3.543 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Eskowitz
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Eskowitz
Rechtsanwälte Bartholome Schwarzhoff Eskowitz, Arndtstr. 55, 44135 Dortmund 6677.327185134 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Tobias Eskowitz für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
aus 28 Bewertungen Guten Tag zusammen, ich hatte einen Verkehrsunfall und mein Anwalt Herr Eskowitz hat mich sehr überzeugt. Er ist sehr … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kristian Kreuter
sehr gut
Rechtsanwalt Kristian Kreuter
Kanzlei Kreuter, Zuckerbergstraße 25, 54290 Trier 6716.9271492542 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Markenrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Kristian Kreuter ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
aus 249 Bewertungen Ich hatte das Glück, einen Anwalt wie Herr Kreuter zu finden, der mir sehr geholfen hat, ein Problem mit einem Mieter … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Falkenhahn
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick Falkenhahn
Falkenhahn & Kollegen, Gerichtsstr. 17, 44135 Dortmund 6677.0985373562 km
Wir bieten ganzheitliche Rechtsberatung und umfassende Lösungen für die komplexen Bedürfnisse unserer Mandanten.
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Patrick Falkenhahn unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 46 Bewertungen Mein Arbeitgeber wollte mich nach über 10 Jahren auf die Straße setzen! Zum Glück hatte ich einen perfekten Anwalt. … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Manja Freihoff
Kanzlei Manja Freihoff, Breitscheidstr. 26, 16321 Bernau bei Berlin 6976.6501834511 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Manja Freihoff
aus 8 Bewertungen Sehr freundlich und kompetent, sehr schneller Termin, gute Beratung. (21.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tarik Karabulut
Kanzlei Tarik Karabulut, Hindenburgstr. 28, 55118 Mainz 6805.5544044902 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Tarik Karabulut im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Werner Weber
Kanzlei Werner Weber, Lindestr. 6, 97469 Gochsheim 6930.5231411499 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Werner Weber
(28.04.2023) freundlich,schnell,profi,sachlich
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thorsten Eidenmüller LL. M.
Rechtsanwalt Dr. Thorsten Eidenmüller LL. M.
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thorsten Eidenmüller LL. M., Über dem Hainberg 2, 35781 Weilburg 6779.5855667106 km
Wir lieben gute Lösungen!
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Beamtenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Öffentliches Recht
Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Eidenmüller LL. M. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Faris Hussain
sehr gut
Rechtsanwalt Faris Hussain
M I L E S - L A W.DE, Großherzog-Friedrich-Straße 2, 77694 Kehl 6855.536523696 km
Unser Leitsatz? Ihr Recht ist unser Gesetz.
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Faris Hussain bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
aus 36 Bewertungen Sehr gutes und hilfreiches Telefonat mit guten Ratschlägen hat er mir gegeben. Danke für diese Hilfe,kann man … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Advokat Matthias Wilding
sehr gut
Rechtsanwalt und Advokat Matthias Wilding
Advokatfirmaet Wilding & CO., Darresgate 30 E, Oslo 0175, Norwegen 6438.4879647687 km
Familienrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Advokat Matthias Wilding
aus 42 Bewertungen Herr Wilding ist ein super Anwalt der sich mit den norwegischen Gesetzen und Gegebenheiten wirklich auskennt. Ich bin … (23.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Oxana Köhler
sehr gut
Rechtsanwältin Oxana Köhler
h a a s k ö h l e r Rechtsanwälte PartG mbB | Notar, Opernstraße 11-13, 34117 Kassel 6810.4328039277 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Frau Rechtsanwältin Oxana Köhler
aus 44 Bewertungen Dank Frau Köhler, habe ich meine Rechte durchsetzen können und die Erwartungen wurden mehr als übertroffen! Über jeden … (14.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Selina Riemer
Rechtsanwältin Selina Riemer
Rechtsanwaltskanzlei Rockenstein • Lösche & Kollegen | Rechtsanwälte • Fachanwälte, Emailfabrikstraße 12, 92224 Amberg 7061.0009255998 km
Fachanwältin Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Selina Riemer
(14.05.2024) Eine sehr freundliche und kompetente rechtsanwältin. Sehr gutes Fachwissen Kann ich nur empfehlen
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Herbert Steinwandter
Rechtsanwalt Mag. Herbert Steinwandter
Reif und Partner, Peraustr. 9, 9500 Villach, Österreich 7355.0407053298 km
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Mag. Herbert Steinwandter
Profil-Bild Rechtsanwalt Mischa Wölk
Rechtsanwalt Mischa Wölk
Hassenpflug Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Obere Königsstr. 24, 34117 Kassel 6810.5998023046 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mischa Wölk
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Bork
Rechtsanwalt Christoph Bork
Kanzlei BORK, Frielinghausstr. 8, 44803 Bochum 6665.3687769229 km
Mit Fachkompetenz, Engagement und Empathie zusammen an das Ziel kommen
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Bork
aus 6 Bewertungen Immer gut betreut worden. (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Hartkorn
Rechtsanwältin Anja Hartkorn
Kanzlei Hartkorn, Saarbrücker Str. 14, 54290 Trier 6717.2329282384 km
Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Hartkorn ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
(31.03.2022) Frau Hartkorn ist sehr kompetent und freundlich!
Profil-Bild Rechtsanwalt Elvin Jabrayil LL.M. / LL.B.
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Jabrayil, Ahrstraße 38, 53945 Blankenheim 6681.897204277 km
Ihr Vertrauen + meine Expertise = unser Erfolg!
Migrationsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Arbeitsrecht • Steuerrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Elvin Jabrayil LL.M. / LL.B. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
aus 61 Bewertungen Ein sehr guter Anwalt.Ist sehr empfehlenswert.Ist nicht wie andere Anwälte und ist stets immer ereichbach (02.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Linke
Rechtsanwalt Dieter Linke
Anwaltskanzlei Dieter Linke, Scharnweberstr. 14, 13405 Berlin 6968.0937006246 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dieter Linke bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk
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Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk
Kanzlei Heiko Urbanzyk, Kellerstr. 4, 48653 Coesfeld 6635.9862960169 km
Nicht reden, machen!!!
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
aus 97 Bewertungen Herr Urbanzyk hat mir bei meinem Problem sehr geholfen. Das Verfahren wurde eingestellt und es ist nichts weiter … (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Felten
Rechtsanwalt Alexander Felten
Klingelhöffer, Lorz-Felten und Felten | Rechtsanwälte und Notarin, Rheinstraße 12a, 64283 Darmstadt 6837.184848874 km
Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Alexander Felten
(19.07.2022) In mehreren Angelegenheiten (privat und auch geschäftlich) wurde ich bereits von der Kanzlei Lorz-Felten vertreten. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Veiko Römer
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Rechtsanwalt Veiko Römer
Kanzlei Rechtsanwalt Veiko Römer, Markt 24, 06449 Aschersleben 6903.9385969114 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Veiko Römer
aus 20 Bewertungen Ich war mit der Arbeit von Herrn Römer und seinem Team sehr zufrieden. Für eventuelle Fragen stand er uns stets zur … (02.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Rintorf
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Rechtsanwalt Stefan Rintorf
Kanzlei Rintorf, Hessische Str. 11, 10115 Berlin 6973.0173967453 km
Ich klage nicht an. Ich urteile nicht. Ich verteidige.
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Rintorf ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
aus 81 Bewertungen Fazit: EINSTELLUNG des VERFAHRENS Sehr kompetenter Anwalt,jederzeit erreichbar.Klärt über die weitere … (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maria Barbancho Saborit
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Rechtsanwältin Maria Barbancho Saborit
STRAFVERTEIDIGER SPANIEN, Mandri, 38 1º 2ª, 08006 Barcelona, Spanien 6863.0135201502 km
Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Maria Barbancho Saborit ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
aus 53 Bewertungen Mein Mann wurde am Flughafen durch einen Europäischen Haftbefehl festgenommen und nach Spanien ausgeliefert. Ich habe … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Zeininger
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Rechtsanwaltskanzlei Zeininger, Zenettistr. 7, 80337 München 7118.9830687423 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marco Zeininger bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
aus 35 Bewertungen Ich wurde von Herrn Zeininger sehr kompetent und schnell beraten. Mein Anliegen wurde dank Ihm schnell und … (08.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Nobis
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Rechtsanwalt Torsten Nobis
NOBIS - Rechtsanwälte für Strafrecht, Königsallee 61, 40215 Düsseldorf 6649.4557057383 km
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Nobis ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
aus 55 Bewertungen Es war mir klar, dass ich nur einen Strafverteidiger beauftragen kann, der genau auf dem Strafrechtsgebiet tätig ist, … (31.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.