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OG

von O. G. am 21.03.2024 um 09:11 Uhr

Für meine Ansprüche leider unzureichend
Arbeitsrecht
Um meinen Fall endgültig zu klären, habe ich zweimal Prozesskostenhilfe beantragen müssen. Mein Arbeitgeber versuchte mich mehrfach zu kündigen und letztendlich haben wir uns dann mit Abfindung darauf geeinigt, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Ich hätte eigentlich Anspruch auf die Auszahlung meiner Urlaubstage gehabt. Dies wollte ich im Vergleichstext aufgeführt haben. Herr Klaes sah diesbezüglich keine Notwendigkeit, da mir diese ja ohnehin zustünde. Natürlich hat mein ehemaliger Arbeitgeber die Urlaubstage nicht ausgezahlt. Hier sah sich Herr Klaes im Nachhinein nicht mehr zuständig und verwies mich auf einen anderen Fachanwalt. (Als ob ich noch ein drittes Mal Prozesskostenhilfe beantragen würde). So habe ich mich schlecht beraten gefühlt; zumal ich ja schon zu früheren Zeitpunkten mehrfach nachfragte, wie ich das Recht auf Auszahlung der Urlaubstage geltend machen würde. Herr Klaes hätte transparent machen sollen, dass dazu ein neuer Prozess mit anderem Anwalt notwendig wird. Dies ist leider nicht geschehen. Denn hätte ich das Wissen gehabt, hätte ich darauf bestanden, die Auszahlung der Urlaubstage im Vergleichstext zu erwähnen. Als Laie kennt man sich mit dem ganzen Prozedere nicht aus und verlässt sich darauf, umfänglich vom Fachanwalt aufgeklärt zu werden (vor allem wenn man schon konkrete Szenarien abfragt). Da habe ich anscheinend zu viel erwartet.
Hallo Frau G., auch Ihre Kritik nehme ich gern zum Anlass, meine Sicht der Dinge darzustellen:

1. Das erste Verfahren haben wir durch Anerkenntnisurteil gewonnen. Die von uns im Wege der Klage geltend gemachten Ansprüche hat die Gegenseite anerkannt. Dies entspricht einem 100%igen Erfolg.

2. Das zweite Verfahren wurde durch Vergleich beendet. Im Rahmen dessen konnten wir sogar eine Abfindung verhandeln, die deutlich über Durchschnittswerten liegt.

3. Sollten Urlaubsansprüche offen sein, können Sie deren Abgeltung noch verfolgen. Denn der Vergleich sieht eben keinen Verrechnung oder sonstiges vor. Eine Beauftragung zur Geltendmachung diesbezüglich hatten Sie aber nicht erteilt. Schauen Sie doch nochmal in die gewechselte Korrespondenz.

4. Prozesskostenhilfe ist in beiden Verfahren gewährt worden. Meiner Verpflichtung entsprechend hatte ich Sie auf die Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe hingewiesen, die dann auch bewilligt wurde. Dass Sie für zwei Verfahren die amtlichen Formulare ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen mussten, ist Ihre vornehmste Pflicht, wenn Sie diese Unterstützungsleistung in Anspruch nehmen wollen. Da verstehe ich ehrlich gesagt nicht Ihre Kritik.

5. Hinsichtlich Ihrer letzten Anfrage hatte ich Sie tatsächlich an einen anderen Fachkollegen empfohlen, da die von Ihnen besprochene Thematik außerhalb meiner Fachbereichs liegt (und es war nicht der Urlaub!). Dies entspricht meinem Selbstverständnis als Anwalt: Bei einem fachspezifischen Kollegen sind meine Mandanten in besseren Händen, wenn es nicht das Arbeitsrecht betrifft; ich buhle nicht um jedes Mandat. Und ja: Hätten Sie einen dritten Prozess führen wollen/müssen, hätten Sie die PKH erneut beantragen müssen. So sind halt die Spielregeln. Lesen Sie gerne auch nochmal die mehrseitigen amtlichen Hinweise durch.

6. Ehrlich gesagt bin ich über den Inhalt Ihrer Kritik doch etwas verwundert. Hatte ich doch angesichts Ihrer persönlichen Verhältnisse das erste Gespräch sogar pro Bono geführt, also auf eine Abrechnung verzichtet. Von daher ist unser beider Erwartungshaltung scheinbar enttäuscht.

Ich wünsche Ihnen alles Gute!
OC

von O. C. am 06.03.2024 um 09:05 Uhr

katastrophaler Rechtsvertreter!
Allgemeine Rechtsberatung
Seine Rechtsvertretung in meinem Fall war fehlerhaft und enttäuschend. Er hat alles falsch gemacht, was falsch gemacht werden kann. Aufgrund meiner Erfahrungen kann ich ihn keinesfalls weiterempfehlen. Ich musste eine andere Rechtsvertretung beauftragen und doppelt zahlen, weil mein Fall in einer Sackgasse navigierte. Wir hatten große Probleme, die Fehler von Herrn Klaes aufzuarbeiten, konnten den Fall jedoch letztendlich zu meinen Gunsten entscheiden.
Sehr geehrter Herr C.,

auch zu Ihrem Beitrag nehme ich gerne die Gelegenheit wahr, eine kurze - unbedingt - sachliche Anmerkung zu machen.

1. Ein erfolgreiches Mandat setzt immer voraus, dass der Mandant gegenüber seinem Anwalt wahrheitsgemäß und insbesondere vollständig berichtet. Nach 26 Jahren anwaltlicher Tätigkeit kann ich Ihnen versichern, dass es aus Mandantensicht unklug ist, seinen Rechtsanwalt nicht über wesentliche Tatsachen, insbesondere im Zusammenhang mit verhaltensbedingten Beendigungsgründen zu unterrichten. Auch der Umstand, dass bereits vor meiner Mandatierung ein weiterer Anwalt eingeschaltet war, gehört dazu.

2. Ich erlaube mir, daran zu erinnern, dass das Beschlussberfahren zu Ihrem Vorteil endete und der Antrag der Gegenseite zurückgewiesen wurde. Schauen Sie doch noch einmal in die Entscheidung rein! Das parallel hierzu laufende Urteilsverfahren konnte ich nicht weiter begleiten, da Sie das Mandat nach dem erfolgreichen Beschlussverfahren beendet hatten.

3. Bis heute ist mir nicht klar, warum Sie meinten, das Mandatsverhältnis beenden zu müssen. Eine Begründung haben Sie mir bis heute nicht geliefert. Ein Mandant kann jederzeit das Mandatsverhältnis beenden. Dies befreit Sie aber nicht von der Vergütungspflicht. Der Anwaltswechsel im laufenden Verfahren ist daher grundsätzlich mit doppelten Kosten verbunden. Aber auch hier sollten Sie der Vollständigkeit erwähnen, dass Ihre Rechtschutzversicherung meine Kosten übernommen hat und daher eine "doppelte Zahlung" Ihrerseits allein deshalb schon nicht erfolgte.

4. Dass die Angelegenheit im übrigen während meines Mandats nicht zu Ihren Gunsten beendet werden konnte, liegt letztendlich an Ihrer seinerzeitigen Abfindungserwartung. Schließlich hatten wir mithilfe des Gerichts bereits frühzeitig im Beschlussverfahren ein Beendigungspaket geschnürt, was angesichts des Sachverhalts mehr als fair war. Sie hatten sich dagegen entschieden.

Wie dem auch sei: Ich wünsche Ihnen alles Gute - Servus!
JM

von J. M. am 04.03.2024 um 10:13 Uhr

Kompetent und nett
Arbeitsrecht
Vielen Dank für die gute Beratung. Das nächste wird es wohl wieder Herr Klaes sein...
Hallo Herr M., haben sie vielen Dank für die positive Bewertung! Gerne helfe ich im Wiederholungsfall weiter! Mit freundlichen Grüßen Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
JB

von J. B. am 26.02.2024 um 12:22 Uhr

Erstberatung
Arbeitsrecht
Sehr gut und sehr kompetent - vielen Dank
Sehr geehrter Herr B., vielen Dank für die sehr gute Bewertung! Sollten Sie in der Sache weiteren Beratungsbedarf haben, stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung! Mit freundlichen Grüßen, Thomas Klaes Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
FR

von F. R. am 19.02.2024 um 08:10 Uhr

Kündigung wegen vorzeitigen Rentenbezugs
Arbeitsrecht
Herr Klaes herausragende Eigenschaft ist sicherlich seine Empathie. Er begegnet dem Klienten auf Augenhöhe. Ich hatte immer das Gefühl bei ihm gut aufgehoben zu sein. Die Mitarbeiter/innen der Kanzelei sind ebenso wie Herr Klaes, sehr zuvorkommend und sympathisch. Die Terminvergabe und Kommunikation erschien mir ebenfalls herausragend. Lieber Herr Klaes, ich danke Ihnen!!
Uneingeschränkte Empfehlung und natürlich 5 Sterne
Hallo Herr R., auch Ihnen besten Dank für die sehr gute Bewertung und freundliche Empfehlung! Ihre beiden Angelegenheiten konnte wir wirklich ausgesprochen zufriedenstellend beenden. Sollten Sie erneut Hilfe im Arbeitsrecht benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
CJ

von C. J. am 29.01.2024 um 15:39 Uhr

Unberechtigte Abmahnung / Freistellung / Kündigung
Arbeitsrecht
Ich hatte das Vergnügen, mit Herrn Klaes als Fachanwalt für Arbeitsrecht zusammenzuarbeiten, und ich muss sagen, dass ich seine Dienste von ganzem Herzen empfehlen kann. Er ist nicht nur fachlich sehr kompetent, sondern verfügt auch über ein bemerkenswertes Maß an Einfühlungsvermögen und Verständnis auf persönlicher Ebene. Bei meinen Kontakten mit Herrn Klaes habe ich festgestellt, dass er ein außergewöhnlicher Jurist ist, dem seine Mandanten und deren Wohlergehen wirklich am Herzen liegen. Er gab mir nicht nur fachkundigen Rat und Anleitung in Bezug auf meine arbeitsrechtlichen Probleme, sondern nahm sich auch die Zeit, mir zuzuhören und mir maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Eine der Qualitäten, die während meiner Erfahrung wirklich hervorstach, war Herrn Klaes' Fähigkeit, sich in der rechtlichen Komplexität des Arbeitsrechts zurechtzufinden und dabei eine menschliche Note zu bewahren. Durch seine einfühlsame Herangehensweise fühlte ich mich wohl dabei, meine Anliegen offen zu besprechen, da ich wusste, dass er wirklich daran interessiert war, die beste Lösung für mich zu finden. Zusätzlich zu seinem Fachwissen und seinem Mitgefühl war Herr Klaes während des gesamten Prozesses sehr reaktionsschnell und stets erreichbar. Er beantwortete meine Anfragen umgehend und sorgte dafür, dass ich rechtzeitig über die Fortschritte in meinem Fall informiert wurde. Dieses Maß an Aufmerksamkeit zeigte nicht nur sein Engagement für eine hervorragende rechtliche Vertretung, sondern gab mir auch das Gefühl, dass ich als Mandant unterstützt und geschätzt werde.
Sehr geehrter Herr J., haben Sie vielen Dank für diese außergewöhnlich umfangreiche und sehr gute Bewertung und Empfehlung! Es freut mich sehr, dass Sie mit meiner Leistung so zufrieden sind.

Sollten Sie erneut Hilfe im Arbeitsrecht benötigen, stehe ich Ihnen sehr gerne mit meiner Expertise zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
FW

von F. W. am 21.01.2024 um 13:30 Uhr

Mobbing/Beendigung Arbeitsverhältniss
Arbeitsrecht
Wer einen sehr guten Fachanwalt für Arbeitsrecht braucht, kommt an Thomas Klaes nicht vorbei. Herr Klaes hat mich von 2019 bis 2024 begleitet und vertreten. In dieser Zeit habe ich ihn als sehr kompetenten und sympathischen Anwalt kennen und schätzen gelernt. Herr Klaes, wie auch die Kanzlei, waren jederzeit erreichbar. Ich kann Herrn Klaes uneingeschränkt weiterempfehlen und wünsche ihm beruflich wie privat nur das Allerbeste.
Hallo Herr W., besten Dank für die sehr gute und freundliche Bewertung sowie Empfehlung! Ich freue mich sehr, dass wir wirklich nach langer Zeit ein so gutes Ergebnis für Sie erzielen konnten. Mit freundlichen Grüßen Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
CS

von C. S. am 17.01.2024 um 18:10 Uhr

Arbeitsrecht / Schadenersatz
Arbeitsrecht
Sehr kompetente Beratung in einem komplexen internationalen Arbeitsrechtsstreit, der sich über einen Zeitraum von fast 6 Monaten erstreckt hat.
Hallo Herr S., besten Dank für die sehr gute Bewertung! In der Tat ein außergewöhnlicher Fall. Ich wünsche Ihnen alles Gute! Mit freundlichen Grüßen Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
MR

von M. R. am 06.01.2024 um 08:20 Uhr

Schnell gemeldet, Übernahme des Mandates aber abgelehnt
Arbeitsrecht
Wegen des weit entfernten Gerichtsortes hat Herr Klaes das Mandat nicht übernommen, sich aber zügig sogar aus seinem Urlaub gemeldet und mein Anliegen ausführlich angehört.
Hallo Herr R., ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Rechte! Vielen Dank, dass Sie dennoch eine sehr gute Bewertung abgegeben haben. Mit freundlichen Grüßen Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
SH

von S. H. am 02.01.2024 um 16:10 Uhr

Top!
Arbeitsrecht
Schnelle Termine, umfassende und verständliche Beratung, rasche Umsetzung, gutes Ergebnis.
Hallo Frau HC, besten Dank für die sehr gute Bewertung! Ich wünsche Ihnen alles Gute! Mit freundlichen Grüßen Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht hat in Köln