3.540 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Fitzer
Kanzlei Sebastian Fitzer, Friedrich-Engels-Ring 46, 17033 Neubrandenburg 6907.4355055998 km
Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Sebastian Fitzer
(13.05.2023) sehr gute Kommunikation, leider nicht mit dem erhofften Erfolg, trotzdem jederzeit wieder gerne, danke auch dem …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Aßhauer
Rechtsanwalt Michael Aßhauer
SBHK Rechtsanwälte, Elberfelder Str. 1, 58095 Hagen 6685.0384306062 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arzthaftungsrecht • Sportrecht • Versicherungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Aßhauer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Annika Bella
Rechtsanwältin Annika Bella, Weiße Mauer 6, 06217 Merseburg 6958.301202153 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Annika Bella - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 8 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Bella hat mich schnell und sehr gut Beraten. Ich kann sie nur weiter empfehlen. Vielen Dank (20.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Rita Holstein-Brass
Rechtsanwältin und Mediatorin Rita Holstein-Brass
Rita Holstein-Brass Rechtsanwältin und Mediatorin, Konrad-Adenauer-Str. 118, 57572 Niederfischbach 6736.2371945204 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Mediation • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Rita Holstein-Brass unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Thiele
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Thiele
WTB Rechtsanwälte, Albin-Köbis-Str. 4, 51147 Köln 6687.4015639974 km
Wenn Recht nicht Macht ist, ist es Übel!
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verfassungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Joachim Thiele bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
aus 150 Bewertungen Top Anwalt Hilfsbereit Immer einen Ansprechpartner vor Ort oder telefonisch Sehr empfehlenswert (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Liedtke
Kanzlei Lars Liedtke, Groner Landstr. 59, 37081 Göttingen 6823.9605878998 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Maklerrecht • Kaufrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Lars Liedtke
aus 8 Bewertungen Ich benötigte eine Rechtsauskunft/Mietrecht und empfehle die Kanzlei Liedtke uneingeschränkt weiter ! Die erste Hilfe … (06.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Kroschewski
sehr gut
Rechtsanwalt Mario Kroschewski
Rechtsanwaltskanzlei Kroschewski, Landwehrstraße 97, 28203 Bremen 6673.9294282876 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Mario Kroschewski
aus 29 Bewertungen Einer der besten Anwälte kann ich nur empfehlen (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Ringel
Rechtsanwalt Uwe Ringel
Kanzlei Uwe Ringel, Max-Steinke-Str. 4, 13086 Berlin 6975.936313224 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Ringel ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
aus 9 Bewertungen Herr Ringel hat mich in meinem Klageverfahren sehr gut vertreten. Nach dem ersten Gespräch wurde dem Kläger die … (01.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Uhl
Rechtsanwalt Michael Uhl
Uhl Kanzlei, Güntterstr. 21, 71672 Marbach am Neckar 6927.2079602556 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Uhl vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
(04.06.2021) Netter Empfang und neutrale Fragen .
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Wintermann
Rechtsanwalt Stephan Wintermann
Kanzlei Wintermann, Am Pulverturm 23, 49808 Lingen (Ems) 6615.6963241956 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Stephan Wintermann
(11.11.2021) Ich habe mich in der Kanzlei sehr gut aufgehoben gefühlt und die Kommunikation lief stets freundlich und sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Janson
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Janson
Ameri Janson Ondrasik Rechtsanwälte PartG mbB, Ladehofstr. 26/I, 93049 Regensburg 7099.4687268296 km
Fachanwalt Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Janson ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 26 Bewertungen Ich habe mich gut aufgehoben gefühlt.Ich wurde sehr gut beraten, und kann ihn daher nur weiterempfehlen. Danke Herr … (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Stern
Rechtsanwalt Michael Stern
Rechtsanwälte Stern-Hübner-Dries-Würker Partnerschaft, Erlenstegenstraße 7, 90491 Nürnberg 7013.8438616095 km
Arbeitsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Stern ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
(27.01.2023) RA Stern hat mich bzgl. meiner Unterhaltsverpflichtung vertreten - vor allem aber beraten. Und das sehr, sehr gut. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Merle
Rechtsanwälte Geiger & Merle, Konstanzer Str. 55, 78315 Radolfzell am Bodensee 6976.5007794442 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Oliver Merle
aus 7 Bewertungen Lieber Herr Merle, nochmals ganz lieben Dank für Ihre Verständnisvolle und äußerst Menschliche Kommunikation. Komme … (20.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Büchel
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Büchel
Kanzlei M. Büchel, Im Sommershausfeld 49, 50129 Bergheim 6661.0224832312 km
Ich mache Ihr Problem zu meinem Problem, damit Sie wieder mehr Zeit für die schönen Dinge des Lebens haben.
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Familienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Büchel gerne zur Verfügung
aus 13 Bewertungen Wir moechte uns bei Herrn Büchel wirklich sehr, für die große Hilfe bedanken. Herr Büchel ist ein sehr kompetenter … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Philipp Slemr
Rechtsanwalt Mag. Philipp Slemr
Verteidiger in Strafsachen, Florianigasse 1, 1160 Wien, Österreich 7410.9378078927 km
Strafrecht • Opferhilfe • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mag. Philipp Slemr - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
(19.05.2024) Herr Mag. Philipp Slemr ist ein engagierter und kompetenter Anwalt. Er hat mich am selben Tag meiner Anfrage …
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Marcus Hartwig
sehr gut
Anwaltskanzlei Eickmeier, Heinz, Hartwig, Ahrstr. 26, 26382 Wilhelmshaven 6613.3347497712 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Fachanwalt und Notar Marcus Hartwig - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 10 Bewertungen Sehr gute Fachkenntnisse im Verkehrsrecht .Gute Kommunikation und Zusammenarbeit. Klare Empfehlung. (14.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elena Peony
sehr gut
Rechtsanwältin Elena Peony
Anwaltskanzlei Peony, Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen 6938.4253375289 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Migrationsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Elena Peony unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 42 Bewertungen Frau Peony setzt sich für ihre Mandanten ein und hilft ihnen wo sie kann. Sie kennt sich mit dem Gesetz sehr gut aus. … (03.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank C. Starke
Rechtsanwalt Frank C. Starke
HERRMANN & STARKE Starke Rechtsanwälte PartGmbB, Poststr. 21, 83435 Bad Reichenhall 7225.7865145976 km
I can and I will - end of story
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Frank C. Starke vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Schilling
Rechtsanwalt Fabian Schilling
Anwaltskanzlei Fabian Schilling, Halbmondstr. 2, 74072 Heilbronn 6912.9524749199 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Fabian Schilling - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 6 Bewertungen Herr Schilling ist sehr freundlich und kompetent. (24.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Forster
sehr gut
Kanzlei Hans Forster, Stadtplatz 12, 84137 Vilsbiburg 7149.7206012854 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Hans Forster
aus 13 Bewertungen der schnelle Kontakt und die kompetente Beratung (20.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hubert Mangold
Rechtsanwalskanzlei Mangold, Wendelgardstr. 34, 88045 Friedrichshafen 7013.8540230551 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Hubert Mangold ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
(11.09.2023) Sehr gute auf den Punkt gebrachte Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Ilja Schneider
Rechtsanwalt Ilja Schneider
Rechtsanwalt Ilja Schneider, Berliner Freiheit 3, 28327 Bremen 6680.3909893089 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ilja Schneider ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
(18.01.2016) Herr Rechtsanwalt Schneider hat meine Schadensansprüche kompetent und schnell bearbeitet. Meine Ansprüche gegenüber …
Profil-Bild Strafverteidiger Prof. Dr. Alexander Barth
sehr gut
Strafverteidiger Prof. Dr. Alexander Barth
H/T Defensio Strafverteidiger, Vorsetzen 35, 20459 Hamburg 6719.4475392102 km
Steuerrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Rechtsanwalt Herr Strafverteidiger Prof. Dr. Alexander Barth ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
aus 27 Bewertungen Dieses Zitat von Prof. Dr. Barth werde ich nie vergessen! ... denn es wurde alles gut. Die Betreuung professionell - … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Matthes
Rechtsanwalt Thomas Matthes
Kanzlei Thomas Matthes, Hattinger Str. 847, 44879 Bochum 6662.2727406603 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Matthes bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
(28.01.2024) Ein kompetenter und aufrichtiger Rechtsanwalt, der im Sinne des Mandanten handelt und nicht nur monetäre Ziele …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.