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Rechtsanwalt

Stefan Rintorf

Kanzlei Rintorf
Kanzlei Rintorf
Ich klage nicht an. Ich urteile nicht. Ich verteidige.

Fachanwalt für

  • Strafrecht
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von S. E. am 06.03.2024 um 17:04 Uhr
Strafverfahren wegen des Vorwurfs des gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr
Strafrecht

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Ich klage nicht an. Ich urteile nicht. Ich verteidige.



Ihr Fachanwalt für Strafrecht im Herzen Berlins

"Ich betrachte immer den gesamten Prozess mit seinen Folgen. Verteidigungsstrategien müssen auch Lösungsstrategien sein!"

 

Ausschließlich Strafrecht

Ich berate und verteidige Sie mit Leidenschaft und Kompetenz bundesweit in Strafverfahren. 

Um Ihnen hierbei stets verlässliche Beratung bieten zu können, übernehme ich ausschließlich Mandate aus dem Bereich des Strafrechts, sei es, um Sie als Angeklagte(n) engagiert gegenüber erhobenen Vorwürfen zu verteidigen, sei es, um Ihre Rechte als Geschädigte(r) in einem Strafprozess aktiv durchzusetzen. 

Neben meinen umfangreichen und fortlaufenden Fortbildungen auf dem Gebiet des Strafrechts, sehe ich in meiner beruflichen Spezialisierung einen wesentlichen Unterschied zur Tätigkeit von Kollegen, die sich mit einer Vielzahl von Rechtsgebieten beschäftigen. 

Strafrichter und Staatsanwälte sind hochspezialisierte Experten, die sich in der Regel ausschließlich mit Fragen des Strafrechts auseinandersetzen und denen Sie im Strafprozess fachlich unbedingt auf Augenhöhe gegenübertreten sollten, um Ihre rechtlichen Interessen effektiv durchsetzen zu können. Die genaue Kenntnis der Strafprozessordnung, der spezifischen Rechtsprechung und der Gepflogenheiten in Strafverfahren kann von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit sein. 

 

Auch Pflichtverteidigungen

In Strafverfahren stehe ich Ihnen - nach vorheriger Absprache - auch als Pflichtverteidiger zur Verfügung.

 

Kostenloses und unverbindliches Erstgespräch 

Schildern Sie mir in einem unverbindlichen Erstgespräch kurz Ihren Fall. Auf Grundlage Ihrer Informationen teile ich Ihnen mit, ob ich Ihr Mandat übernehmen kann und welche Kosten im Falle meiner Beauftragung voraussichtlich auf Sie zukommen. Sie können sich einen Eindruck von meiner Person machen. Dieses Gespräch ist für Sie kostenlos; ich werde Ihnen hierfür kein Honorar in Rechnung stellen. Sie können ohne Zwang entscheiden, ob Sie mich z.B. nur für eine Erstberatung, mit Ihrer Verteidigung in einen gegen Sie geführten Strafverfahren, der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen als Geschädigter einer Straftat oder auch überhaupt nicht beauftragen. Eine entgeltfreie Rechtsberatung kann ich hingegen leider nicht anbieten.

 

Faire Preise 

Ich gestalte meine Honorare für Sie möglichst fair und transparent. Je nach Umfang und Schwierigkeit des Falls biete ich Ihnen in der Regel eine Bezahlung auf Basis einer Pauschale an, die sich auf das gesamte Verfahren oder einzelne Verfahrensabschnitte beziehen kann. Auch Stundenhonorare oder eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sind möglich. In jedem Fall bekommen Sie von mir vor Mandatserteilung eine möglichst genaue Auskunft über die voraussichtlichen Kosten meiner Tätigkeit. 

 

Qualität durch Fortbildung 

Ich bin seit 2016 Fachanwalt für Strafrecht. Als solcher bin ich gesetzlich bereits zu jährlicher Fortbildung in meinem Tätigkeitsbereich verpflichtet. 

2017 und 2021 zeichnete die Bundesrechtsanwaltskammer mich zudem aufgrund konstanter, intensiver Fortbildungsmaßnahmen auch mit dem Zertifikat „Qualität durch Fortbildung" aus. Dieses Zertifikat vergibt die Bundesrechtsanwaltskammer an Rechtsanwälte, die ihrer Fortbildungspflicht in besonderer Weise nachkamen. Von ca. 165.900 zugelassenen Rechtsanwälten in Deutschland wurde das Zertifikat an ca. 1800 Rechtsanwälte vergeben.

In der Zeit von 2011 bis 2021 habe ich als Lehrbeauftragter der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Studierende im Fach "Strafprozessrecht" unterrichtet. 

 

Öffentliche Verkehrsmittel

Meine Büroräume befinden sich im Herzen Berlins unweit des Naturkundemuseums (ca. 150 m) und des Campus Charité Mitte. Vom Hauptbahnhof und vom S-Nordbahnhof aus erreichen Sie die Kanzlei in wenigen Minuten fußläufig.

 

Tätigkeitsbereiche 

 Fachanwalt Strafrecht | Strafverteidiger Berlin | Pflichtverteidigung | Anwaltskanzlei Strafrecht |  Vorladung | Akteneinsicht | Ermittlungsverfahren | Bewährung | Strafbefehl | Freiheitsstrafe | Ladung | Vernehmung | Ersatzfreiheitsstrafe | Hausdurchsuchung | Blutprobe |Untersuchungshaft (U-Haft | Haftbeschwerde | Haftprüfung | Haftauflagen | Kaution) Rechtsmittel (Berufung | Revision | Beschwerde)Rechtsbehelfe (Einspruch | Wiedereinsetzung bei Nichtgewährung rechtlichen Gehörs | Wiedereinsetzung bei Fristversäumung) | Berufungsanwalt | Revisionsanwalt | Amtsgericht | Landgericht | Pflichtverteidigung | Gnadengesuch | Fahrerlaubnisrecht | Fahrerflucht | Fahrverbot 

 


Stefan Rintorf ist gelistet in Rechtsanwälte Berlin und Rechtsanwälte Deutschland.

Qualifikationen und Auszeichnungen

  • Qualität durch Fortbildung

    Qualität durch Fortbildung

    Dieses Zertifikat vergibt die Bundesrechtsanwaltskammer an Rechtsanwälte, die ihrer Fortbildungspflicht in besonderer Weise nachkommen.

    Website

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Qualität durch Fortbildung

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
  • Lehrbeauftragter der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin zwischen 2011 und 2021

Bewertungen

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Sehr gut
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