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NB

von N. B. am 14.07.2020 um 13:37 Uhr

Berechnung Mutterschaftsgeld Arbeitgeber
Arbeitsrecht
Ich bin absolut positiv von Herrn Trabhart beeindruckt.
Auf dem von mir benötigtem Fachgebiet war er absolut kompetent.
Habe ihn über eine Google Suche gefunden, nachdem ich den Aussagen meines Arbeitgebers und meiner Rechtschutzversicherung nicht getraut habe.
Durch sein cleveres Nachfragen kam trotz des von mir detailliert dargelegten Sachverhalts etwas heraus, was noch keinem Beteiligten vorher aufgefallen war und mir so noch einmal eine Zahlung von mehreren Tausend EUR durch meinen Arbeitgeber bescherte.
Die Kommunikation per Mail und Telefon lief schnell und effektiv ab.
Zudem fragte Herr Trabhart von selbst nach, ob meine Rechtschutzversicherung die Kosten übernehmen würde, was sie auch anstandslos tat, woran ich jedoch bei all dem vorangegangenen Hickhack schon überhaupt nicht mehr gedacht hatte. Also habe ich in jeglicher Hinsicht durch seine Beratung nur gewonnen!
An dieser Stelle nochmal ein grosses Dankeschön!
Es freut mich sehr, dass wir Ihr Anliegen so erfolgreich lösen konnten. Gern stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zum Mutterschutz / Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld und Elternzeit zur Verfügung.
MK

von M. K. am 31.10.2019 um 04:46 Uhr

Herausragender Experte zu Arbeitsrecht und nachvertraglichem Wettbewerbsverbot
Arbeitsrecht
Ich habe Herrn Trabhardt vor rund einem halben Jahr bezüglich eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots in meinem Arbeitsvertrag um eine Rechtsberatung gebeten. Er beriet mich dabei umfassend und kompetent sowohl telefonisch als auch schriftlich zum zuvor vereinbarten Festpreis. Ich wählte ihn damals trotz der großen örtlichen Distanz zu seiner Kanzlei in Hamburg aus, da ich durch seine Website und die guten Bewertungen von seinem Fachwissen speziell zum Thema Wettbewerbsverbot überzeugt war.

Als Monate später infolge meines anstehenden Jobwechsels zu einem konkurrierenden Unternehmen der Konflikt mit meinem (Ex-) Arbeitgeber zu einem Rechtsstreit eskalierte bat ich Herrn Trabhardt um Rechtsbeistand in dieser Sache.

Er reagierte stets unglaublich schnell auf sämtliche Vorwürfe und Ansprüche die an mich gestellt wurden und vertrat mich äußerst kompetent gegenüber der Gegenseite sowie gegenüber dem zuständigen Arbeitsgericht. Durch seine fundierten und umfassenden Stellungnahmen konnte mein (Ex-) Arbeitgeber letztendlich dazu bewogen werden, einen gerichtlichen Vergleich zu schließen und somit den Rechtsstreit beizulegen. Das hat mir nicht nur eine Menge persönlicher Last genommen sondern letztendlich den Weg für meinen Jobwechsel geebnet und es mir ermöglicht, mich beruflich weiterzuentwickeln.

Sämtliche entstandenen Kosten hat Herr Trabhardt direkt mit meiner Rechtsschutzversicherung abgerechnet und dabei sogar die Kosten der ursprünglichen Erstberatung mit verrechnet sodass sich mein Kostenaufwand auf meine Selbstbeteiligung bei der Versicherung beschränkte.

Ich bin Herrn Trabhardt sehr dankbar für seine umfassende und kompetente Beratung sowie seine Unterstützung bei meinem Rechtsfall und kann ihn und seine Kanzlei besten Gewissens weiterempfehlen.
SK

von S. K. am 27.04.2019 um 10:54 Uhr

Versierter Arbeitsrechtler
Arbeitsrecht
Mein alter Arbeitgeber hat darauf bestanden, dass ich nach Selbstkündigung meinen Firmenwagen selbst übernehmen muss (Leasingvertrag etc.). Hatte das auch dummerweise im Arbeitsvertrag unterschrieben. Herr Trabhardt hat das dann alles sehr zügig in meinem Sinne "klären können". Danke!
RS

von R. S. am 10.04.2019 um 12:21 Uhr

Kündigungsschutzklage
Arbeitsrecht
Herr Trabhardt hat mich bei einer Kündigungsschutzklage vertreten. Er hat sowohl eine gute Einigung mit meinem ehemaligen Arbeitgeber heraus geholt als auch ein hervorrragendes Zeugnis für mich formuliert. Er hat mich zu jederzeit sehr gut darüber aufgeklärt, was die nächsten Schritte im Prozess sind und was die besten Optionen sind fortzufahren.
SK

von S. K. am 02.03.2019 um 10:23 Uhr

Überarbeiten des Arbeitsvertrags
Arbeitsrecht
Herr Trabhardt hat mich nun schon zum 2. Mal unterstützt, dieses Mal beim Überarbeiten meines neuen Arbeitsvertrages. Nach einem 1. Telefonat und den dann von mir zur Verfügung gestellten Informationen, hat er stichpunktartig Änderungen zu den fraglichen Abschnitten im Vertrag geschickt, die wir dann nochmals per Telefon durchgegangen sind. Mir persönlich ist die Wartezeit etwas lang gewesen, aber sicher noch im Rahmen. Mein neuer AG hat alle Änderungen bis auf minimale Anpassungen übernommen. Insgesamt also ein Erfolg auf ganzer Linie! Vielen Dank!
RF

von R. F. am 25.01.2019 um 17:16 Uhr

Kündigungsschutz für leitende Angestellte und Geschäftsführer
Arbeitsrecht
Zusammenfassend: Hervorragend
Herr Trabhardt hat mir die Feinheiten bezüglich dem Kündigungsschutz in Bezug auf die Position eines Geschäftsführers und / oder in Bezug auf die Stellung als leitender Angestellter erläutert.
Selbst die Tiefen des Rechtes in Bezug auf die Drittanstellung als Organ hat er von sich aus angesprochen, obwohl ich nicht aktiv danach gefragt hatte. Das hat mir geholfen, die Situation selbst zu verstehen, die Risiken und Chancen einzuschätzen und selbst eine gute Entscheidung zu treffen.
Ich würde Herrn Trabhardt jederzeit weiter empfehlen, weil er denjenigen, den er berät nicht als (rechts-) unmündigen Kunden berät, sondern als jemanden, der den Anspruch hat, die Dinge selbst zu verstehen. Das ist sehr positiv. Auch habe ich nicht festgestellt, dass das monetäre Interesse bei ihm im Vordergrund steht, sondern die gute Beratung - unabhängig von Folgemandaten.
HS

von H. S. am 23.01.2019 um 16:50 Uhr

Prüfung Geschäftsführervertrag
Arbeitsrecht
Herr Trabhardt hat mich sehr umfassend und konstruktiv beraten.
Dies noch verbunden mit sehr schnellen Antwortzeiten auf Anfragen.
Ich kann Ihn jederzeit als Fachmann für GF-Verträge empfehlen.
DK

von D. K. am 17.01.2019 um 21:09 Uhr

allgemeine Fragen
Arbeitsrecht
Ruhiges sympathisches Auftreten, gut vorbereitet, sagt ehrlich, wenn er was nicht weiß, bzw recherchiert ggf. Wirkt authentisch, kann gut zuhören (fällt nicht ins Wort/ nimmt Gesagtes auch auf)
AK

von A. K. am 02.01.2019 um 16:12 Uhr

Erstberatung
Arbeitsrecht
drei Anrufe. Dreimal das Versprechen zurück zu rufen. (Inklusive Terminvergabe für Rückruf.) Nicht einmal wurde dieses Versprechen gehalten!! Wenn der Anwalt sich nicht an Termine und Vereinbarungen hält, was ist das dann für ein Anwalt??
HR

von H. R. am 14.06.2018 um 02:39 Uhr

Sehr fähiger und sympathischer Anwalt
Arbeitsrecht
Hr. Trabhardt hat eine sehr angenehme, sympathische und kompetente Art.
Er macht auf mich den Eindruck, dass er sehr gut verhandeln kann,
insbesondere nachhaltige und beiderseitige Einigung erreichen kann.
Er hatte mich zwar nur kurz am Telefon informiert, ich gewann jedoch einen
absoluten positiven Eindruck. Er ist sehr bemüht, direkt von Anfang an
den Mandanten umfassend zu informieren, auch via emai.
Meines Erachtens sehr empfehlenswert.