3.544 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwältin Uta Vester-Kattmann
Kanzlei Uta Vester-Kattmann, Sofienstr. 88, 47167 Duisburg 6636.2352504699 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Uta Vester-Kattmann
aus 7 Bewertungen Habe mich verstanden gefühlt und sie hat sich Zeit für mich genommen. Sehr freundlich und ehrlich. (16.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Bruns
sehr gut
Rechtsanwältin Anja Bruns
Remmers, Molzahn & Kollegen | Rechtsanwälte • Fachanwälte • Notar, Am Alten Handelshafen 2, 26789 Leer (Ostfriesland) 6587.9155633904 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Frau Rechtsanwältin Anja Bruns
aus 10 Bewertungen Ich bedanke mich für die Hilfe bei der Klärung in unserem Fall (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Neis
Rechtsanwalt Mario Neis
Rechtsanwaltskanzlei Kaiser, Rheinstraße 12, 76829 Landau in der Pfalz 6841.0200736392 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Mario Neis
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Tarneden
sehr gut
Rechtsanwalt Rolf Tarneden
TARNEDEN RECHTSANWÄLTE, Karmarschstr. 44, 30159 Hannover 6767.9203180635 km
TÄGLICH IM RECHT
Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Schulrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Rolf Tarneden ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
aus 131 Bewertungen Anwalt Tarneden war grandios in seinen Recherchen und die Zusammenarbeit und Kommunikation war sehr zufriedenstellend ! (02.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Marian Kuzbida LL.M.
Rechtsanwalt und Notar Marian Kuzbida LL.M.
Kanzlei Kuzbida, Nibelungenstr. 31, 64625 Bensheim 6846.10744654 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Erbrecht • Reiserecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Marian Kuzbida LL.M. im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
(20.03.2023) Sehr hilfsbereit
Profil-Bild Rechtsanwalt Baghdad El Addouti
sehr gut
Kanzlei El Addouti, Obere Münsterstr. 6, 44575 Castrop-Rauxel 6659.4123326574 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Migrationsrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Baghdad El Addouti
aus 11 Bewertungen die schnelle Nacht und das sich mit der Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzt (01.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander D. Klein
Rechtsanwalt Alexander D. Klein
anwaltskanzlei alexander d. klein, Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München 7126.3665362725 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander D. Klein ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Yagmur Depboylu
Rechtsanwältin Yagmur Depboylu
LIEB.Rechtsanwälte, Bucher Straße 21, 90419 Nürnberg 7010.9566425045 km
Strafrecht • Arbeitsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Yagmur Depboylu
(26.01.2024) I was a new student here and I had issues at the airport. She accepted my case and we had one session to discuss …
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Aron
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Aron
Kanzlei Andrea Aron, Bamberger Str. 45, 15366 Hönow 6988.600796448 km
In den meisten Fällen ist richtig, wenn ich sage: Entweder es wird besser oder es bleibt wie es ist, insofern ist es (einen Versuch) wert, die eigenen Interessen zu vertreten.
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Aron ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
aus 10 Bewertungen Ich wurde von der Rechtsanwältin super beraten und sie hat mich auch vor Gericht hervorragend beraten und vertreten. (21.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Linke
Rechtsanwalt Dieter Linke
Anwaltskanzlei Dieter Linke, Scharnweberstr. 14, 13405 Berlin 6968.0937006246 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Dieter Linke
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Lüders
Lüders - Rechtsanwälte, Karl-Zahn-Str. 11, 44141 Dortmund 6677.7637202448 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Jagdrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Uwe Lüders
(29.01.2018) Nach Kündigung meiner Wohnung im letzten Sommer, begann ein Streit mit meinem damaligen Vermieter, der mir mit …
Profil-Bild Rechtsanwältin Mona Abdel Hamid
sehr gut
Rechtsanwältin Mona Abdel Hamid
Rechtsanwältin Mona Abdel Hamid, Moststraße 25, 90762 Fürth 7005.1442917095 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Mona Abdel Hamid
aus 68 Bewertungen Frau Abdel Hamid hat mich in dieser für mich extrem belasteten Situation sehr einfühlsam und außerordentlich kompetent … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Franz
Rechtsanwalt Alexander Franz
Kanzlei Alexander Franz, Schmellwitzer Str. 107, 03044 Cottbus 7072.2416501159 km
Gerne vertreten wir auch Sie. Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Franz ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Hilpert
Rechtsanwältin Tanja Hilpert
Kanzlei Tanja Hilpert, Siegtalstr. 2, 57080 Siegen 6744.1598269785 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Tanja Hilpert – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Waffenbesitz
(29.02.2024) Ich bin verdammt glücklich so eine top Anwältin zu haben.
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Haensler
Rechtsanwalt Matthias Haensler
Rechtsanwälte Schmitt & Haensler, Postplatz 3, 16761 Hennigsdorf 6956.6351552412 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Haensler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Eugen Ortmann
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Ortmann, Sedanstraße 50, 31134 Hildesheim 6793.1500558081 km
Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Migrationsrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Eugen Ortmann
aus 411 Bewertungen Herr Ortmann ist mein Anwalt für alle Fälle und war mehrfach für mich tätig. Diesmal haben wir ein Fall der seit … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Nuss
sehr gut
Rechtsanwalt Rainer Nuss, Akazienstr. 23, 15566 Schöneiche bei Berlin 6994.4044547249 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Nuss ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 63 Bewertungen Herr Nuss hat mir mit seinem juristischen, kompetenten Fachwissen in einer komplizierten Erbschaftsangelegenheit … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Winfried Marschall
sehr gut
Rechtsanwalt Winfried Marschall
Kanzlei Winfried Marschall, Otto-Grotewohl-Ring 72, 15344 Strausberg 7000.2865919524 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Strafrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Winfried Marschall vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
aus 25 Bewertungen Kompetente Beratung professionell erklärt, aber so dass es auch nicht juristen nachvollziehen können. Stets an unserer … (14.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ariana Taher
sehr gut
Rechtsanwältin Ariana Taher
Strafverteidigerin Taher, An der Alster 6, 22099 Hamburg 6720.6800793808 km
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Frau Rechtsanwältin Ariana Taher ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
aus 37 Bewertungen Nach meiner Erfahrung handelt es sich um die beste Verteidigerin. Ich bin extrem zufrieden. Sehr gutes Ergebnis, sehr … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nawied Haschimzada
sehr gut
Rechtsanwalt Nawied Haschimzada
Rechtsanwaltskanzlei NH Legal, Alter Wall 65, 20457 Hamburg 6719.8274324402 km
Verteidigung lohnt sich immer!
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Nawied Haschimzada gerne zur Verfügung
aus 66 Bewertungen Ich hatte das Vergnügen, von Herrn Haschimzada vertreten zu werden. Herr Haschimzada zeigte sich äußerst transparent … (06.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Winkler
Rechtsanwältin Yvonne Winkler
Kanzlei Yvonne Winkler, Lindenstr. 13, 15230 Frankfurt (Oder) 7054.7966651348 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Jagdrecht
Frau Rechtsanwältin Yvonne Winkler bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Werding
Kanzlei Anne Werding, Rue Louvrex 55-57, 4000 Lüttich, Belgien 6603.7457671879 km
Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Anne Werding
(22.04.2024) Frau Werding ist eine durchaus kompetente Anwältin. Sie ist zudem sehr freundlich und hilfsbereit. Ich kann sie nur …
Profil-Bild Rechtsanwalt Carlos Claussen
Rechtsanwalt Carlos Claussen
Carlos Claussen & Partner, Mönckebergstr. 31, 20095 Hamburg 6720.0986701326 km
Arzthaftungsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Mediation • Pferderecht • Medizinrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Carlos Claussen
(18.06.2023) Noch habe ich Ihn nicht gesehen ich hoffe das bald ein Kontakt zustande kommt Inge Zimmer
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Noe
Rechtsanwältin Katja Noe
Kanzlei Noe, Jülicher Str. 14, 40477 Düsseldorf 6648.5304075258 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Katja Noe gerne zur Verfügung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.