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Rechtsanwältin bewerten

Bewertungen

US

von U. S. am 29.05.2019 um 15:33 Uhr

Beratung zu einem Ehevertrag
Familienrecht
Frau Köhnke hat mich zu Fragen bezüglich eines Ehevertrages beraten.
Durch sämtliche Emotionalitäten hindurch, erkannte Frau Köhnke klar analysierend, ehrlich und im Umgang emphatisch den „roten Faden“ der Sache.
Ich habe sie als mutige und fachkompetente Beraterin erlebt. - Auch in Zukunft werde ich mich von Ihr beraten lassen,- sie ist sehr zu empfehlen!
Mein Dank gilt auch Ihrem netten, verständnisvollem Team.
Es freut mich, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren. Familienrechtliche Fragestellungen sind immer mit Emotionen verbunden, die rechtlich und tatsächlich eingeordnet werden müssen, um für den Mandanten zu einem guten Ergebnis zu kommen. Das ist das Ziel unserer fachanwaltlichen Beratung.
Mein Team und ich bedanken uns ganz herzlich für die freundliche Bewertung.
RR

von R. R. am 27.05.2019 um 13:50 Uhr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Familienrecht
Wir haben uns von Frau Köhnke bzgl. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beraten lassen. Wir waren mit der Beratung sehr zu frieden, Frau Köhnke erschien uns sehr kompetent. Darüber hinaus empfanden wir Frau Köhnke auch als sehr sympathisch.
FB

von F. B. am 13.05.2019 um 12:20 Uhr

Vertrauensvoll, kompetent, zuverlässig und freundlich
Familienrecht
Ich bin mit der Beratung von Frau Köhnke im Familienrecht, hier Scheidungsverfahren, vollstens zufrieden. Ich empfehle jedem Ehepartner sich bei der Trennung und im Scheidungsverfahren sich von der Kanzlei Köhnke beraten und unterstützen zu lassen. Ich kann diese Kanzlei nur empfehlen. Beste Grüße
Ich danke für die freundliche Bewertung und das entgegen gebrachte Vertrauen. Wir sind stets bemüht, unsere Mandanten rechtlich gut beraten durch die schwierige Situation einer Trennung und Scheidung zu begleiten.
AM

von A. M. am 28.03.2019 um 17:16 Uhr

Scheidung Müller -Müller
Allgemeine Rechtsberatung
Mit der Arbeit von Frau Köhnke bin und war Ich sehr zufrieden. Vielen Dank und Ich kann Frau Köhnke nur weiterempfehlen, eine super Anwältin.
Ich bedanke mich für die freundlichen Bewertung und freue mich, dass Sie mit meiner Beratung und anwaltlichen Unterstützung zufrieden waren.
AN

von A. N. am 09.03.2019 um 10:37 Uhr

Sorgerechtsstreit
Familienrecht
Mit Prozeskostenhilfe nicht zu empfehlen da mangelndes Intresse gezeigt wird.Frau Köhnke begleitete mich 4 Jahre und ließ sich sehr oft am Telefon verleugnen. Es wird immer alles schön geredet,aber nichts unternommen ,versuchte immer nur dem Familienrichter in Bergheim alles recht zu machen ohne die Belange ihres Mandaten zu schützen oder zu verteidigen!Viele Dinge die zum Erfolg hätten führen können wurden entweder versäumt oder einfach verschwiegen.Trotz eindeutiger Sachlage und Berichte durch Jugendamt oder sonstigen Beteiligten würde immer nur nach dem Mund des Richters geredet und keinerlei Gegenmaßnahmen wie Befangenheitsantrag ect gestellt dieses müsste ich als leihe selber schreiben und würde dann natürlich unter den Tisch gekehrt.Dann wurde mir am 5.3.2019 durch Zufall bekannt das seit dem 22.02.2019 ein Beschluß vorliegt das das Sorgerecht auf die Mutter übergeht,worauf ich dann versuchte meine Anwältin (von der ich dachte sie vertritt meine Intressen)zu erreichen ,Und bekam telefonisch einen Telefontermin für Freitag den 08.03.2019 15.00Uhr.Als ich gerade dann Telefonisch Frau Köhnke erörtert habe ich möchte das sie gegen dieses Urteil schnellsten wegen Fristeinhaltung von 4 Wochen Beschwerde einlegen solle,bekam ich als Mandant (der nur Prozeskostenhilfe bekommt)die Auskunft das ich mir einen anderen Anwalt suchen solle da sie mich nicht mehr vertreten möchte in dieser Angelegenheit.
Sehr geehrter Mandant,
Ich habe in unserem letzten Telefonat bereits – offensichtlich leider vergeblich – versucht, Ihnen meine Gründe (Möglichkeit der Zielerreichung im Beschwerdeverfahren, Erfolgsaussichten und Prozessrisiko etc.) für den Vorschlag, einen neuen Anwalt zu beauftragen, detailliert darzulegen. Ich führe eine Vielzahl von Verfahren mit Verfahrenskostenhilfe, in denen ich die Interessen meiner Mandanten mit dem gleichen Einsatz vertrete, wie Verfahren ohne Verfahrenskostenhilfe. Gerade in Ihrem Fall war der Einsatz über 4 Jahren mit sehr vielen persönlichen Gesprächen, Telefonaten, Verfahren und Gerichtsterminen erheblich und weit abweichend vom Üblichen.
Der angesprochene Beschluss ist hier erst am 28.02.2019 eingegangen, Verzögerungen, die sich durch Postlaufzeiten bei Gericht ergeben, sind durch mich nicht zu steuern, Sie wurden stets zeitnah informiert.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie bei Ihrem weiteren Verfahren den Erfolg erzielen können, den Sie sich wünschen.
HM

von H. M. am 19.01.2019 um 03:44 Uhr

Schlechte Beratung
Unterhaltsrecht
Man hat gemerkt das kein Interesse an meinem Fall vorlag.
Da ich Beihilfe beantragen mußte.
Hat.mir nicht weitergeholfen.
Wenn ich damals auf die Rechtsanwältin hehört hätte, würde ich heut mit leeren Hnden stehen.
Leider geben Sie die Bewertung erst mehr als ein Jahr nach der Beendigung des Mandates ab, ohne dass wir die Gelegenheit hatten, meine Tätigkeit für Sie gemeinsam abzustimmen, denn auf meine Bitte, sich bei mir zu melden, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen, haben Sie leider nicht reagiert. Seien Sie versichert, dass ich alle Mandate gleich bearbeite, unabhängig davon, ob Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe in Anspruch genommen wird oder nicht.
HS

von H. S. am 16.01.2019 um 09:10 Uhr

Vollmacht und Betreuung
Familienrecht
Meine Sorgen wurden ernst genommen und mir ein Lösungsweg aufgezeigt.
Ich danke für die freundliche und gute Bewertung. Wir sind stets bemüht, unsere Mandanten in schwierigen persönlichen Situationen zu unterstützen und dabei zu helfen, gemeinsam eine gute Lösung zu erarbeiten.
FM

von F. M. am 30.12.2018 um 17:26 Uhr

Geldforderung aus Hausverkauf
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr kompetent, sehr schnell und effektiv
Ich danke für die freundlichen Bewertung und freue mich, dass sich die Angelegenheit mit meiner anwaltlichen Unterstützung schnell und ohne eine gerichtliche Auseinandersetzung erledigen lassen konnte.
TB

von T. B. am 19.12.2018 um 15:16 Uhr

Nur zufriedenstellende inhaltliche Arbeit ohne Kostentransparenz
Familienrecht
Ich hatte Frau Köhnke zum einen mit der Abwicklung des formalen Scheidungsverfahren beauftragt. Hier war ich mit Ihrer Beratung, der Kommunikation mit allen Beteiligten sowie der Durchführung zufrieden. Zum anderen hatte ich die Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung mit ihr vereinbart. Sehr einfache Rahmenbedingungen, keinerlei strittigen Sachverhalte, die üblichen Formulierungen zur Zahlung von Unterhalt, Realsplitting im Steuerrecht sowie Umgang mit der gemeinsamen Immobilie. Hier kann ich Frau Köhnke leider nicht weiterempfehlen. Die Zusammenarbeit wurde auf der Vereinbarung der Abrechnung nach Honorar begründet, da eine Abrechnung mit Gegenstandswert gemäß der Aussage von Frau Köhnke viel zu teuer geworden werden wäre. Im Verlauf der Dientleistung wechselte Sie Ihre Meinung ohne Begründung und entschied nach Gegenstandswert abzurechnen. Ihrer Hinweispflicht dazu kam sie sehr beiläufig und gerade so nach, dass dies einer rechtlichen Prüfung stand hält. Kaum Kostentransparenz und schlechte Kommunikation. Von einer erfahrenen Anwältin muss man da mehr erwarten, sowohl den Aufwand der Erstellung einer einfachen Scheidungsfolgenvereinbarung betreffend, als auch an Transparenz und Kundenkommunikation. Daher rate ich dazu, jeden Aspekt der Abrechnung mit Frau Köhnke aktiv und schriftlich zu vereinbaren und bei jeder Aktion oder Änderung sich die Auswirkungen auf die Höhe der Abrechnung schriftlich vorrechnen zu lassen. Leider nur 2 Sterne, ausreichend.
Es tut mir leid, dass Sie mit der Kostentransparenz und der Kommunikation nicht zufrieden sind. Wir haben dazu aber sehr umfangreich miteinander korrespondiert und dies auch prüfen lassen. Seien Sie versichert, dass gerade die Kommunikation mit meinen Mandanten und die Kostentransparenz für mich wichtige Aspekte einer vertrauensvollen Zusammenarbeit sind und ich dies als langjährig erfahrene Anwältin sehr ernst nehme. Dass es hier zu Missverständnissen bei Ihnen gekommen ist, bedaure ich.
ID

von I. D. am 24.09.2018 um 16:52 Uhr

Komplizierter Erbfall
Erbrecht
Frau Köhnke setzte sich äußerst professionell mit meinem Erbfall auseinander, verstand sofort die komplizierten Zusammenhänge und erklärte mir in einer sehr angenehmen Atmosphäre alle meine offenen Fragen.
Sie versuchte nicht die Sache künstlich in die Länge zu ziehen, um mehr abrechnen zu können.
Ich bedanke mich für die nette Bewertung. Ich bin stets bemüht, meinen Mandanten in schwierigen Lebenslagen schnell und rechtlich kompetent zu helfen.