3.543 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwalt Miroslaw Tolksdorf
Kanzlei Miroslaw Tolksdorf, Catharina-Fellendorf-Str. 111, 21035 Hamburg 6732.6266746556 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Miroslaw Tolksdorf ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabrina J. Fahlenbock
sehr gut
Rechtsanwältin Sabrina J. Fahlenbock
Rechtsanwälte am Malzbüchel - Bürogemeinschaft, Am Malzbüchel 6-8, 50667 Köln 6675.4086397297 km
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Sabrina J. Fahlenbock
aus 28 Bewertungen Frau Fahlenbock hat mich und meine Firma mehrfach zu vollsten Zufriedenheit Beraten und Vertreten. Ich kann Frau … (06.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Chuya Kojima
sehr gut
Rechtsanwalt Chuya Kojima
BORGELT & PARTNER Rechtsanwälte mbB, Taubenstr. 22, 40479 Düsseldorf 6649.0159697965 km
Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Chuya Kojima gerne zur Verfügung
aus 14 Bewertungen Kompetenter, sympathischer, freundlicher Rechtsanwalt Herr Kojima, sehr gute und kompetente Beratung und Hilfe. … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Günter Luyken
Kanzlei Günter Luyken, Bachemer Str. 89, 50931 Köln 6673.0807268781 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Günter Luyken bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Grabitz
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Grabitz
H/T Defensio Strafverteidiger, Salzstraße 20, 48143 Münster 6663.1908061073 km
Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Christoph Grabitz
aus 15 Bewertungen Ich wurde wegen Beleidigung und sexueller Belästigung angezeigt und anschließend auch verurteilt. Herr RA Grabitz hat … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Hanisch
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Hanisch
Kanzlei Thomas Hanisch, Blumenstraße 49, 10243 Berlin 6976.71452079 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Hanisch
aus 95 Bewertungen RA Herms ist sehr kompetent. Er hat zwei Fälle für mich gewonnen. Aber am meisten habe ich geschätzt, daß er auch … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Dolejsz-Świderska LL.B., LL.M.
Rechtsanwältin Anna Dolejsz-Świderska LL.B., LL.M.
kbz. Rechtsanwälte Steuerberater, Heilbronnerstr. 19, 15230 Frankfurt (Oder) 7051.4614088848 km
Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Anna Dolejsz-Świderska LL.B., LL.M. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
aus 6 Bewertungen Schnelle Kontaktaufnahme und Übernahme der rechtlichen Vertretung (13.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Tomczak
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Tomczak, Frankfurter Str. 5, 57462 Olpe 6725.03070001 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Marcel Tomczak ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 76 Bewertungen Herr Tomczak hat mich in einer Arbeitsrechtssache vertreten. Er überzeugte durch seine hohe Einsatzbereitschaft, … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Philipp Slemr
Rechtsanwalt Mag. Philipp Slemr
Verteidiger in Strafsachen, Florianigasse 1, 1160 Wien, Österreich 7410.9378078927 km
Strafrecht • Opferhilfe • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Mag. Philipp Slemr
(19.05.2024) Herr Mag. Philipp Slemr ist ein engagierter und kompetenter Anwalt. Er hat mich am selben Tag meiner Anfrage …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mihael Milosevic
sehr gut
Rechtsanwalt Mihael Milosevic
Kanzlei Mihael Milosevic, Rosengasse 17, 89073 Ulm 7004.1037976387 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Mihael Milosevic - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 30 Bewertungen Hallo , ich sage nur eins er ist ist der beste! (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Schmidt
Alvermann|Schmidt|Kuldszun|Dallmann Rechtsanwälte Steuerberater PartG, Daniel-Schürmann-Str. 39, 42853 Remscheid 6676.4137078177 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel Schmidt
aus 6 Bewertungen Sehr kompetente Beratung, meine Fragen konnten hilfreich beantwortet werden ! (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisabeth Baumgarten
Rechtsanwältin Elisabeth Baumgarten
Kanzlei Elisabeth Baumgarten, Marienplatz 5a, 85560 Ebersberg 7147.5413014179 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Frau Rechtsanwältin Elisabeth Baumgarten
aus 6 Bewertungen Schnell und kompetent (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Helga Remmert
Rechtsanwältin Helga Remmert
Kanzlei Helga Remmert, Thyssenstr. 123, 46535 Dinslaken 6630.041302061 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Helga Remmert - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 7 Bewertungen Schnelle Antwort. Gute Beratung auch ohne Auftrag (28.07.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Ecker
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Ecker
Kanzlei Ecker, Ubierstraße 54, 56564 Neuwied 6731.6884460327 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Volker Ecker gerne zur Verfügung
aus 43 Bewertungen Ich konnte bei Herr Ecker im Frühjahr ein dreiwöchiges Praktikum absolvieren. Herr Ecker nahm sich stets viel Zeit für … (05.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Macht
Rechtsanwalt Matthias Macht
Rechtsanwälte Lorentz, Macht, Fandel, Platz der Freiheit 7a, 19053 Schwerin 6796.9763487228 km
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Macht ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
(23.01.2020) Herr Macht hat sich viel Zeit genommen, um mein Problem konkret zu betrachten. Man hat überhaupt nicht den Eindruck, …
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Oliver Bittmann
Rechts- und Fachanwalt Oliver Bittmann
Rechtsanwaltskanzlei Bittmann, Klopfer und Schuster, Schleizer Str. 5, 07937 Zeulenroda 6998.1829478353 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Wettbewerbsrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Oliver Bittmann ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
(25.01.2022) Alles zufriedenstellend gelaufen. Netter Kontakt und erfolgreiche Bemühungen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Till Weidinger
Kanzlei Till Weidinger, Sophienstr.2 Gartengebäude 2, 80333 München 7118.4391771297 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Till Weidinger
(12.08.2023) Seit meiner Privatinsolvenz vor vielen Jahren, führe ich ein glückliches Leben. :)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Pfuhl
Rechtsanwältin Nicole Pfuhl
Kanzlei für Strafrecht Nicole Pfuhl Rechtsanwältin, Gartenstraße 21, 88212 Ravensburg 7015.1550568918 km
"Damit das Mögliche entstehe, muß immer wieder das Unmögliche versucht werden." - Hermann Hesse
Strafrecht • Familienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Nicole Pfuhl
aus 5 Bewertungen Ich habe sofort eine Nachricht .Ich habe Sie dann weiter geleitet (03.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maria-Marion Tragalou
sehr gut
Rechtsanwältin Maria-Marion Tragalou
Tragalou, Fürther Str. 38, 90429 Nürnberg 7010.5810804416 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Maria-Marion Tragalou
aus 12 Bewertungen Kompetent auf den Punkt gebracht. Sehr zu empfehlen. (01.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt JUDr. Michal Sklenar
sehr gut
Rechtsanwalt JUDr. Michal Sklenar
SKLENAR & Partners, Metodova 3, Bratislava 82108, Slowakei 7461.6298697345 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt JUDr. Michal Sklenar - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 12 Bewertungen Sehr freundlich aber vor allem sehr kompetent und verläßlich!!! Arbeiten sehr schnell und lösungsorientiert! Kann … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Maximilian Zametzer
sehr gut
Rechtsanwalt Zametzer, Biberger Str. 26, 82008 Unterhaching 7126.1634133292 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Maximilian Zametzer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 33 Bewertungen Rechtsanwalt Zametzer hat mich vor kurzem vor Gericht verteidigt. Ich habe nur ein Wort für ihn: WELTKLASSE. Er hat … (22.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Vad
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Vad
Dr. Vad & Kollegen, Am Luginsland 5a, 87700 Memmingen 7039.5635596839 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • eBay & Recht
Herr Rechtsanwalt Christian Vad hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 10 Bewertungen Freundliche, kompetente und zügige Beratung. (20.01.2023)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Christian Doerfer
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Christian Doerfer
Kanzlei Doerfer, Markt 4, 16909 Wittstock/Dosse 6885.3232330837 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Christian Doerfer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 15 Bewertungen Schnelle Kontaktaufnahme. (09.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Clemens Martin
Kanzlei Clemens Martin, Danziger Str. 85, 65191 Wiesbaden 6800.6280057452 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Clemens Martin gerne zur Verfügung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.