Profil-Bild Rechtsanwalt Torben Müller
Rechtsanwalt

Torben Müller

Fachanwalt für

  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Rechtsgebiet

  • Ordnungswidrigkeitenrecht
SA
von S. A. am 09.04.2024 um 18:24 Uhr

Rechtsanwalt Torben Müller

Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Miet- und Wohnungseigentumsrecht



Engagierte Strafverteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht - ausschließlich den Interessen des Mandanten verpflichtet


  • Haben Sie von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter erhalten?
  • Ist Ihnen vom Amtsgericht ein Strafbefehl zugestellt worden?
  • Ist Ihnen eine Anklageschrift zugestellt worden?
  • Sind Ihre Wohn- und/oder Geschäftsräume durchsucht worden?
  • Ist einer Ihrer Freunde oder ein Familienmitglied verhaftet worden?
  • Haben sie eine Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung erhalten?
  • Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?

In dem Fall sollten Sie unbedingt einen erfahrenen und auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen, um zu gewährleisten, dass Ihre Rechte durch die Strafverfolgungsbehörden nicht missachtet werden.

Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich auf die Bearbeitung strafrechtlicher Fälle spezialisiert. Ich habe bereits in hunderten Ermittlungs- und Strafverfahren erfolgreich verteidigt. Dabei bin ich ausschließlich den Interessen meiner Mandanten verpflichtet.

Verteidigung in sämtlichen Deliktsbereichen. Nehmen Sie Kontakt auf!

Wird Ihnen

  • eine Körperverletzung,
  • ein Betrug,
  • eine Vergewaltigung oder eine andere Sexualstraftat,
  • ein Verkehrsdelikt (Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Straßenverkehrsgefährdung etc.),
  • ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (z. B. Besitz von oder Handel treiben mit Marihuana, Kokain etc.),
  • ein Diebstahl,
  • eine Hehlerei,
  • ein Raub oder eine räuberische Erpressung

oder ein anderer Straftatbestand vorgeworfen? Dann nehmen Sie unverzüglich mit mir Kontakt auf (0421 660060). Ich verteidige Sie in sämtlichen Deliktsbereichen. Auch bei dem Vorwurf des Mordes und des Totschlags sowie in Wirtschaftsstrafverfahren vertrete ich Ihre Interessen.

Machen Sie Gebrauch von Ihren Rechten. Ziehen Sie frühzeitig einen Strafverteidiger hinzu und machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.

Als Beschuldigter oder Angeklagter haben Sie das "gute Recht" zu schweigen. Machen Sie in jedem Fall davon Gebrauch! Hieraus dürfen keine für Sie negativen Schlüsse gezogen werden.

Ihre Angaben finden IMMER Eingang in die Ermittlungsakte. Diese Angaben lassen sich später dann nicht mehr "zurücknehmen". Daher kann eine frühzeitige Aussage gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ein ganz folgenschwerer Fehler sein.

Aus diesem Grund sollten Sie IMMER die Angaben zur Sache verweigern. Sie sollten es grundsätzlich vermeiden als Beschuldigter zu einer polizeilichen Vernehmung zu erscheinen. Hierzu sind sie auch nicht verpflichtet, selbst wenn eine polizeiliche Vorladung diesen Anschein erwecken will.

Ebenso sollten Sie ohne anwaltliche Beratung einen Anhörungsbogen der Polizei nicht zurücksenden. Die Ermittlungsbehörden kennen den Inhalt der Ermittlungsakte und haben Ihnen gegenüber daher einen erheblichen Wissensvorsprung. Dieser wird von der Polizei in einer Vernehmungssituation ausgenutzt werden.

Meine Aufgabe - die Wahrung Ihrer Rechte

Es ist meine Aufgabe als Ihr Verteidiger dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Rechte im Ermittlungs- bzw. Strafverfahren gewahrt werden. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit mir auf! Ich beantrage Akteneinsicht in die Ermittlungsakte und erarbeite sodann mit Ihnen gemeinsam eine Strategie hinsichtlich des weiteren Vorgehens.

Selbstverständlich begleite ich Sie auch zu Vernehmungen und verteidige Sie vor Gericht, falls es zu einer Hauptverhandlung kommt.

Ich berate meine Mandantschaft auch präventiv, wenn es darum geht zu klären, ob bestimmte Verhaltensweisen eine strafrechtliche Relevanz haben. Auf diesem Wege ist es möglich bereits die Einleitung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen zu verhindern.


Verkehrsrecht


Als Fachanwalt für Verkehrsrecht stehe ich Ihnen in sämtlichen Bereichen des Verkehrsrechts zur Verfügung. Ich setze nach einem Verkehrsunfall Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durch und stehe Ihnen auch in Bußgeldverfahren wegen verkehrsrechtlicher Verstöße als Verteidiger zur Seite. Zudem vertrete ich Sie in behördlichen Verfahren, die Ihre Fahrerlaubnis betreffen.

Schadenregulierung / Verkehrsunfallrecht

Nach einem Verkehrsunfall übernehme ich die Abwicklung der Regulierung des Schadens und mache gegenüber dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherer Ihre Ansprüche konsequent geltend. 

Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Ich verteidige Sie bei sämtlichen Vorwürfen, die eine Verkehrsstraftat betreffen (Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ("Fahrerflucht"), fahrlässige Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung, illegale Autorennen etc.). Diese Verfahren gehen überwiegend mit dem Risiko einher, dass neben der Verhängung einer Strafe auch auch die Anordnung eines Fahrverbots oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Daher ist auch hier die möglichst frühzeitige Beauftragung eines versierten Verteidigers geboten. Als Fachanwalt sowohl für Strafrecht als auch für Verkehrsrecht stehe ich Ihnen in diesen Verfahren als Verteidiger zur Seite.

Gleiches gilt für Ordnungswidrigkeitenverfahren (Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsverstoß, Rotlichtverstoß, unerlaubte Nutzung des Smartphones am Steuer etc.). In diesen Verfahren drohen regelmäßig neben Bußgeldern auch Fahrverbote und Eintragungen im Fahreignungsregister, die letztendlich auch zum Entzug der Fahrerlaubnis führen können. Als spezialisierter Verteidiger unterstütze ich Sie beispielsweise dabei ein drohendes Fahrverbot abzuwenden oder "Punkte in Flensburg" zu vermeiden.

Fahrerlaubnisrecht

Auch wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis droht oder Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen überprüft werden soll, berate und vertrete ich Sie gerichtlich und außergerichtlich gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde.


Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht


Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berate und vertrete ich Sie ebenfalls in den Bereichen des

  • Gewerbemietrechts,
  • Wohnraummietrechts,
  • Wohnungseigentumsrechts.

Egal, ob es um eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges, eine Eigenbedarfskündigung, eine Mieterhöhung, eine Räumungsklage oder eine Beschlussanfechtung geht, ich berate Sie und vertrete Ihre Interessen auch gegenüber der Gegenseite sowie vor Gericht.

Ich bin zudem vertragsgestaltend Tätig, erstelle also Mietverträge, welche Ihren persönlichen Vorstellungen und Bedürfnissen angepasst sind.

Nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf!

Torben Müller ist gelistet in Rechtsanwälte Bremen und Rechtsanwälte Deutschland.

Bilder

Bilder

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e. V. (VNBS)
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins
  • Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins
  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Bremischer Anwaltsverein (BAV)
  • Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen

Bewertungen

5,0
Sehr gut
140 Bewertungen
5
(138)
4
(2)
3
(0)
2
(0)
1
(0)
Rechtsanwalt bewerten

Rechtstipps 3

Kanzlei

Kontaktdaten von Torben Müller

  • Am Sedanplatz 2, 28757 Bremen

    NaN km (von Ihrem Standort)

    Um diese Karte anzuzeigen,
    lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.
    • +49 421 66...

    • mueller@lohsin-partner.de

FAQ