

- Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Matthias Fiene
Fachanwalt Arbeitsrecht
Sie suchen nach einer schnellen, praxisnahen und effizienten Lösungen für Ihr Rechtsproblem? Dann sollten Sie sich an Herrn Rechtsanwalt Fiene wenden! Größten Wert legt er auf Ihre Zufriedenheit und Ihr Vertrauen – dies gelingt ihm durch individuelle, zeitgemäße und engagierte Mandantenbetreuung in jeglichen arbeitsrechtlichen Problemlagen. Selbst komplexe Rechtsverhältnisse legt er Ihnen einfach und verständlich dar – bei Bedarf gerne auch in englischer Sprache.
Rechtsanwalt Fiene hat das Studium der Rechtswissenschaften in Hannover mit Prädikatsexamen abgeschlossen und erhielt im Jahr 1989 die Zulassung zur Rechtanwaltschaft. Im Anschluss daran war er in mehreren Kanzleien tätig, ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Hannover und für verschiedene Unternehmen als juristischer Berater tätig. Im Jahr 2008 hat Herr Rechtsanwalt Fiene die Kanzlei ADVO-HANNOVER gegründet. Im Jahr 2006 wurde er in die Enzyklopädie „Who is who in der BRD" aufgenommen.
Kündigung
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt wurden, sollten Sie von Herrn Rechtsanwalt Fiene umgehend die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage prüfen lassen, denn eine entsprechende Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Kündigungszugang beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Nur so haben Sie die Möglichkeit, sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zu wehren, denn nach Verstreichen dieser Frist ist eine Kündigung fast immer wirksam, auch wenn die Kündigung fehlerbehaftet ist. Häufig auftretendes Ziel der Kündigungsschutzklage ist neben einer Freistellung von der Arbeit und einer angemessenen Abfindung auch, dass eine Sperrfrist beim Bezug von Arbeitslosengeld vermieden und der Zeitpunkt der Kündigung um einige Wochen oder Monate in die Zukunft gelegt wird. Außerdem werden häufig Vereinbarungen im Hinblick auf die Note und Schlussformulierung im Arbeitszeugnis getroffen und Ihre noch offenen Entgeltansprüche geltend gemacht.Überstürzen Sie deshalb im Falle einer Kündigung nichts und unterschreiben Sie auch nicht voreilig irgendeine Erklärung, sondern lassen Sie sich vorab umfassend von Herrn Rechtsanwalt Fiene beraten.
Abfindung
Dass Ihnen eine angemessene Abfindungszahlung zugesprochen wird, ist häufig primäres Ziel einer Kündigungsschutzklage. Durch sein diplomatisches Geschick und seine langjährige Erfahrung kann Herr Rechtsanwalt Fiene die Höhe der Abfindung zu Ihren Gunsten beeinflussen. Auswirkungen auf die Abfindungshöhe haben neben der Dauer der Betriebszugehörigkeit aber auch Ihr Alter und Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Da in den meisten Kündigungsschutzverfahren eine Abfindung zugesprochen wird, sollten Sie mit Herrn Rechtsanwalt Fiene in Kontakt treten, damit Sie Ihre Ansprüche geltend machen können. Im Zusammenhang mit der Abfindung zeigt er Ihnen auch die Möglichkeiten der Steueroptimierung auf.
Aufhebungsvertrag
Durch einen Aufhebungsvertrag haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich einvernehmlich zu trennen und können so beispielsweise einen Arbeitsgerichtsprozess umgehen. Allerdings sollten Sie als Arbeitnehmer bedenken, dass ein Aufhebungsvertrag eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld und die Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld zur Folge haben kann, deswegen sollten Sie solch einen Vertrag unter keinen Umständen ohne vorherige juristische Prüfung unterzeichnen. Herr Rechtsanwalt Fiene prüft für Sie alle relevanten Regelungen zum Arbeitszeugnis, zur Freistellung und zu noch zustehenden Zahlungsansprüchen, wie z. B. Urlaubsabgeltung, und übernimmt für Sie entsprechende Optimierungen, auch was den Beendigungszeitpunkt betrifft. Auf die kompetente und professionelle Unterstützung von Herrn Rechtsanwalt Fiene können Sie sich auf jeden Fall verlassen.
Abmahnung
Durch eine Abmahnung zeigt Ihnen der Arbeitgeber einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten auf und macht deutlich, dass er dieses Fehlverhalten nicht duldet und Sie im Wiederholungsfall mit einer verhaltensbedingten Kündigung zu rechnen haben. Ob Ihre Abmahnung wirksam und verhältnismäßig ist, prüft Herr Rechtsanwalt Fiene gerne. Außerdem zeigt er Ihnen im Falle einer ordnungsgemäßen Abmahnung auf, unter welchen Voraussetzungen Sie einen Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte haben.
Mobbing
Schnell fällt bei Konflikten im Arbeitsleben der Begriff Mobbing, doch was man darunter genau versteht, ist schwer zu sagen, da es keine einheitliche Definition für dieses Wort gibt. Außerdem ist es nicht einfach, zwischen einem schlechten Betriebsklima und einem rechtlich verfolgbaren Mobbing zu differenzieren, weswegen das gerichtliche Durchsetzen von Schadensersatzansprüchen oder Schmerzensgeld nicht problemlos möglich ist. Wenn Sie diesbezüglich Rechtsberatung in Anspruch nehmen möchten, hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Fiene gerne weiter.
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von C. J. am 11.03.2025 um 10:00 Uhr

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Rechtstipps 1

Die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen anzubieten, bezieht sich grundsätzlich nicht…
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