GWB - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Die wichtigsten Fragen zum GWB

  • Was ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen?
    Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen enthält Regelungen, die zur Wahrung eines fairen und gerechten Wettbewerbs beitragen sollen.
  • Was soll das GWB verhindern?
    Ziel des GWB ist es, zu verhindern, dass Unternehmen anderen gegenüber benachteiligt werden und dass sich Monopole bilden.
  • Welches sind die Kartellbehörden?
    Dazu gehören insbesondere das Bundeskartellamt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Über das GWB

Was ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen?

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist das zentrale Gesetz, wenn es um das bewusste Ausschalten und Behindern der Konkurrenz geht.

Genauer gesagt behandelt das GWB alles, was zur Wahrung eines fairen und gerechten Wettbewerbs beiträgt. Es beschreibt auch, was nötig ist, um eben einen geregelten Ablauf zwischen Unternehmen im selben Wirtschaftsbereich zu garantieren.

Es soll dazu beitragen, dass der Wettbewerb funktioniert und möglichst vielseitig ausgestaltet ist. Verhindert werden soll also, dass ein Unternehmen mehr benachteiligt oder bevorzugt wird als ein anderes.  Es soll daneben auch vermieden werden, dass sich Monopole auf bestimmt Dinge bilden können. Zum Beispiel sollen nicht alle Telekommunikationsdienste über nur einen Anbieter laufen oder Ähnliches.

Ausnahmen gelten für bestimmte Bereiche, wie zum Beispiel die Postdienste oder auch die Deutsche Bahn, die so gut wie keine Konkurrenten haben.

Was regelt das GWB?

Das GWB regelt eine Vielzahl an verschiedenen Sachverhalten. Unter anderem geht es näher ein auf

  1. das Verbot und die Kontrolle bestimmter Wettbewerbsbeschränkungen: Damit ist gemeint, dass Umstände, die den Lauf der freien Marktwirtschaft verhindern, möglichst nicht entstehen und vorhandene kontrolliert werden müssen. 
  2. die Kartellbehörden: Etwa das Bundeskartellamt oder das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
  3. den Missbrauch markbeherrschender Stellungen: Wenn ein Unternehmen eine anführende Stellung hat, soll es diese nicht ausnutzen können.
  4. das Vergaberecht: Die Frage, wie an wen welche staatlichen Gelder verteilt werden. 
  5. einige Verfahrensfragen: Etwa, wie damit umgegangen werden soll, wenn Wettbewerbsverstöße und Beschränkungen vorliegen. 
  6. Sonstiges 
Ergänzt wird das Gesetz durch Verordnungen der Europäischen Union. Es kann hier passieren, dass einige Regelungen aus dem GWB sich mit Regelungen der EU überlagern und aufeinandertreffen. Dann muss die Behörde schauen, welche Regelungen vorgehen.