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EL

von E. L. am 12.02.2021 um 09:55 Uhr

Nachbarschaftstreit
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ein jahrelanges Hin- und Her wurde durch den wirklich engagierten Einsatz von Herrn Gaase endlich gelöst. Vielen herzlichen Dank!
CH

von C. H. am 10.02.2021 um 17:31 Uhr

Kaufberatung, Genehmigungen, Eingetümerversammlungen, Mängelbeseitigung
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Fussan und Herr Gaase sind seit Jahren für uns als Vermieter und Bauherren anwaltlich tätig. Wir sind sehr zufrieden und fühlen uns immer sehr gut aufgehoben.
GS

von G. S. am 15.03.2019 um 11:06 Uhr

Hauskauf
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Gaase hat unseren Kaufvertrag zu unserer vollsten Zufriedenheit gepürft. Wir empfehlen ihn gerne weiter!
EB

von E. B. am 04.07.2018 um 12:22 Uhr

Baumängel
Baurecht & Architektenrecht
Ich kann diese Kanzlei leider nicht empfehlen, nach einem ersten Treffen hatte ich noch einen positiven Eindruck, welches sich leider von Woche zu Woche und nun von Monat zu Monat verschlechtert hat. Leider hat man als Mandant das Gefühl, das der Anwalt gegen den Mandanten arbeitet, dieses Gefühl ist bis heute leider erhalten geblieben, unser Anliegen ist nach 15 Monaten keinen Millimiter weitergekommen, woraufhin wir nun gekündigt haben. Und als krönenden Abschluß wird der Streitwert nun geschätzt und ich darf einen Haufen Geld für fast nichts bezahlen, aber der nächste Anwalt den ich für diese Sache beauftrage, kann ja für mich persönlich nicht schlimmer enden als das jetzt, denn sowas habe ich noch nie erlebt.
Sehr geehrter Herr B.,

leider entspricht Ihr Kommentar nicht der Realität und lässt die wahre Ursache Ihrer Verärgerung außen vor. Anlass Ihrer Verärgerung ist das fehlende Ergebnis des von Ihnen beauftragten Sachverständigen, der die Schadensursache ermitteln sollte und damit die fehlende Möglichkeit der weiteren Bearbeitung. Leistet der Sachverständige nicht, liegt dies nicht in unserer Sphäre. Es fehlte aber offensichtlich an Unterlagen, die durch Sie an den Sachverständigen hätten beigebracht werden müssen.

Es steht Ihnen frei, trotzdem nicht dem Sachverständigen, sondern uns kündigen. Wir indes haben bereits unsere Arbeit für Sie getan, soweit uns dies mit den zur Verfügung stehenden Materialien möglich war; hierfür entsteht das gesetzliche Honorar. Wenn Sie den Streitwert beklagen, den wir kraft Gesetz heranziehen müssen, so schätzen wir diesen anhand der Kosten der Mangelbeseitigung gem. den gesetzlichen Vorgaben, worüber Sie in Kenntnis sind.
FO

von F. O. am 20.04.2018 um 11:52 Uhr

Baumängel
Baurecht & Architektenrecht
Sowohl Herr Gaase als auch Frau Fussan waren schon mehrfach für uns tätig. Wir schätzen die kompetente und sachliche Betrachtung der vorgebrachten Fakten und die umfangreiche Beratung.
Wir fühlen uns immer gut aufgehoben. Jederzeit gerne wieder!
SM

von S. M. am 31.05.2017 um 13:34 Uhr

Baumängel
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ich bedanke mich für die grossartige Vertretung in meiner Immobiliensache! Freundlich, kompetent, kein "Fachchinesisch". Immer ein offenes Ohr, ehrliche Antworten. Ich kann nur eine große Empfehlung aussprechen.
BL

von B. L. am 05.01.2017 um 10:19 Uhr

Nachbarrechtsgesetz, Grunstücksgrenzbebauung
Allgemeine Rechtsberatung
Schnelle und unkomplizierte Hilfe, Projekt konnte für uns erfolgreich abgeschlossen werden.
OP

von O. P. am 12.09.2016 um 11:51 Uhr

Sachmangelhaftung
Baurecht & Architektenrecht
In einer für mich ausweglosen Situation - hat Herr Gaase sich meiner sofort angenommen und mir einen großen Balast genommen. Obwohl er wuste das ich in dieser Situation wahrscheinlich das doppelte bezahlt hätte hat er sich bis zum Schluss an alle Vereinbarungen gehalten und am Ende einen Vergleich ausgehandelt der meine beste Option war. Vielen Vielen Dank dafür - so schafft man sich Stammkunden und eine Mundpropaganda die mit keiner Werbung zu bezahlen ist ;-)
RJ

von R. J. am 19.05.2015 um 17:07 Uhr

Nachbarbebauung
Baurecht & Architektenrecht
Keine Augenwischerei,klare Antworten, kein Fachchinesisch. 2 Anwälte konnten mir vorher nicht mal erklären, wo das Problem lag. Herr Gaase hat nicht nur das Problem für mich verständlich erklärt, sondern eine für ale Seiten akzeptable Lösung gefunden. Auch hier nochmals vielen Dank!
ID

von I. D. am 10.03.2015 um 16:11 Uhr

Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Gaase hat uns in einer baurechtlichen Angelegenheit durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht vertreten. Wir waren begeistert von dem außerordentlichen Einsatz, sei es bei Vorort-Terminen, im Prozess und auch bei Nachfragen unsererseits. Wir haben immer ein offenes Ohr und ehrliche,offene Antworten auf unsere Fragen gefunden. Besonders gut hat uns gefallen, dass Herr Gaase uns aufgesucht hat und wir schnell und unkompliziert per Telefon und email ohne große Wartezeiten in der Sache stets einen "guten Draht" hatten. Eine uneingeschränkte Empfehlung!