1.093 Anwälte für ALG II | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf H. Schröper
sehr gut
Rechtsanwalt Ralf H. Schröper
Anwaltskanzlei Ralf H. Schröper, Schulstraße 38, 04668 Grimma 7009.0441750239 km
Ihr Recht ist unser Ziel!
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf H. Schröper ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
aus 11 Bewertungen Die Anwaltskanzlei Schröper ist eine klare Empfehlung! Völlig aufgelöst habe ich mich an die Kanzlei gewandt, es wurde … (26.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Koch
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Koch
rkb-recht.de, Siegesstraße 2, 30175 Hannover 6768.8901688289 km
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Koch gerne zur Verfügung
aus 52 Bewertungen Danke für die professionelle Beratung zur Sozialversicherung. Alle Beteiligten haben sich gehört und verstanden gefühlt. (30.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Rothehüser
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Rothehüser
ROGGE | ROTHEHÜSER | SCHIEDAT, Grindelhof 37, 20146 Hamburg 6718.4725594544 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Rothehüser ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
aus 21 Bewertungen Herr RA Rothehüser hat mich in meinem Prozess überaus gut und sehr erfolgreich vertreten. Ohne seine Unterstützung … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Handke
Rechtsanwalt Stefan Handke
Anwaltskanzlei Handke & Geerhardt, Rothenhofer Straße 5, 96472 Rödental 6962.1286944603 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Handke gerne zur Verfügung
(22.10.2021) Schnelle Antwort seitens der Kanzlei
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Siepmann
Rechtsanwalt Reinhard Siepmann, Westfalenstr. 71, 58636 Iserlohn 6699.6948556976 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Reinhard Siepmann
(06.11.2014) Super Anwalt alles schnell und unkompliziert erledigt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dennis Tungel
sehr gut
Rechtsanwälte Fachanwälte Gesterkamp PartGmbB, Kurt-Schumacher-Str. 1-3, 44534 Lünen 6674.5143377508 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dennis Tungel vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 69 Bewertungen Herr Tungel ist ein Anwalt mit Kompetenz und Erfahrungen . Ein Anwalt mit Herz und Kopf . Er ist sehr zuverlässig. In … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maja Mai
Kanzlei Maja Mai, Friedrich-Engels-Ring 52e, 17033 Neubrandenburg 6907.9435288875 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Mediation
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Maja Mai gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Steffen Brück
Rechts- und Fachanwalt Steffen Brück
Rechtsanwalt Steffen Brück Legal Skills Rechtsanwälte, Karl-Marx-Allee 90a, 10243 Berlin 6977.2619555247 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechts- und Fachanwalt Steffen Brück
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Kröger
Kanzlei Robert Kröger, Wismarsche Str. 5, 18057 Rostock 6813.2580361726 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Herr Rechtsanwalt Robert Kröger ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
(14.10.2020) Gute Reaktion, nur in Coronazeiten wäre eine online-Beratung besser, als Kanzleitermine.
Profil-Bild Rechtsanwältin Henriette Chlupka
Rechtsanwältin Henriette Chlupka
Chlupka & Schälicke GbR Rechtsanwaltskanzlei, Fichteplatz 1, 15344 Strausberg 6999.1347054222 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Betreuungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Henriette Chlupka für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 5 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Chlupka hat sich bei mir telefonisch gemeldet, was mich sehr gefreut hat. Leider kam der Rückruf … (11.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Reusch
Rechtsanwalt Achim Reusch
Rechtsanwalt Achim Reusch, Birkenstr. 2a, 14641 Wustermark 6946.3555050762 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Achim Reusch ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
aus 6 Bewertungen Der Erstkontakt mit Herrn Reusch war sehr nett uns sympatisch, er hat sich 2h Zeit für meine mietrechtlichen Probleme … (01.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin H. G. Sonnen
sehr gut
Rechtsanwalt Martin H. G. Sonnen
Kanzlei Sonnen, Hohenzollerndamm 10, 10717 Berlin 6971.8381095125 km
Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Martin H. G. Sonnen ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
aus 29 Bewertungen Er hat die rechtliche Problemstellung sehr schnell verstanden und ausgesprochen lösungsorientiert agiert. Der Fall … (25.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Konstanze Wegener LL.M.Eur.
Rechtsanwältin Konstanze Wegener LL.M.Eur., Kurt-Eisner-Str. 24, 04275 Leipzig 6982.8176044561 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Konstanze Wegener LL.M.Eur. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
aus 5 Bewertungen Frau Wegener hat mir schnell und sogar kostenlos in einer telefonischen Beratung zu Verfügung gestanden. Das Problem … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Venten
Rechtsanwalt Thomas Venten
Braun • Venten, Schützenstr. 20a, 96047 Bamberg 6975.4742045196 km
Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Sozialversicherungsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Thomas Venten ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Butschkau
Rechtsanwalt Uwe Butschkau
Rechtsanwalt Butschkau, Lindenallee 54, 15890 Eisenhüttenstadt 7067.5476147484 km
Im Mittelpunkt meiner Tätigkeit steht das engagierte Eintreten für die Interessen der Mandanten. Die persönliche und individuelle Betreuung ist dabei selbstverständlich.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Sozialrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Uwe Butschkau
aus 6 Bewertungen Nach einem vertrauensvollen Gespräch und der Übernahme des Mandats erfolgte eine schnelle Abwicklung meines Problems. … (02.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Jankowiak
Rechtsanwaltskanzlei Dethloff & Jankowiak, Distelweg 31, 18273 Güstrow 6832.7744908624 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Katrin Jankowiak unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
(28.06.2022) alles in Ordnung
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Schneider
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Schneider
Kanzlei Stefan Schneider, Aliceplatz 1, 61231 Bad Nauheim 6815.8300170302 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Beamtenrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Schneider – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich ALG II
aus 18 Bewertungen Ich habe Herrn Schneider angeschrieben und rechnete damit dass er einfach antworten würde ich solle anrufen und das … (13.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nilab Fayaz LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Nilab Fayaz LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei am Rheinufer, Cyriakusstr. 2, 41468 Neuss 6648.8908296397 km
Fachanwältin Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Nilab Fayaz LL.M. ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
aus 16 Bewertungen Mit der rechtlichen Betreuung bin ich sehr zufrieden. Sie ist in ihrem Job sehr effizient. (18.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ilka Schmalenberg
sehr gut
Rechtsanwältin Ilka Schmalenberg
Kanzlei Schmalenberg - Die Arbeitnehmerkanzlei, Jakobstraße 52, 90402 Nürnberg 7011.4448958168 km
Recht bedeutet nicht immer Gerechtigkeit. Ich setze mich dafür ein, dass Sie nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Ilka Schmalenberg
aus 157 Bewertungen Fachliche Beratung zu den Themen: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot / Karenzentschädigung und ALG 1 - meine Fragen … (31.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Jung
Rechtsanwältin Monika Jung
Rechtsanwälte AWK - Alexander | Welter | Kollegen, Heiligenbergstr. 36-38, 66763 Dillingen/Saar 6743.7584045863 km
Fachanwältin Familienrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Monika Jung ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
(18.05.2020) Für die prompte Antwort kann ich nur danken. Stehe mit meinem Reiseanbieter in Kontakt und hoffe, die Antworten Ihres …
Profil-Bild Rechtsanwältin Oksana Reisch
Kanzlei Oksana Reisch, Kölnische Str. 20, 34117 Kassel 6810.3943736384 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Migrationsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Oksana Reisch im Bereich ALG II bietet Beratung und Vertretung
aus 8 Bewertungen Sie war sehr gut und sie hat in der versprochen Zeit mein Fall erfolgreich geschafft (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Scheinpflug
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Rechtsanwalt Patrick Scheinpflug
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Rosa-Luxemburg-Str. 7, 08280 Aue 7044.7476972771 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Patrick Scheinpflug
aus 11 Bewertungen Sehr kompetente und gute fachliche Beratung, die Rückmeldung nach Anfrage kam sofort. Kann ich nur weiterempfehlen. … (13.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Fischer
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Kanzlei Markus Fischer, Croonsallee 29, 41061 Mönchengladbach 6629.5063660557 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Fischer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
aus 15 Bewertungen Ich durfte bereits vor 12 Jahren mit Erfolg fachliche und rechtsanwaltliche Unterstützung, im Bereich des … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nathalie Steffens
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Kanzlei Nathalie Steffens, Adalbertsteinweg 228, 52066 Aachen 6631.0638719931 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Nathalie Steffens vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 13 Bewertungen Leider nichts für Medizinrecht (03.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema ALG II besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.