Bewertungen von Philipp Weidenfeller
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Bewertungen
HP
von H. P. am 17.04.2014 um 10:15 Uhr
Erbrechtsangelegenheit
Erbrecht
Wir fühlten uns in einer für uns sehr komplizierten Angelegenheit von Herrn Weidenfeller sehr gut beraten. Alle Seiten wurden beleuchtet und sehr verständlich erklärt. Würde ihn jederzeit gerne weiterempfehlen und bei Bedarf selbst wieder in Anspruch nehmen.
BM
von B. M. am 27.03.2014 um 15:45 Uhr
Schon oben angegeben
Erbrecht
Ich habe Herrn Philipp Weidenfeller bereits bei zwei juristischen Anliegen (Erbschaft, Verkauf von geerbtem Anteil) kennengelernt als einen sehr sachkundigen und engagierten Fachanwalt.
Er besticht durch seine freundliche und klare Art. So werden aus Verworrenheiten-
- durch ihn - deutlich strukturierte Sachver-
halte, die er zielstrebig durchsetzt.- Bei viel mit-
menschlichem Verständnis und Urteilskraft für das
Gesamtgeschehen. Sehr herzlichen Dank nochmals dafür.
Er besticht durch seine freundliche und klare Art. So werden aus Verworrenheiten-
- durch ihn - deutlich strukturierte Sachver-
halte, die er zielstrebig durchsetzt.- Bei viel mit-
menschlichem Verständnis und Urteilskraft für das
Gesamtgeschehen. Sehr herzlichen Dank nochmals dafür.
LN
von L. N. am 24.03.2014 um 10:52 Uhr
Klärung einer Erbsituation im erweiterten Familienkreis
Erbrecht
Tolle Beratung und endlich ein gutes Gefühl beim handling der Erbschaft
AR
von A. R. am 19.03.2014 um 10:59 Uhr
Umfassende Aufklärung eines Kaufvertrages für eine Immobilie.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Habe mich bei Herrn Weidenfeller umfassend beraten gefühlt. Ging auf jede meiner Fragen ein. Machte auch kurzfristig einen Termin möglich.
Antwort von Rechtsanwalt Philipp Weidenfeller
Herzlichen Dank für die freundliche Bewertung, so macht die Arbeit Spaß ! Gern jederzeit wieder !
Philipp Weidenfeller
Fachanwalt für Erbrecht
Philipp Weidenfeller
Fachanwalt für Erbrecht
KS
von K. S. am 14.03.2014 um 08:52 Uhr
Erbrecht
Erbrecht
Nicht nur kompetent im Erbrecht, sondern er nimmt sich auch Zeit, hört zu und berät verständlich.
Antwort von Rechtsanwalt Philipp Weidenfeller
Vielen Dank, das ist ausgesprochen freundlich und etwas Zeit muss einfach sein!
Melden Sie sich gern jederzeit wieder, wenn ich helfen kann.
Ihr
Philipp Weidenfeller
Fachanwalt für Erbrecht
Melden Sie sich gern jederzeit wieder, wenn ich helfen kann.
Ihr
Philipp Weidenfeller
Fachanwalt für Erbrecht
UE
von U. E. am 11.03.2014 um 12:38 Uhr
Erbauseinandersetzung
Erbrecht
Ich habe Herrn Weidenfeller als sehr einfühlsamen kompetenten und erfolgsorientierten Anwalt kennengelernt, der seine Arbeit zu meiner vollsten Zufriedenheit in kürzester Zeit ausgeführt hat. Ohne seine vermittelnde Art hätte es keine friedliche Einigung gegeben.
Antwort von Rechtsanwalt Philipp Weidenfeller
Ich danke Ihnen für die sehr freundliche Bewertung. Sie sind jederzeit sehr gern wieder willkommen !
Ihr
Philipp Weidenfeller
Fachanwalt für Erbrecht
Ihr
Philipp Weidenfeller
Fachanwalt für Erbrecht
DS
von D. S. am 08.03.2014 um 07:51 Uhr
Pflichtteilsrecht
Erbrecht
Die Kanzlei Philipp Weidenfeller vermittelt von Beginn an ein Gefühl des Vertrauens und Kompetenz! Eine ständige Erreichbarkeit, bzw.eine unkomplizierte Art Philipp Weidenfellers und in letzter Konsequenz ein sehr faires Honorar, zeichnen diese Kanzlei aus!
Die Kanzlei Philipp Weidenfeller kann man nur empfehlen!!
Die Kanzlei Philipp Weidenfeller kann man nur empfehlen!!
Antwort von Rechtsanwalt Philipp Weidenfeller
Vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung!
Gerne stehe ich Ihnen in erbrechtlichen Angelegenheiten jeder Zeit wieder zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Weidenfeller, Fachanwalt für Erbrecht
Gerne stehe ich Ihnen in erbrechtlichen Angelegenheiten jeder Zeit wieder zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Weidenfeller, Fachanwalt für Erbrecht
VS
von V. S. am 07.03.2014 um 21:10 Uhr
Erbschein / Testament
Erbrecht
Der erste Eindruck hat nicht getäuscht. Herr Weidenfeller ist ein sympathischer, gewandter und kompetenter Anwalt für das Erbrecht. Alles wurde uns im kleinsten erklärt und wir wurden über den aktuellen Stand stets informiert.
Ich kann diese Kanzlei mit besten Gewissen weiterempfehlen.
Gerne wieder.
Ich kann diese Kanzlei mit besten Gewissen weiterempfehlen.
Gerne wieder.
Antwort von Rechtsanwalt Philipp Weidenfeller
Ich danke Ihnen herzlich für diese nette Bewertung !
Wenn ich wieder einmal helfen kann, werde ich das gern tun.
Mit freundlichem Gruß
Philipp Weidenfeller, Fachanwalt für Erbrecht
Wenn ich wieder einmal helfen kann, werde ich das gern tun.
Mit freundlichem Gruß
Philipp Weidenfeller, Fachanwalt für Erbrecht