das Verfahren für Sie nahezu optimal gelaufen. Nicht nur, dass wir es zeitnah geschafft haben, Sie von den Ketten der Untersuchungshaft zu befreien, sondern auch das Urteil nach verfahrensabkürzender Absprache ist in Anbetracht der Vorwürfe geradezu sensationell. Die Zusammenarbeit mit Ihnen hat mir große Freue bereitet und ich wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihren weiteren Lebensweg.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Gemmerich
Fachanwalt für Strafrecht
OK

von O. K. am 06.09.2017 um 16:19 Uhr

Erstberatung: Vorwurf Hausfriedensbruch und Bedrohung
Strafrecht
Vielen Dank Herr Gemmerich für die kompetent Beratung!
Ich habe mir wirklich sorgen gemacht, als mir mein Nachbar mit einer Anzeige wg. Hausfriedensbruch und Bedrohung gedroht hat. Jetzt weiß ich, dass ich mir keine Sorgen machen muss.
Auf ihren Rat hin, habe ich meinen Nachbarn auch nicht mehr aufgefordert die überzogenen Aussagen zu revidieren, um nicht noch mehr Öl ins Feuer zu gießen. Seit dem ruht der See. Vielen Dank dafür.
Das mein Nachbar (wie mir erst später bekannt wurde), bei seiner Haftpflichtverichung bzgl. des verursachten Wasserschadens auch eine kleine Geschichte erfunden hat, bestätigt mich umsomehr.
Herzlichen Dank
Sehr geehrter Herr K.,

herzlichen Dank für Ihre positive Bewertung. Auch wenn ich in diesem Fall nicht an die Gegenseite herantreten musste, habe ich Sie sehr gerne beraten und hoffe, dass Sie zukünftig "Ruhe haben".

Mit freundlichen Grüßen

Sören Gemmerich
Fachanwalt für Strafrecht
AK

von A. K. am 04.09.2017 um 10:42 Uhr

Strafrechtsprozeß
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Gemmerich, hat mich in einer Strafsache in Wiesbaden toll vertreten. Ich kann im nachhinein sagen:
Toll vorbereitet
Alles ausgeschöpft, was nur möglich war.
Sehr offen und ehrlich
Ich habe eine Bewährungsstrafe bekommen, obwohl es nicht so gut für mich aussah.
Auf diesem Weg möchte ich nochmals Danke für die Superbetreuung sagen.
Sehr geehrte Frau K,

herzlichen Dank für Ihre Bewertung. In der Tat war das erzielte Ergebnis in Anbetracht der "Schadenshöhe" und weiterer Umstände durchaus sehenswert. Umso mehr freut es mich, dass das Urteil nunmehr in Rechtskraft erwachsen ist und Sie von nun an Ihren eingeschlagenen Lebensweg fortsetzen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Gemmerich
Fachanwalt für Strafrecht
JB

von J. B. am 12.08.2017 um 17:45 Uhr

Strafanzeige gegen mich als Polizist. / Beamtenrecht -disziplinare Vorermittlungen.-
Strafrecht
Herr Gemmerich hat mich als Polizeibeamten in einer Strafrechtssache ausgezeichnet vertreten. Das Verfahren gegen mich wurde durch die Staatsanwaltschaft eingestellt! Herr Gemmerich ist hartnäckig und ruft den zuständigen Staatsanwalt wenn es nötig ist auch täglich an! Die Vorgehensweise in der Sache hat Herr G. bis ins Detail mit mir abgesprochen! Ich war bei Herr G. merhr als gut "aufgehoben." Aber es ging noch weiter! Im sich anschließenden dienstrechtlichen Verfahren gegen mich, hat Herr G. mich mit derselben Proffessionalität vertreten. Es erfolgten keinerlei diesntrechtliche Sanktionen gegen mich. Der Mann ist sein Geld absolut wert! Jederzeit wieder!!!
Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre positive Bewertung, über die ich mich sehr gefreut habe.
Ich gebe das Kompliment gerne zurück: Es war mit Ihnen stets sehr angenehm zu arbeiten.
Für Ihren weiteren beruflichen und privaten Weg wünsche ich Ihnen viel Erfolg!

Mit besten Grüßen

Sören Gemmerich,
Fachanwalt für Strafrecht
AH

von A. H. am 06.07.2017 um 14:13 Uhr

Verkehrsstrafrecht, Ermittlungsverfahren StA Wiesbaden
Strafrecht
Ausführliche Beratung, klare Ansagen und optimaler Ausgang. Fühlte mich gut aufgehoben.
Sehr geehrter Herr H.,

besten Dank für Ihr Feedback. Das Lob kann ich nur zurückgeben: Freundlich im Umgang, klar strukturiert und verbindlich in der Sache.

Beste Grüße aus Wiesbaden

Sören Gemmerich
Fachanwalt für Strafrecht
TP

von T. P. am 22.06.2017 um 23:27 Uhr

Verkehrsunfallflucht
Strafrecht
Ich wurde kompetent und preislich günstig rechtlich vertreten.
Lieber Herr P.,
vielen Dank für Ihre positive Bewertung. In Ihrem Fall kamen einige Dinge zusammen und ich bin sehr zufrieden über das erreichte optimale Ergebnis. Dass ich dazu noch aus Ihrer Sicht preisgünstig gearbeitet habe, freut mich umso mehr. Alles Gute für Ihre weitere berufliche und private Zukunft!

Mit freundlichen Grüßen

Sören Gemmerich
Fachanwalt für Strafrecht
VM

von V. M. am 27.03.2017 um 21:48 Uhr

Scheinselbstständigkeit & Entgelthochrechnung
Strafrecht
Ich bin mit dem einsatz von Herr Gemmerich sehr zufrieden.Ich werde auf jedenfall weiter empfehlen.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre positive Bewertung. In Ihrem Fall (Vorwurf der Scheinselbstständigkeit und unzulässige Entgelthochrechnung) haben wir noch Einiges "rausholen" können, was mich für Sie sehr freut. Für Ihre weitere berufliche Zukunft als Geschäftsführer wünsche ich Ihnen alles Gute!

Sollten Sie dennoch mal wieder (strafrechtlichen) Beratungsbedarf haben, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße aus Wiesbaden

Sören Gemmerich
Fachanwalt für Strafrecht