Rechtsanwalt Patrick P. de Backer
Ich kann Ihnen schnelle und kompetente Hilfe anbieten bei:
Der (vorzeitigen) oder sofortigen Löschung /Widerruf rechtswidriger oder falscher SCHUFA-Negativeinträgen gemäß §§ 823 Abs.2 BGB i.V.m. § 28 Abs.1 Nr. 2 BDSG oder (neu) § 28 a Abs. 1 BDSG
Geltendmachung von Schadensersatz wegen rechtswidriger oder falscher Schufa-Negativeinträgen.
Widerruf falscher SCHUFA - Negativmeldungen
Gerichtliche einstweilige Verfügung wegen Widerrufs oder Löschung rechtswidriger Einträge oder Meldungen von Schufa oder Inkassounternehmen gemäß §§ 12, 823 Abs.1, 1004 Abs. 1 BGB
Hilfe für Scorewertberichtigungen.
Anwaltliche Hilfe in Verfahren vor dem Zivilgericht.
Grundsätzlich ist eine rechtzeitige, kompetente anwaltliche Beratung sehr hilfreich ! Oftmals übernehmen auch Rechtsschutzversicherungen die Kosten meiner Tätigkeit.
Gerne können Sie mir Ihre Anliegen bzw. Fragen auch zunächst per E - Mail mitteilen. Eine bundesweite Vertretung ist problemlos möglich !