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Rechtsanwältin bewerten

Bewertungen

KH

von K. H. am 24.02.2021 um 15:14 Uhr

einvernehmliche Scheidung mit Hindernissen
Familienrecht
Die Vertretung durch Fr. Weidmann war immer auf Augenhöhe. Bei Differenzen zwischen den Eheleuten wurde pragmatische Lösungen gesucht, die letztendlich heute zum Erfolg geführt haben.
Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Bewertung unserer Arbeit und die stets angenehme Zusammenarbeit.

Viele Grüße J. Weidemann
KS

von K. S. am 27.08.2020 um 13:05 Uhr

Die richtige Begleiterin.......
Familienrecht
Frau Weidemann ist eine sehr kompetente Beraterin und ein loyale Anwältin die ich sehr zu schätzen gelernt habe. Mir sind viele Steine vom Herzen gefallen seitdem ich sie an meiner Seite habe. Ich habe noch weitere Wege mit ihr zu beschreiten und sie ist die Begleiterin die ich brauche. Sie hat immer ein offenes Ohr und zeigt Verständnis für auftretende Probleme und nimmt sich Zeit. Ich empfehle diese Anwältin mit einem sehr guten Gefühl.
Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Beurteilung unserer Arbeit. Wir freuen uns, dass Sie in uns den richtigen Partner gefunden haben und hoffen auf eine weitere gute Zusammenarbeit!

Viele Grüße, Ihre Judith Weidemann
NV

von N. V. am 24.08.2020 um 12:04 Uhr

Professionelle kompetente Beratung, toller Service
Allgemeine Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Weidemann hat mich sehr gut beraten. Bei mir ging es um einen Grundstückskaufvertrag. Frau Weidemann hat mich in dem gesamten Prozess der Vertragsanbahnung, Beschaffung aller notwendigen Unterlagen, bis hin zur Kontaktaufnahme mit einem Notar, Prüfung der Verträge und Begleitung der Beurkundung beraten und sich immer viel Zeit für die Beantwortung meiner Fragen genommen. Auch Ihre Mitarbeiterin ist sehr freundlich und immer ansprechbar. Falls Sie nicht selbst helfen kann, sorgt sie dafür, dass meine Anfragen schnell weitergeleitet werden. Frau Weidemann, Frau Tillich - vielen Dank!
Sehr geehrte Frau V.,

vielen Dank für die Bewertung unserer Arbeit und die stets angenehme Zusammenarbeit!

Viele Grüße aus Potsdam, Ihre Judith Weidemann und U. Tillich
JD

von J. D. am 21.08.2020 um 18:30 Uhr

Eine schlimme Erfahrung
Familienrecht
Die positiven Bewertungen sind für mich absolut nicht nachvollziehbar. Bereits zu Mandatsbeginn wartete ich erfolglos auf Rückrufe, Beratungen mussten direkt nach den Terminen bezahlt und im Weiteren sogar per Vorschuss beglichen werden (obwohl es an meiner Bonität überhaupt keine Zweifel gibt), Nachfragen zur Zusammensetzung der Rechnungslegung wurden als Zumutung abgetan. Durch mehrfache Abwesenheit blieben für mich wichtige Fragen und nötige Entscheidungen für das lfd. Verfahren ungeklärt, sodass ich gegenüber Dritten nicht ausreichend sprechfähig war und schließlich sogar an anderer Stelle Beratung in Anspruch nehmen musste. Die Qualität des erbetenen Schreibens für das Gericht war für mich sowohl inhaltlich wie stilistisch dann letztlich so untragbar, dass ich mich gezwungen sah, dies ganz neu aufzusetzen. Dafür wurde ich dann telefonisch übel zusammengestaucht und mir wurde die Niederlegung des Mandats angeraten. Bezahlen musste ich damit in vollem Umfang.
Übrig bleibt ein Gefühl des Entsetzens: Noch nie hat eine fremde Person und gar ein Dienstleister so mit mir gesprochen. Ich bin fürwahr niemand, der sich schnell streitet. Nach dieser Erfahrung war ich nur schockiert. So etwas sollte aus meiner Sicht gerade im Familienrecht nicht vorkommen.
Sehr geehrte Frau Dr. T.,

vielen Dank für Ihre Meinung. Es ist für mich und für meine Mitarbeiterin etwas irritierend, wenn gerade Sie sich über einen nicht angemessenen Umgang mit Ihnen monieren. Denn von Beginn des mit Ihnen eingegangenen Mandatsverhältnisses an, ließ Ihr Verhalten, insbesondere meiner Mitarbeiterin gegenüber, immer wieder erheblich zu wünschen übrig. Telefonate mit Ihnen gaben mehrfach Anlass zu Klagen meiner Mitarbeiterin, von der Sie stets eine Vorzugsbehandlung erwarteten und die sich von Ihnen „von oben herab“ behandelt fühlte. Aus diesem Grund waren wir zu verschiedenen Gelegenheiten gezwungen, Sie darauf hinzuweisen, dass eine Fortsetzung des Mandatsverhältnisses mit Ihnen nur möglich sein wird, wenn es Ihnen gelänge, gegenüber meiner Mitarbeiterin und mir einen verbindlicheren Umgangston anzuschlagen.

Und obgleich Sie mich um Ihre rechtliche Beratung und Vertretung ersuchten, konnten Sie niemals einen Rat annehmen, fertigten eigene Schriftsätze für das laufende Gerichtsverfahren und erwarteten, dass diese hier vollinhaltlich übernommen würden.

Nicht mehr nachvollziehbar sind Ihre Ausführungen zu unserer Abrechnung. Sie haben hier nur einmal direkt nach dem Termin eine Beratung bezahlt, nämlich nach der Erstberatung (113,05 €). Sie kritisieren hier also sogar den Vorgang der Vergütung einer Leistung, die Sie in Anspruch genommen haben. Wenn Sie Ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen, ist doch auch die Rechnung zu bezahlen, bevor Sie es wieder mitnehmen können…?!

Über Ihre „Bonität“ haben wir im Rahmen des hier bestehenden Mandatsverhältnisses gar keine Kenntnis erlangt oder sonst Daten erhoben. Da Sie uns in einer sorgerechtlichen Angelegenheit beauftragt hatten, war das auch nicht angezeigt. Zwar sind Sie nicht müde geworden, mich und meine Mitarbeiterin darauf hinzuweisen, dass Sie selbst Akademikerin seien und promoviert hätten. Allerdings muss Ihre Bonität deshalb nicht besser oder schlechter sein als die, anderer Mandanten. In diesem Zusammenhang mache ich auf § 9 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) aufmerksam, der es den Anwälten gestattet, von ihren Auftraggebern einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Davon mache ich in der Regel (insbesondere bei neuen Mandanten), wie viele meiner Kollegen auch, Gebrauch.

Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute! Ihre Judith Weidemann und U. Tillich
HD

von H. D. am 21.05.2020 um 11:54 Uhr

Scheidung
Familienrecht
Fachlich hoch kompetent gepaart mit hoher menschlicher Empathie
ML

von M. L. am 21.11.2019 um 10:54 Uhr

Ehescheidungsverfahren
Familienrecht
Hiermit möchten wir von Herzen dem Team der Kanzlei Judith Weidemann unsereen Dank für die sehr professionelle und gut strukturierte Arbeit danken. Wir fühlten uns zu jedem Zeitpunkt des Scheidungsprozesses gut und wirklich rechtssicher aufgehoben. Erwähnenswert finden wir auch die wirklich empathische und geduldige Arbeit der Rechtsanwaltsgehilfin Frau Tillich, welche die gute Seele der Kanzlei unterstreicht . Herzlichen Dank und weiter so!
Familie Lehmann
Sehr geehrter Herr L., vielen Dank für Ihr Feedback. Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns rundum wohl und gut beraten gefühlt haben.

Ihre Judith Weidemann
MC

von M. C. am 14.11.2019 um 18:37 Uhr

Scheidungsangelegenheit
Familienrecht
Frau Weidemann hat uns mit Kompetenz und guter Beratung zu unserer vollsten Zufriedenheit vertreten
Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, unsere Arbeit zu bewerten. Wir freuen uns, dass wir Ihre Ansprüche an uns mit unserer Arbeit erfüllt haben. Viele Grüße Judith Weidemann
RG

von R. G. am 14.11.2019 um 13:21 Uhr

Scheidung
Familienrecht
Sicherlich ist eine Scheidung eher nicht das Erstrebenswerte im Leben und schon nicht nach 31Jahren. Ich habe in Frau Weidemann eine vertrauensvolle Vertreterin meiner Interessen gefunden und bedanke mich ausdrücklich dafür !!!
Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Meinung! Wir freuen uns, dass Sie sich in dieser schweren Zeit bei uns gut aufgehoben gefühlt haben und bedanken uns für die angenehme Zusammenarbeit. Viele Grüße Judith Weidemann
BT

von B. T. am 09.07.2019 um 17:15 Uhr

Unterhalt nach SGB II
Familienrecht
Nach kurzem, unklompliziertem und freundlichem telefonischen Kontakt mit Frau Tillich aus dem Sekretariat der Kanzlei, kam es zu einem ersten vertrauensvollem Beratungsgespräch. Hier schilderte mir Frau Weidemann sehr sachlich und für mich verständlich die gesamte Situation. Sie wusste mit Ihrer direkten Art und Ihrer fachlichen Expertise absolut zu überzeugen. Man fühlt sich bei Frau Weidemann sehr gut aufgehoben, da Sie immer ehrlich und vertändnisvoll agiert. Ich kann hier nur eine Empfehlung aussprechen und danke Frau Weidemann und Frau Tillich von Herzen.
Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Bewertung unserer Arbeit. Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns rundum wohl und gut beraten gefühlt haben.

Ihre Judith Weidemann
SM

von S. M. am 01.01.2019 um 18:23 Uhr

Erbstreit
Familienrecht
Wurde von Frau Weidemann hervorragend vertreten. Das Sekretariat Frau Tillich war immer für mich zu sprechen und hat mich hilfsbereit und menschlich beraten.
Empfehle ich gern weiter.
Auf diesem Wege vielen Dank an das gesamte Team!
S.M.
Liebe Frau S.,
vielen Dank für die angenehme Zusammenarbeit, die schließlich zum Erfolg führte.

Ihre Judith Weidemann