3 Anwälte für Erfindung in Erlangen

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Profil-Bild Patentanwalt Harald Numrich
Patentanwalt Harald Numrich
Fink Numrich Intellectual Property, Henkestraße 91, 91052 Erlangen 6999.9362244683 km
Patentrecht • Markenrecht • Designrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erfindung unterstützt Sie Herr Patentanwalt Harald Numrich aus Erlangen
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Kiphuth
Rechtsanwalt Tobias Kiphuth
LIEB.Rechtsanwälte, Äußere Brucker Str. 51, 91052 Erlangen 6998.8732810429 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Designrecht • Patentrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erfindung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Tobias Kiphuth aus Erlangen
(20.04.2024) Herr Kiphuth hat mich in einem Rechtsstreit zur Rückerstattung von Flugkosten mit vollem Erfolg vertreten. In den …
Profil-Bild Patentanwalt Dipl.-Phys. Rudolf Meyer
Patentanwalt Dipl.-Phys. Rudolf Meyer
Meyer & Dörring PartGmbB Patentanwälte, Nürnberger Str. 49, 91052 Erlangen 6999.3893893535 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Patentrecht • Markenrecht • Designrecht
Herr Patentanwalt Dipl.-Phys. Rudolf Meyer aus Erlangen hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erfindung
(14.03.2024) Herr Meyer half mir zügig mit großer Freundlichkeit und Ehrlichkeit, ich kann die Kanzlei nur wärmstens empfehlen. 😊

Rechtstipps zum Thema Erfindung von Anwälten aus Erlangen

Fragen und Antworten

  • Erfindung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erfindung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erfindung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Erfindung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erfindung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Erlangen?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Erlangen. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Erlangen zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Erlangen!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.