1.093 Anwälte für ALG II | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwältin Evelyne Tietjen
Rechtsanwältin Evelyne Tietjen
Kanzlei Tietjen, Schwegen 5, 27612 Loxstedt 6644.3090859946 km
Erbrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht • Medizinrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Evelyne Tietjen - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
(03.05.2022) 5 Sterne
Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Köpke
Rechtsanwältin Franziska Köpke
Kaiser & Köpke GbR, Große Steinstr. 11, 06108 Halle (Saale) 6949.9896548089 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Franziska Köpke bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Bärtschi
Rechtsanwältin Claudia Bärtschi
Kanzlei Claudia Bärtschi, Frankfurter Straße 95, 34121 Kassel 6810.514861826 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht • Recht rund ums Tier • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Bärtschi vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 9 Bewertungen Super Anwältin 5 sterne (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Blume
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Blume
Blume Rechtsanwälte, Miraustr. 50/52, 13509 Berlin 6965.7001907846 km
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Tobias Blume
aus 190 Bewertungen Super kompetent und ganz tolle Beratung und Hilfe! Sollte ich nochmals einen Fall im Bereich Sozialversicherungsrecht … (05.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadja Döscher-Schmalfuß LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Nadja Döscher-Schmalfuß LL.M.
Döscher-Schmalfuß & Partner, Hohe Straße 37, 09112 Chemnitz 7043.3792516028 km
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Nadja Döscher-Schmalfuß LL.M.
aus 14 Bewertungen Ich wurde von Frau Döscher - Schmalfuß sehr gut vertreten, beraten und unterstützt. Ich konnte jederzeit meine … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Klein
sehr gut
Rechtsanwältin Anne Klein
Rechtsanwältin Anne Klein, Am Hulsberg 11, 28205 Bremen 6677.9109315205 km
Verwaltungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Schulrecht • Beamtenrecht • Sozialrecht • Öffentliches Recht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Anne Klein
aus 37 Bewertungen Alles Bestens, vielen Dank! (27.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Arnold
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Arnold
Kanzlei Frank Arnold, Königstrasse 68, 32427 Minden 6722.7781823899 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Opferhilfe
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Frank Arnold für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 10 Bewertungen Aus einem kleinen Fall wurden aktuell 4 Mandate im Sozialrecht und Versicherungsrecht . Es wird alles sauber … (01.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Genz-Kuna
sehr gut
Rechtsanwalt Harald Genz-Kuna
Herr Rechtsanwalt Rechtsanwalt, Bismarckstr. 54, 10627 Berlin 6969.5140704833 km
Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Harald Genz-Kuna ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
aus 10 Bewertungen Herr Harald Genz-kuna ist ein sehr freundlicher und hilfsbereiter Anwalt auf den man sich verlassen kann. … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Andrea Nordmann
Rechtsanwältin und Notarin Andrea Nordmann
Kanzlei Andrea Nordmann, Roscherstraße 13, 30161 Hannover 6768.2519387822 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Andrea Nordmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Christina Ziems
sehr gut
Rechtsanwälte Fachanwälte Gesterkamp PartGmbB, Kurt-Schumacherstraße 1-3, 44534 Lünen 6674.5143377508 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Christina Ziems ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
aus 18 Bewertungen Die Anwältin nimmt sich Zeit und ist gut erreichbar , Aufträge werden schnellstmöglich bearbeitet (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Berg
sehr gut
Anwaltskanzlei Berg, Münzstraße 9, 38100 Braunschweig 6820.5506315756 km
Fachanwalt Sozialrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Sebastian Berg gerne zur Verfügung
aus 16 Bewertungen Herr Berg hat sogar über die Feiertage sich umgehend gemeldet und auf meine Anfragen und ggf. anwaltschaftliche … (10.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Rhode
Rechtsanwältin Jana Rhode
KANZLEI SEEMANN| RHODE, Krummendorfer Str. 9a, 18147 Rostock 6812.1307785694 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Jana Rhode ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Jäger
sehr gut
Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Jäger
Nonnenmacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe 6867.0177767005 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Kaufrecht
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Jäger
aus 11 Bewertungen Prof. Dr. Jäger hat auch dieses Mal unsere Praxis sehr kompetent und erfolgreich gegen die nicht gerechtfertigten … (07.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Wigger
sehr gut
Rechtsanwältin Antje Wigger
Rechtsanwaltskanzlei Antje Wigger, Lübsche Straße 81, 23966 Wismar 6786.0228505524 km
Ich höre Ihnen zu und sage Ihnen was geht, aber auch was nicht geht. Das ist mein Erfolgsgeheimnis.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Antje Wigger – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich ALG II
aus 29 Bewertungen Schnelle telefonischer Rückruf bzgl. des Rechtsspektrums und gute Empfehlung wer hilft (15.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Lupschitz
Kanzlei Mark Lupschitz, Leibnizstr. 59, 10629 Berlin 6970.6253685596 km
Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Opferhilfe
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Mark Lupschitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisabeth Pfleger
sehr gut
Rechtsanwältin Elisabeth Pfleger
Kanzlei Elisabeth Pfleger, Frauentorstr. 51 a, 86152 Augsburg 7062.3710297895 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Elisabeth Pfleger für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 14 Bewertungen Frau Pfleger ist sehr kompetent, nahm sich Zeit für die Beantwortung all meiner Fragen rund um das Familienrecht und … (03.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hendrik Pantke
Kanzlei Hendrik Pantke, Korianderstr 26, 65191 Wiesbaden 6801.6151964963 km
Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Hendrik Pantke ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich ALG II
(12.09.2023) Herr Rechtsanwalt Pantke hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit kompetent und erfolgreich vertreten. Ich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Ziegler
Rechtsanwältin Susanne Ziegler
Kanzlei Susanne Ziegler, Westenhellweg 124/126, 44137 Dortmund 6675.8440039906 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Versicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Ziegler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Bernhardt
Rechtsanwalt Alexander Bernhardt
Rechtsanwälte Schmidt, Bernhardt, Finze, Anton-Graff-Str. 22, 01309 Dresden 7082.4632494345 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Wettbewerbsrecht • Kaufrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Bernhardt ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Zahn
Rechtsanwalt Guido Zahn
Gutowski & Zahn, Schillerstr. 47, 95028 Hof 7013.0851320413 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Recht rund ums Tier
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Guido Zahn gerne zur Verfügung
(10.04.2020) Sehr empfehlenswert
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Weiss
Kanzlei Klaus Weiss, Hoheluftchaussee 85, 20253 Hamburg 6717.1344526291 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Sportrecht • Mediation • Schiedsgerichtsbarkeit
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Klaus Weiss
(10.09.2021) Freundlich
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Eckerlein
Rechtsanwalt Bernd Eckerlein
Besold Rechtsanwälte, Penzendorfer Str. 20, 91126 Schwabach 7015.9943284352 km
„Anwaltlicher Rat ist nicht so teuer, wie oft gedacht. Sich nicht anwaltlich beraten zu lassen, kann einen jedoch manchmal teuer zu stehen kommen.“
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Bernd Eckerlein
aus 8 Bewertungen Herr Eckerlein hat über viele Monate und mit großer Vehemenz mit der Gegnerischen Versicherung gekämpft und letztlich … (26.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Siebert
Rechtsanwältin Ute Siebert
Rechtsanwälte Siebert und Winkler, Schifferstr. 24, 06862 Dessau-Roßlau 6943.235708017 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Ute Siebert
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Hye
Rechtsanwälte Schmauß, Weber & Pompl, Simonshofer Straße 18, 91207 Lauf an der Pegnitz 7020.7718439067 km
Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Ursula Hye - Ihr juristischer Beistand im Bereich ALG II
aus 7 Bewertungen Ich wurde zügig von der Anwältin angerufen, wir haben einen Termin vereinbart welcher Ende April stattfindet. Weiteres … (22.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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