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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

HF

von H. F. am 20.04.2018 um 07:50 Uhr

Professionelle Abwicklung eine Verkehrsunfalls
Verkehrsrecht
Schnelle kompetente Abwicklung !
Vielen Dank für die motivierende Bewertung ....
BM

von B. M. am 23.03.2018 um 16:39 Uhr

komplikationslose und erfolgreiche Vertretung gegenüber Bussstelle und Staatsanwaltschaft
Versicherungsrecht
Ich habe nur positive Erfahrung gemacht.
Mein Anliegen wurde komplikationslos und ohne Aufwand meinerseits zuvorkommend und erfolgreich abgewickelt.
Ich kann die Kanzlei nur empfehlen.
Vielen Dank - auch unser Team freut sich für Sie über den positiven Ausgang des Verfahrens....
SB

von S. B. am 29.01.2018 um 16:29 Uhr

Geltendmachung von Ersatzansprüchen aufgrund Unfall mit ungeklärter Schuldfrage
Verkehrsrecht
Trotz strittiger Schuld- bzw. Haftungsfrage hat Herr RA Mohr einen für mich völlig zufriedenstellenden außergerichtlichen Vergleich mit der gegnerischen Versicherung herbeigeführt. Selbst das Anwaltshonorar wurde komplett von der Versicherung übernommen ( ich hatte keine Rechtsschutzversicherung).
Als besonders positiv bewerte ich außerdem die sehr zügige Erledigung aller Angelegenheiten, die im Verfahren anstanden. Auch wurde kein Vorschuss an Anwaltshonorar gefordert. Der von der gegnerischen Versicherung geleistete Vorschuss an Schmerzensgeld wurde mir umgehend auf mein Konto überwiesen, ebenso der Restbetrag. Ich habe praktisch keinen Cent an die Kanzlei zahlen müssen, obwohl sie alles Nötige abgewickelt hat. So etwas nenne ich Vertrauensvorschuss. Danke!
Ich würde die Kanzlei daher wieder beauftragen.
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung.
Selbstverständlich versuchen wir immer, die uns übertragene Angelegenheit zügig und erfolgreich zu bearbeiten.
Da sich in diesem Fall auch die gegnerische Versicherung kooperativ gezeigt hat, war das Anfordern eines Kostenvorschusses war nicht notwendig.
Wäre ein gerichtliches Verfahren notwendig geworden, hätte durch unser Büro allerdings ein Kostenvorschuss angefordert werden müssen.
Hier lag für alle Beteiligten ein Idealverfahren vor.
HK

von H. K. am 22.01.2018 um 16:21 Uhr

Unfallschaden
Verkehrsrecht
Vielen Dank für die sehr gute Abwicklung meines Unfallschadens. Ohne anwaltliche Hilfe
hätte ich wohl einen Teil des Schadens selbst übernehmen müssen. Ich bekam stets Zwischenbescheide
über den aktuellen Stand der Entwicklung. Nochmals vielen Dank für alles.
PZ

von P. Z. am 18.01.2018 um 14:28 Uhr

Schaden aus Unfallflucht
Verkehrsrecht
Die Kanzlei von RA Frank Mohr hat mir kompetent und zügig zu meinem Recht verholfen. Ich wurde über jede Veränderung des Sachstandes bis zum erfolgreichen Abschluss umgehend informiert.
Vielen Dank- die Bewertung ist für unser Team motivierend
AA

von A. A. am 12.12.2017 um 22:06 Uhr

Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Sehr angenehmer und erfahrener Jurist insbesondere im Verkehrsrecht.Sehr kompetent.
Hat mir sehr weiter geholfen.
HS

von H. S. am 05.12.2017 um 15:22 Uhr

Schadensregulierung
Forderungseinzug & Inkassorecht
Ich wurde stets schnell und umfassend über die Sachlage informiert.
Vielen Dank für das in uns gesetzte Vertrauen. Durch ihre positiven sofortigen Reaktionen auf unsere Anfragen, konnte der Fall mit hohem Druck und im Ergebnis recht schnell und erfolgreich bearbeitet werden.
Auch insoweit vielen Dank.
AM

von A. M. am 21.11.2017 um 17:31 Uhr

Verkehrsunfall mit Personenschaden
Verkehrsrecht
Der Fachanwalt Herr Frank Mohr hat mich herb enttäuscht. Ich hatte ihn mir als Fachanwalt ausgesucht, da ich einen Autounfall mit einem Radfahrer hatte. Zum Glück hat der Radfahrer keine Anzeige erhoben.
Die einzige Aktivität meines Anwalts bestand darin Akteneinsicht zu beantragen. Dafür rechnete er Mittelsatz für eine Ordnungswidrigkeit und eines Strafverfahrens ab. Das kostete mich 897,26€, ein teurer Brief.
Ich kann Herrn Mohr beim besten Willen nicht weiter empfehlen.
Vielen Dank für Ihre Bewertung.
Sie hatten den Unterzeichner beauftragt, in einem gegen Sie eingeleiteten Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung mit nachfolgenden Ordnungswidrigkeitenverfahren als Verteidiger tätig zu werden.
Meine Tätigkeit war insoweit erfolgreich, als das Strafverfahren im Ergebnis gegen Sie eingestellt worden ist.
In dem darauf folgenden Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde durch Sie das Mandat beendet, nachdem Ihnen, nach Abschluss des Strafverfahrens, die gesetzlichen Gebühren in Rechnung gestellt wurden.
Die in Rechnung gestellten Kosten haben Sie von der zuständigen Anwaltskammer prüfen zu lassen, mit dem Ergebnis, dass diese auch in der Höhe den gesetzlichen Vorgaben entsprachen.
Ihre "herbe Enttäuschung" dürfte daher eher in den vorgegeben gesetzlichen Gebührentatbeständen begründet sein, obwohl sie hierüber bereits bei Mandatsübernahme schriftlich in Form einer Gebührenbelehrung aufgeklärt wurden.
KE

von K. E. am 31.10.2017 um 12:40 Uhr

Abwicklung eines unverschuldeten Verkehrsunfalls
Verkehrsrecht
Bei einem Auffahrunfall am 30.09.2017 wurde mein PKW erheblich beschädigt. Die Kanzlei hat sich proifessionell um die Abwicklung gekümmert. Schon am 20. Oktober war der Fall abgewickelt und der Restwert für mein Fahrzeug war gezahlt. Bei einem zukünftigen Fall werde ich die gleiche Kanzlei beauftragen und werde auch diese gerne weiterempfehlen.
Vielen Dank für die positive Bewertung. Unser ganzes Team freut sich auch darüber, dass sie uns weiter empfehlen werden.
AH

von A. H. am 22.10.2017 um 11:02 Uhr

Verkehrsunfall mit grade mal 48 KM Auto 1 Stunde alt
Allgemeine Rechtsberatung
Gut beraten und den Fall zu vollster Zufriedenheit bearbeitet! ! Kann ich nur weiter empfehlen machen Sie
und das gesamte Team weiter so. Danke Danke und nochmals Danke
Vielen Dank für die positive Bewertung- wir arbeiten ständig daran, unsere Mandanten auch zukünftig weiterhin zufrieden stellen zu können.