Bewertungen von SUCKERT & COLLEGEN RECHTSANWÄLTE MÜNCHEN
Bewertungen
von K. M. am 18.11.2022 um 10:29 Uhr für Rechtsanwalt Hans R. Suckert
vier Adjektive, die den Anwalt außerordentlich erfreuen! Diese positive Meinung eines Mandanten, der von unserer Kanzlei schon über viele Jahre betreut wurde und offenbar durchweg mit unserer Leistung zufrieden war, ist uns sehr wichtig und spornt uns an. Wir bedanken uns sehr herzlich für diese positive Kritik und werden uns bemühen - sofern erforderlich - die Serie fortzusetzen!
von K. W. am 02.11.2022 um 11:39 Uhr für SUCKERT & COLLEGEN RECHTSANWÄLTE MÜNCHEN
Vergelts Gott
unser gesamtes Kanzleiteam bedankt sich sehr herzlich für Ihre positive Rezension. Wir leiden stets mit unseren Mandanten, denn wir sind lange genug dabei, um zu wissen: "nobody is perfect!" Das wissen aber auch die Strafverfolgungsbehörden und so gelingt es häufig, mit sachgerechter Argumentation die Situation zu entschärfen oder gar vollständig zu retten! Hat prima geklappt, wir freuen uns mit Ihnen und stehen Ihnen in rechtlichen Angelegenheiten auch zukünftig gerne zur Seite!
von I. L. am 07.07.2022 um 19:09 Uhr für Rechtsanwalt Hans R. Suckert
herzlichen Dank für diese positive Bewertung! Wir freuen uns, dass Sie mit unserer Kanzlei zum wiederholten Male gute Erfahrungen gemacht haben. Wir wünschen Ihnen natürlich, dass Sie unsere Hilfe nicht so schnell wieder benötigen! Sofern erforderlich, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne wieder zur Seite!
von M. F. am 23.06.2022 um 16:19 Uhr für Rechtsanwalt Hans R. Suckert
von M. F. am 23.06.2022 um 16:17 Uhr für Rechtsanwalt Hans R. Suckert
kurz, knackig und überaus erfreulich! Wir danken für Ihre positive Bewertung! Falls Sie unsere Hilfe benötigen werden wir zur Stelle sein!
von C. K. am 22.04.2022 um 10:01 Uhr für SUCKERT & COLLEGEN RECHTSANWÄLTE MÜNCHEN
das Kanzleiteam dankt sehr herzlich für Ihre positive Bewertung! Unberechtigte Kürzungen von Versicherungen, die diese womöglich auch noch wider besseres Wissen vornehmen, fordern uns immer wieder heraus! Es hat wieder einmal Spaß gemacht! Wir stehen gerne wieder zur Verfügung!
von S. P. am 24.03.2022 um 09:34 Uhr für SUCKERT & COLLEGEN RECHTSANWÄLTE MÜNCHEN
vielen Dank für diese positive Bewertung! Was sollte einer Kanzlei Besseres passieren, als zufriedene Mandanten zu haben, die nicht nur selber von Zeit zu Zeit mit einem Rechtsproblem vorbeischauen, sondern uns auch noch im Freundes-und Bekanntenkreis weiterempfehlen? Wir bedanken uns hierfür sehr herzlich und stehen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung!
von M. L. am 08.03.2022 um 11:19 Uhr für SUCKERT & COLLEGEN RECHTSANWÄLTE MÜNCHEN
vielen Dank für diese sehr positive Bewertung. Wir freuen uns sehr, dass wir Sie mit unserer Arbeitsweise überzeugen konnten. Diesmal ging's behutsam - manchmal bedarf es eines robusteren Vorgehens, um dem Recht Geltung zu verschaffen. Es kommt natürlich auch immer auf das Gegenüber an. Vorliegend lief es optimal. Wir freuen uns mit Ihnen über den erfolgreichen Abschluss der Angelegenheit und stehen Ihnen jederzeit wieder sehr gerne zur Seite.
von E. C. am 20.02.2022 um 11:31 Uhr für SUCKERT & COLLEGEN RECHTSANWÄLTE MÜNCHEN
hervorragend vertreten. Ich kann diese Kanzlei nur uneingeschränkt weiterempfehlen.
herzlichen Dank für Ihre sehr positive Rückmeldung! Die Zusammenarbeit mit Ihnen, welche zu einem sehr erfreulichen Ergebnis geführt hat, war für uns ein besonderes Vergnügen! Wir wünschen Ihnen unfallfreie Fahrt und stehen Ihnen bei der Lösung wie auch immer gearteter Rechtsprobleme sehr gerne wieder zur Seite!
von M. M. am 07.02.2022 um 17:19 Uhr für Rechtsanwalt Hans R. Suckert
Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung konnte er die Vorwürfe der Gegenseite entkräften und sogar widerlegen, was schlussendlich zur - vollkommen richtigen - Einstellung des Verfahrens führte.
Ich kann Herrn RA Suckert als Anwalt uneingeschränkt weiterempfehlen!
erfreulicherweise können wir Ihre Identität aus Ihrer email an anwalt.de entnehmen, sodass wir Ihre Bewertung einordnen können. Der Benutzung eines Pseudonyms hätte es nicht bedurft, da wir die personenbezogenen Daten unserer Mandanten, es sei denn es sei ausdrücklich gewünscht, niemals bekanntgeben würden!
Wir freuen uns mit Ihnen über den errungenen Erfolg und bedanken uns sehr herzlich für Ihre hervorragende Bewertung. Es war uns eine Freude, Ihnen behilflich gewesen zu sein. Im Bedarfsfall können Sie jederzeit auf uns zählen!