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Rechtsanwalt

Wolfgang Weiß

Rechtsanwaltskanzlei Weiß
Rechtsanwaltskanzlei Weiß

Rechtsgebiete

  • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht
  • Arbeitsrecht
  • Anwaltshaftung
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
Über 20 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2004 und über 20 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
IK
von I. K. am 11.02.2024 um 14:31 Uhr
Hervorragender Anwalt
Anwaltshaftung

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Liebe Leserin, lieber Leser,

ich danke Ihnen für Ihr Interesse an meiner Kanzlei und möchte Sie über mich und meine Tätigkeitsbereiche gerne informieren. Ich bin seit 2004 selbständiger Rechtsanwalt in Augsburg und habe mich über die Jahre laufend fortgebildet, u. a. durch die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen für Insolvenzrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht.  

Privatinsolvenz / Regelinsolvenz / Schuldenbereinigung

Bereits seit Gründung der Kanzlei (2004) liegt mein Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Privat- bzw. Verbraucherinsolvenz sowie der Regelinsolvenz und der allgemeinen Schuldenbereinigung (ohne Insolvenz). Die Ursachen einer Überschuldung sind vielfältig: Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit oder andere Schicksalsschläge. Aus welchen Gründen Sie auch immer in finanzielle Schieflage geraten sind, es gibt keinen Grund, die Lösung Ihres Schuldenproblems nicht in Angriff zu nehmen, zumal die Schuldenbefreiung nach den seit 01.01.21 geltenden insolvenzrechtlichen Regelungen in nur drei Jahren erreicht werden kann (bitte beachten Sie hierzu auch meine zahlreichen Rechtstipps auf dieser Seite

Im Laufe der letzten 20 Jahre habe ich mehr als 1000 Insolvenz- und Schuldenbereinigungsverfahren anwaltlich begleitet und verfüge in diesem Bereich über tiefgreifende Kenntnisse und vor allem auch über weitreichende Praxiserfahrungen, um auch Ihr Problem professionell lösen zu können. Die Erstberatung erfolgt unverbindlich und kostenfrei, so dass Sie keine Hemmungen haben müssen, mich anzusprechen. 

Geringe Wartezeiten: Im Bereich der Insolvenz und Schuldenbereinigung erhalten Sie bei mir in aller Regel einen Termin zur Erstbesprechung innerhalb von drei Wochen.

Verkehrsrecht

Im Bereich des Verkehrsrechts habe ich mich insbesondere auf die Verkehrsunfallabwicklung spezialisiert und bin auch auf diesem Gebiet schon seit 2004 tätig. Vertrauen Sie keinesfalls auf die Auskünfte, die Sie von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erhalten, sondern sichern Sie Ihre berechtigten Ansprüche (Schadensersatz, Schmerzensgeld) als Geschädigte(r) durch anwaltliche Hilfe. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers möglichst wenig Schadensersatz an den Geschädigten bezahlen möchte. Ihre Ansprüche werden Sie somit nur vollumfänglich sichern können, wenn Sie auf spezialisierte Hilfe zurückgreifen.  Die erforderlichen Anwaltskosten sind für Sie als Geschädigte(n) in aller Regel vollständig von der gegnerischen Versicherung zu tragen. 

Natürlich können Sie auch auf mich zählen, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben oder Ihnen gar eine verkehrsrechtliche Straftat vorgeworfen wird.

Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts unterstütze ich Sie insbesondere beim Kündigungsschutz. Haben Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie baldmöglichst mit einem Rechtsanwalt Rücksprache halten, da eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden muss. Versäumen Sie diese Frist, verlieren Sie nicht nur das Arbeitsverhältnis, sondern auch die Chance, zumindest noch eine Abfindung zu erhalten (bitte beachten Sie hierzu auch meinen Rechtstipp "Kündigung erhalten - jetzt richtig reagieren").

Strafrecht

Werden Sie mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert, stehe ich Ihnen als kompetenter Verteidiger und Partner zur Seite. Schweigen Sie und machen Sie ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt keine Angaben zum Ihnen vorgeworfenen Sachverhalt! Fehler (insbesondere natürlich die Offenbarung belastender Informationen), die bei einer polizeilichen Vernehmung bzw. im Ermittlungsverfahrens begangen werden, sind in den meisten Fällen nicht mehr zu korrigieren. 

Bevor Sie sich äußern, ist dringend zu empfehlen, über einen Rechtsanwalt Einsicht in die amtlichen Ermittlungsakten zu nehmen. Den Akten kann insbesondere entnommen werden, weshalb gerade gegen Sie ermittelt wird, was Zeugen bislang geäußert haben und welche sonstigen Beweise die Ermittlungsbehörden zusammengetragen haben. Über die Akteneinsicht kann also Waffengleichheit zwischen Ihnen und den Ermittlungsbehörden hergestellt werden. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen. 

Beachten Sie, dass Sie nur verurteilt werden können, wenn Ihnen die in Rede stehende Straftat nachgewiesen werden kann und zwar so, dass keine vernünftigen Zweifel mehr an Ihrer Tatbegehung bestehen. Bestehen Zweifel, sind Sie zwingend frei zu sprechen (in dubio pro reo). Und das Wichtigste: Sie sind nicht verpflichtet, an der Urteilsfindung mitzuwirken. Hieraus leitet sich das Recht zu Schweigen ab. 

Auch wenn Sie die Tat begangen haben und die Beweise hierfür erdrückend sind, lohnt sich die Inanspruchnahme eines Strafverteidigers auf jeden Fall. Ein versierter Verteidiger wird im Bereich der Strafzumessung, also bei der Frage, wie Sie zu bestrafen sind, das bestmögliche Ergebnis für Sie erreichen können, z. B. eine Geldstrafe statt einer Freiheitsstrafe oder eine Bewährungsstrafe statt einer unmittelbaren Freiheitsstrafe. 

Anwaltshaftung

Schließlich bearbeite ich das Gebiet der Anwaltshaftung. Die Nachfrage zu diesem Rechtsgebiet nimmt von Jahr zu Jahr zu. Die Ursachen hierfür sind vielfältig: Umsatz- und Zeitdruck der bearbeitenden Kanzlei, lückenhaftes Wissen in der maßgeblichen Rechtsmaterie und mangelnde Kommunikation zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt, um nur ein paar wenige zu nennen. 

Sind Sie der Meinung, eine Kollegin oder ein Kollege hätte Ihre Interessen nicht gut vertreten und ist Ihnen hieraus ein Schaden entstanden, können Sie mich gerne unverbindlich und vertrauensvoll ansprechen. 

Typische Anwaltsfehler sind z. B. das Versäumen einer Frist, die unterlassene Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (z. B. des Haushaltsführungsschadens nach dem Verkehrsunfall), die Erhebung einer Klage gegen den falschen Beklagten und die unterbliebene oder die zumindest unzureichende Aufklärung über das Prozess(kosten)risiko. 

Ich bitte um Beachtung, dass ich im Bereich der Anwaltshaftung nur überregional tätig bin, also nicht gegen Augsburger Kolleginnen bzw. Kollegen vorgehe.


Weitergehende Informationen können Sie auch meiner Internetseite https://www.rechtsanwalt-weiss-augsburg.de entnehmen.


Ihr Rechtsanwalt

Wolfgang Weiß

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