Rechtsanwalt Christoph Blaumer

Rechtsanwalt
Christoph Blaumer
Rechtsanwalt Christoph Blaumer

Herzlich Willkommen!
Als Rechtsanwalt (Kanzlei im Gebiet München-Nymphenburg/Neuhausen, Moosach und Pasing/Obermenzing), Fachanwalt in zwei Rechtsgebieten (Familien- und Steuerrecht) und Mediator biete ich Ihnen die Beratung und Betreuung in Rechtsangelegenheiten vorwiegend in folgenden Bereichen:


  • Familienrecht (Fachanwalt):
    insbesondere Scheidung, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensausgleich, Aufteilung von Immobilien, Sorgerecht, Umgangsrecht, Lebenspartnerschaft, Adoption, Ausgleich steuerrechtlicher Ansprüche unter Ehegatten, unterhaltsrechtliche und vermögensrechtliche Bewertung von selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit eines Ehegatten, Erarbeitung von Konzepten und Strategien zur Lösung von Konflikten unter Eheleuten und vermittelnde Gespräche (Mediation)
  • Steuerrecht (Fachanwalt):
    insbesondere Besteuerung von Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Tätigkeit, nichtselbstständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Veräußerungsgewinn (Spekulationsgewinn), sonstigen Einkünften; Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer, laufende Buchhaltung für kleine und mittlere Betriebe, Betriebsprüfung, Steuerstrafrecht (Selbstanzeige, Verteidigung vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung)
  • Erbrecht
    insbesondere Erbfolgeplanung (Testament, Erbvertrag, Berliner Testament, Vertrag auf den Todesfall, Pflichtteil), Testamentsvollstreckung, Erbscheinsverfahren, Ermittlung des Nachlasswerts, Ausschlagung des Erbes, Vermächtnis, Auskunftansprüche
  • Immobilienrecht
    Verträge bei Erwerb oder Verkauf von Immobilien, Erwerb vom Bauträger, Sachmängel bei Bauausführung (auch Beweissicherung), Mietvertrag (Entwurf), Auflösung und Beendigung Mietvertrag
  • Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
    Verträge zur Unternehmensgründung und Unternehmensänderung; laufende Rechtsberatung von Unternehmen.
  • Mediation
    Mediation im Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht: Lösen Sie Konflikte gemeinsam in einem allparteilichen Verfahren kostengünstig unter professioneller Mediationsführung!


Erbrecht aktuell
Hilfe bei der Planung der Nachfolge unter Beachtung der neuesten Regeln zum Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht (Reformen in 2009 und 2010). Wie wird die Erbrechtsfolge steueroptimal gestaltet? Wie kann das Vermögen bereits zu Lebzeiten verteilt werden, ohne persönliche Einschränkungen in Kauf nehmen zu müssen? Wie lassen sich gesetzliche Erben und Pflichtteilsberechtigte möglichst umfassend vom Nachlass ausschließen? Begleitung bei allen erforderlichen Schritten einschließlich Formulierung der letztwilligen Verfügung. Testamentsvollstreckung. Hilfe bei der Gründung von Stiftungen und Familiengesellschaften. Vertretung in Erb- und Pflichtteilsprozessen sowie im Nachlassverfahren zur Erteilung eines Erbscheins.

Sozialrecht aktuell
Gestaltung von Vermögensverfügungen zur Vermeidung eines späteren Rückgriffs des Sozialträgers wegen Bedürftigkeit der übertragenden Person (Krankheit, Pflege etc.)

Steuerrecht und Steuerstrafrecht aktuell
Überprüfung von Steuerbescheiden hinsichtlich Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln und Vertretung vor den Finanzämtern, Gerichten zur Führung der Rechtsmittel. Die Prüfung erfolgt unter Einbeziehung aktueller Urteilsdatenbanken unter Einbeziehung von Veröffentlichungen offener Gerichtsverfahren. Beratungsschwerpunkt Webungskosten: Neueste Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Fahrtkosten, doppelter Haushaltsführung, Schuldzinsenabzug und Versagung der Werbungskostenabzugs mangels Überschuss bzw. Gewinn (sogenannte Liebhaberei). Fertigung und Prüfung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen. Vorbereitung der Selbstanzeige zur Strafbefreiung unter Einbeziehung des neuen Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes. Vertretung vor den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten in steuerstrafrechtlichen Verfahren.

Familienrecht aktuell
Entwurf von Eheverträgen/Lebenspartnerschaftsverträgen bei Heiratswilligen und laufender Ehe unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten (Unternehmerehe, Immobilien, Vermeidung von Haftungsrisiken, besondere Regelungen bei Unterhalt und Altersvorsorge etc.). Vertretung in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten; Schwerpunkt: Regelung von Fragen des Betreuungsunterhalts (Unterhaltsrechtsreform 2008) und Vermögensausgleich unter den Ehegatten. Schwerpunkt Kindesunterhalt: Durchsetzung und Abwehr des Unterhalts für volljährige Kinder. Ermittlung des unterhaltsrelevanten Unternehmereinkommens. Elternunterhalt: vorsorgende Vermeidung und Abwehr der Inanspruchnahme durch den Sozialhilfeträger. Vertretung in umgangs- und sorgerechtlichen Verfahren. Schwerpunkt: Anerkennung von Sorgerecht für den Vater eines nichtehelichen Kindes nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Entwurf von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Hilfe und Vertretung bei der Durchführung einer Adoption von der Erklärung bis zur gerichtlichen Anerkennung.

Immobilienrecht aktuell
Prüfung und Fertigung der Entwürfe von Kaufverträgen und Bauträgerverträgen für Verkäufer und Käufer. Auseinandersetzung der Ansprüche von Miteigentümern insbesondere bei Erbengemeinschaften und aus Anlass der Ehescheidung/Beendigung der Lebenspartnerschaft.


Weitere Informationen finden Sie unter:
www.anwaltantwort.de
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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften von Rechtsanwalt Christoph Blaumer:
  • Familienrecht
  • Steuerrecht

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  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Immobilien- & Wohnungseigentumsrecht
  • Mediation & Schiedsgericht
  • Steuerrecht

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Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems biete ich für Privatpersonen zum Preis von 238 € inkl. USt. an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.

 

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