1.093 Anwälte für ALG II | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Kaspers
sehr gut
Rechtsanwalt Sven Kaspers
Kaspers Rechtsanwälte, Geiselhöringer Str. 19, 94315 Straubing 7137.1573200931 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Sven Kaspers ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
aus 27 Bewertungen Herr Kaspers hat mich über eineinhalb Jahre nach dem plötzlichen Tod meines GmbH-Geschäftspartners gegenüber der … (15.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Klein
sehr gut
Rechtsanwältin Anne Klein
Rechtsanwältin Anne Klein, Am Hulsberg 11, 28205 Bremen 6677.9109315205 km
Verwaltungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Schulrecht • Beamtenrecht • Sozialrecht • Öffentliches Recht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Anne Klein
aus 37 Bewertungen Alles Bestens, vielen Dank! (27.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Gerlach
sehr gut
Kanzlei Katja Gerlach, Hammerschmidt Allee 27, 51789 Lindlar 6695.394052771 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Betreuungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Katja Gerlach
aus 23 Bewertungen Frau RA Gerlach hat mich in einer Angelegenheit mit der Deutschen Rentenversicherung Bund, erfolgreich vertreten. … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thilo Walter Robeller
Kanzlei Robeller, Schaezlerstr. 13 1/2, 86150 Augsburg 7062.6513625774 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Thilo Walter Robeller bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
(07.05.2024) Ich habe schnell einen Termin bekommen und wurde gut beraten.
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Rosenthaler
Kanzlei Stephanie Rosenthaler, Oxfordstr. 10, 53111 Bonn 6694.3572645557 km
Fachanwältin Strafrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Stephanie Rosenthaler ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
aus 5 Bewertungen Sehr kompetente geduldige Rechtsberatung. fachlich und menschlich sehr engagiert und einfühlsam. (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sebastian Hollitzer
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Hollitzer
Fachkanzlei Dr. Hollitzer, Holtenauer Str. 114a, 24105 Kiel 6686.6704955334 km
Ich arbeite, um etwas Bedeutsames zu schaffen – denn nur in wirklich bedeutsamer Arbeit kann ich all meine Kreativität, Freude, Energie und Entschlossenheit freisetzen.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Sebastian Hollitzer
aus 175 Bewertungen Herr Hollitzer hat mich ruhig und umfassend beraten und damit meine Aufregung über die Kündigung meines Arbeitsplatzes … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Molz
Rechtsanwalt Alexander Molz
Kanzlei Hirt-Kremling • Süß und Kollegen, Engelsberg 12, 75015 Bretten 6886.7045235021 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Molz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich ALG II
(24.03.2024) Das erste Gespräch mit Herrn Molz war für mich schon überzeugend und unkompliziert und macht mir Hoffnung für mein …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Brigitte Glatzel
gut
Kanzlei Brigitte Glatzel, 117er Ehrenhof 3a, 55118 Mainz 6805.8258297625 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Brigitte Glatzel
aus 33 Bewertungen Frau Dr.Glatzel ist sehr engagiert, sie hat eine deutliche Berufserfahrung und setzt sich auch bei kleineren … (24.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Manuela Goebel
sehr gut
Mediation Goebel, Müllerstr. 37, 13353 Berlin 6970.3533977289 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Petra Manuela Goebel gerne zur Verfügung
aus 24 Bewertungen Einem Begehren auf Mieterhöhung wurde nur teilweise zugestimmt, da die Spangeneinordnung offensichtlich nicht richtig … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Dieter Floren
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Dieter Floren
Kanzlei Dieter Floren, Haldesdorfer Str. 133k, 22179 Hamburg 6722.5361499374 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Erbrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. Dieter Floren für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 10 Bewertungen Herr Dr. Floren ist ganz klar zu empfehlen, ich habe seine Hilfe im Arbeitsrecht in Anspruch genommen! Eine einfache … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Kraml
Rechtsanwalt Andreas Kraml
Kanzlei am Alten Rathaus – Rechtsanwälte Kohl Schupp Vaitl Kraml Partnerschaft mbB, Oberer Stadtplatz 4, 94469 Deggendorf 7164.5564865634 km
Sozialrecht • Strafrecht • Mediation • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Kraml ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
(09.12.2020) Die sehr schnelle Kontaktaufnahme.
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Rhode
Rechtsanwalt Daniel Rhode
Kanzlei Daniel Rhode, Josefplatz 8, 40227 Düsseldorf 6651.1774531626 km
Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Daniel Rhode
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Becker
Rechtsanwalt Christian Becker
Adrian & Becker Rechtsanwälte, Bruchhausenstr. 1, 54290 Trier 6716.869755126 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Christian Becker bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Müller
Rechtsanwältin Anke Müller
Rechtsanwälte Göppel & Müller, Käthe-Kollwitz-Str. 1c, 99734 Nordhausen 6878.7831633358 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Schwerbehindertenrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Anke Müller hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
(25.03.2023) Zeitnaher Termin Umfangreiche Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Hartwig Meyer
Rechtsanwalt Hartwig Meyer
Kanzlei Aping, Meyer, Retz-Stein, Buschkrugallee 53a, 12359 Berlin 6980.9671562259 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Hartwig Meyer vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Franke
sehr gut
Rechtsanwältin Yvonne Franke
Hann & Franke, Haldesdorfer Straße 27 a, 22179 Hamburg 6721.9038352005 km
Ihr Recht ist unser Ziel!
Fachanwältin Sozialrecht • Versicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Yvonne Franke
aus 35 Bewertungen Frau Franke ist eine sehr freundliche und kompetente Anwältin. Beim Erstgespräch zur Rechtsberatung im Bezug auf … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Regina Schwager-Feger
sehr gut
Rechtsanwältin Regina Schwager-Feger
Regina Schwager-Feger, Bahnhofstr. 48, 75417 Mühlacker 6900.0778566335 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Regina Schwager-Feger bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
aus 40 Bewertungen Sehr schnell, freundlich und kompetent (19.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Westermann
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Westermann
Kanzlei Sabine Westermann, Karl-Marx-Str. 135, 12043 Berlin 6979.3922370105 km
Familienrecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sabine Westermann bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
aus 47 Bewertungen Frau Westermann hat mich bei meiner Scheidung ausführlich beraten und gut betreut. Ich bin ihr für ihre Hilfe sehr … (16.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Herbert
Rechtsanwältin Christina Herbert
Rechtsanwälte Keller Hoffmann Partnerschaft mbB, Korbacherstr. 8, 97353 Wiesentheid 6947.1513377203 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Christina Herbert vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 6 Bewertungen Sehr nette und fachlich kompetente Anwältin, die sehr zielstrebig und schnell an einer Lösung interessiert war und … (08.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulf Hänsel
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Rechtsanwalt Ulf Hänsel
Rechtsanwälte Heeren - Hänsel: Einzelanwälte in Bürogemeinschaft, Oraniendamm 68, 13469 Berlin 6965.2902135906 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Reiserecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ulf Hänsel bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
aus 133 Bewertungen Herr RA Hänsel war direkt beim.ersten Telefonversuch während der angegeben Beratungszeiten erreichbar. Es war ein sehr … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Linda Illing
sehr gut
Rechtsanwältin Linda Illing
Anwaltskanzlei Steinert, Hartensteiner Str. 3b, 09350 Lichtenstein/Sachsen 7031.3627197539 km
Erbrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Linda Illing bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
aus 22 Bewertungen Frau Illing und ihr Team hat mir kompetent und schnell bei einem Parkschaden geholfen. Die Kommunikation war stets … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Machacek
Rechtsanwalt Andreas Machacek
Koch Lemke Machacek PartGmbB – Rechtsanwälte, Katharinenstr. 18, 10711 Berlin 6969.5890370572 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Versicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Andreas Machacek ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
(23.03.2022) Wir haben vor fünf Monaten unseren Fall in die Hände dieser Kanzlei gegeben und sind bis heute keinen Schritt weiter. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Eberhardt
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Rechtsanwalt Lutz Eberhardt
Kanzlei Lutz Eberhardt, Bahnhofsallee 13, 31134 Hildesheim 6792.4505752354 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Lutz Eberhardt bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
aus 43 Bewertungen Herr Eberhardt hat uns sehr geholfen (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Helene Gras-Nicknig
Rechtsanwältin Helene Gras-Nicknig
NICKNIG - SCHICHA - GRAS, Hermannstr. 3, 51143 Köln 6684.0952694158 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Helene Gras-Nicknig gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Eheberatung (03.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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