Bewertungen von Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)

4,9
Sehr gut
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Bewertungen

HM

von H. M. am 01.06.2018 um 12:29 Uhr

Sonntagsbetrieb eines Rasenroboters
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
gute und schnelle Antwort, vielen Dank.
Wir danken für Ihre positive Bewertung, über die wir uns freuen.
KN

von K. N. am 15.05.2018 um 08:06 Uhr

Umzug
Allgemeine Rechtsberatung
Hab gar nicht damit gerechnet. War sehr froh das er mir geschrieben hat. Es hat mir Mut gemacht.

Vielen lieben dank
Vielen Dank für die positive Bewertung.
SE

von S. E. am 14.05.2018 um 05:20 Uhr

Ungeeichte Wasseruhr
Allgemeine Rechtsberatung
Alles zu meiner Zufriedenheit
Vielen Dank
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung meiner Beratung im Bereich Mietrecht. Unser Team freut sich sehr darüber.
RM

von R. M. am 11.05.2018 um 12:36 Uhr

Verkehrssicherungspflicht bei vermieteten Garagen - Garagenvermietung ohne Mietvertrag -
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Eine super schnelle und sachliche Antwort zu der rechtlichen Situation. Die Antwort war sehr hilfreich. Vielen Dank für den Rat an den sehr kompetenten Fachanwalt.
Nur weiter zu empfehlen!
Vielen Dank für die positive und ausführlich begründete Bewertung und Ihre Empfehlung. Sie gibt allen, die einen Rechtsanwalt suchen, eine Orientierung. Wir freuen uns sehr darüber.
RM

von R. M. am 09.05.2018 um 20:16 Uhr

Abrechnung unter Verwendung ungeeichter Zähler
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Schnell und kompetent. Vielen Dank!
Den Dank geben wir gerne zurück und behalten die Freude über Ihre gute Bewertung.
JK

von J. K. am 07.05.2018 um 17:56 Uhr

Auslegung eines Laientestaments: Erbeinsetzung oder Aussetzung eines Vermächtnisses?
Erbrecht
Kompetente und freundliche Beratung! Man geht als Laie mit einem guten Gefühl nach Hause!
Vielen Dank für Ihre gute Bewertung für die erbrechtliche Beratung.
MP

von M. P. am 27.04.2018 um 15:25 Uhr

Erstklassige Rechtsberatung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Eine schnelle und sachliche Antwort zu der rechtlichen Situation. Die Antwort war sehr hilfreich. Vielen Dank für den Rat an den sehr kompetenten Fachanwalt.
Nur weiter zu empfehlen!
Ich werde mich auch weiter an Ihre Kanzlei wenden.
Vielen Dank für das große Lob. Wir freuen sehr über Ihre Wertschätzung.
DS

von D. S. am 23.04.2018 um 18:52 Uhr

Konkludente Erbschaftsannahme durch Zahlung von Bestattungskosten vom Nachlasskonto?
Erbrecht
Schnell und kompetent. Vielen Dank!
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung unserer Beratungsleistung. Wir freuen uns darüber.
MP

von M. P. am 28.03.2018 um 21:14 Uhr

Wohnfläche kleiner als im notariellen Kaufvertrag angegeben
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Schnelle und glasklare Beurteilung der rechtlichen Situation. Für mich sehr hilfreich! Herzlichen Dank an einen äußerst kompetenten Fachanwalt.
Vielen Dank für Ihre freundliche Beurteilung, über die ich mich sehr freue. Für Ihre Rechtsangelegenheit wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
GU

von G. U. am 26.03.2018 um 10:58 Uhr

Abrechnung unter Verwendung ungeeichter Zähler
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Sie haben die Beziehung zwischen vermieter und Mieter beschrieben,nicht die zwischen Eigentümer und Wasserversorger
trotzdem vielen Dank Ullmayer Gerhard
Sehr geehrter Mandant,

schade um das Missverständnis. Es ist schwer vorstellbar, dass der Wasserversorger sich durch Verwendung ungeeichter Zähler einem Bußgeld aussetzt. Der Versorger ist für die Verwendung geeichter Zähler verantwortlich. Folge von Verstößen wären auch hier eine Verbrauchsschätzung einerseits, eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Eigentümer andererseits (wenn der gegenüber dem Mieter nicht abrechnen kann und Verluste erleidet).