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Bewertungen

JK

von J. K. am 28.06.2019 um 18:18 Uhr

Einstufung als pflichtversicherte Studentin
Sozialrecht
Nach langem Hin und Her mit meiner Krankenkasse wegen der Einstufung als pflichtversicherte Studentin, konnte ich dank der ausgezeichneten Beratung durch Frau Klein alle für die Versicherung notwenigen Unterlagen zusammenbekommen. Ohne diese Hilfestellung wäre es vermutlich zu einem langwierigen Prozess gekommen.

Vielen herzlichen Dank und alles Gute!
AS

von A. S. am 13.03.2019 um 18:44 Uhr

Erlangung Erwerbsunfähigkeitsrente
Sozialrecht
Seit 2015 wurde ich von Fr. Klein erst im Widerspruchsverfahren gegen die Rentenversicherung für meine EU-Rente und später für die Verlängerung der befristeten Rente vertreten. Dank Ihrer guten Arbeit erhielt ich jetzt (02. 2019) eine unbefristete Rente. Dadurch brauche ich mir ums finanzielle keine Sorgen machen und kann trotz der gesundheitlichen Probleme erst mal beruhigt in die Zukunft schauen.
Ich möchte mich hiermit bei Fr. Klein noch einmal ganz herzlich für die gute Arbeit, die gute Beratung und Unterstützung über diesen langen Zeitraum bedanken und wünsche Ihr und der Kanzlei alles Gute für die Zukunft.
CL

von C. L. am 21.02.2019 um 12:48 Uhr

Probleme mit dem Jobcenter
Sozialrecht
Alle, durch inkompetente Mitarbeiter des Arbeitsamtes verursachten Probleme, wurden durch Frau Klein, zu meinen Gunsten gelöst.
RC

von R. C. am 15.02.2019 um 19:23 Uhr

Klare Empfehlung
Sozialrecht
Frau Klein arbeitet engagiert und gewissenhaft. Sie hat mich immer auf dem Laufenden gehalten und alle Möglichkeiten und deren Folgen sowohl während des laufenden Verfahrens als auch vor der Verhandlung ausführlich geprüft und besprochen. Sie ist fachlich kompetent, freundlich und gut zu erreichen bzw. ruft auch zurück wenn mal nicht erreichbar. Ich kann sie nur empfehlen und werde sie bei Bedarf gern wieder beauftragen.
EK

von E. K. am 04.02.2019 um 10:34 Uhr

Landesamt für Gesundheit und Soziales (GdB)
Schwerbehindertenrecht
Einfach nur super. Frau Klein war immer für mich da. Ihre Fachkompetenz, Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft überzeugten mich mehrere Jahre. Ich fühlte mich aufgehoben und bestens vertreten. Innerlich gratulierte ich mir immer wieder solch eine tolle Rechtsanwältin per Internet gefunden zu haben.
Jeder Zeit wieder.
OF

von O. F. am 23.01.2019 um 22:24 Uhr

Fast 2 Jahre ohne Ergebnis
Sozialrecht
Es ging um die Forderung zum Erhalt eines Beschiedes für Grundsicherungsleistungen und unendlich lange Bearbeitungszeiten , unzählige nie zurückgesendete im original angeforderte Kontounterlagen des BZA Tempelhof-Schöneberg. Ergebnis der Zusammenarbeit mit Frau Klein ist eine erfolglose Unterlassungsklage und nach fast 2 Jahren noch immer kein Bescheid vom BZA für erhaltne Grundsicherung. Der Bescheid wäre wichtig gewesen für einen Antrag auf Gewährung von Mietzuschuss und zur Befreiung der Rundfubktgebühren. Rückrufwünsche werden ignoriert und E-Mails im Telegrammstil nur unzureichend beantwortet. Fristen zum Widerspruch vertreichen deshalb und die in Aussicht gestellten Bescheide auch für Folgeanträge lassen weiterhin auf sich warten. Vielen Dank Frau Klein, für nichts.
SS

von S. S. am 21.09.2018 um 20:27 Uhr

Eine profesionelle Rechtsanwältin wie es im Buche steht :-)
Sozialrecht
Sehr kluge Rechtsanwältin!!!
MD

von M. D. am 21.08.2018 um 18:36 Uhr

Kompetent und menschliche Anwältin mit Biss
Sozialrecht
Mit verschiedenen Anliegen bezüglich des ALG1 wandte ich mich an Frau Klein, die mich über zwei Jahre hinweg kompetent und menschlich vertrat. Es war ein zähes Verfahren, das Know How im höchsten Maße abverlangte. Zu jeder Zeit habe ich mich mit meinen Anliegen verstanden gefühlt und konnte mich auf einen gewissenhaften Ablauf verlassen. In jeder Hinsicht würde ich mich wieder an Sie wenden.
IG

von I. G. am 14.11.2017 um 16:20 Uhr

Erfolgreicher Widerspruch gegen den Bescheid vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (GdB)
Schwerbehindertenrecht
Nur mit Hilfe von Frau Y. Klein, gelang es mir die Kraft aufzubringen, gegen das Landesamt für Gesundheit und Soziales einen Widerspruch einzulegen......mit positivem Erfolg. Frau Klein trat stets freundlich, höflich und äußerst korrekt auf. Sie ist sehr engagiert, fachlich kompetent und arbeitet mit größter Sorgfalt und Genauigkeit. Ich möchte mich an dieser Stelle bedanken.
I.G.
TB

von T. B. am 06.05.2017 um 18:28 Uhr

Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid vom Landesamt für Soziales und Versorgung aus Okt. 2017
Sozialrecht
Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid vom Landesamt für Soziales und Versorgung aus Oktober 2016 zum Grad der Behinderung GdB 30
Gegen diesen Feststellungsbescheid legte ich über Frau Rechtsanwältin Yvonne Klein Widerspruch im November 2016 ein. Frau Klein hörte sich meine Argumente an und leitete den Widerspruch mit sehr professioneller und qualifizierter Sorgfalt sofort ein. Ihre außerordentliche Fachkompetenz und Einsatzbereitschaft führte letztlich zum Erfolg mit Abhilfebescheid im April 2017 durch das Landesamt für Soziales und Versorgung, mit der korrigierten Feststellung des GdB 50 und Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis. Frau Rechtsanwältin Klein kann ich dafür großen Dank aussprechen und zu 100 Prozent weiterempfehlen.
T.B.