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Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

RS

von R. S. am 06.10.2018 um 15:29 Uhr

Sehr vertrauenswürdiger und ehrlicher Anwalt
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsanwalt Fischer ist nicht nur eine sehr angenehme und offene Persönlichkeit, wenn auch manchmal sehr direkt, sondern kann sich auch in Rechtsprobleme eines Laien hineinversetzen.
Bemerkenswert ist seine schnelle Auffassungsgabe und die Umsetzung in seinen Rechtsbereich.
Seine Bemühungen, einen verworrenen Sachverhalt -so wie er bei mir war- aufzuklären,
zeugen von einer echten Interessensfürsorge zugunsten des Klienten.
Er hat in einem schwierigen Gewerbemietprozess letztendlich einen akzeptablen Vergleich geschlossen.

Seine Jahrzehntelange Anwaltserfahrung spürt man nach den ersten Minuten des Gesprächs.

Ich kann ihn ausdrücklich weiterempfehlen. Er ist eine gute Wahl.
RG

von R. G. am 03.10.2018 um 16:27 Uhr

Weiß der eine nicht was der andere so macht
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Für mich war der Kontakt nicht positiv. Ich habe die Kanzlei wegen eines Termins kontaktiert. Da bekam ich von einer Dame gesagt ich soll R. Fischer per Mail kontaktiere wegen eines Termins . Er hätte die Übersicht und den Terminkalender bei sich und er würde dann mit mir direkt einen Termin vereinbaren. Das tat ich dann auch. Dann bekam ich vom Rechtsanwalt eine Nachricht ich solle die Kanzlei kontaktieren und mit den Damen einen Termin vereinbaren!!!!!????? Da fühlt man sich schon hin und her gereicht sowie verkohlt.
Die Darstellung des Herrn G. ist falsch.
Die zuständige Rechtsanwaltsfachangestellte hat nicht erklärt, dass RA. Fischer einen Terminkalender bei sich habe und dann selbst einen Termin vereinbaren würde.
Rechtsanwalt Fischer hat nie einen Terminkalender auswärts dabei, sondern nur sein Handy für die Entgegennahme wichtiger Anrufe. Mit der Mail des Sekretariats vom selben Tag wurde dem Anfragenden die von ihm gewünschte Vergütung der Erstberatung mitgeteilt, ebenso, wie der Hinweis der Terminsvereinbarungsmöglichkeit zwecks Besprechung.
-Sekretariat-
SD

von S. D. am 20.09.2018 um 14:36 Uhr

Erfahrener Anwalt
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr RA Klaus Fischer ist ein erfahrener, mit hoher Fachkompetenz, arbeitender Anwalt. Durch seine über 35jährige Berufserfahrung geniest er unser vollstes Vertrauen und wir fühlen uns gut bei Ihm aufgehoben. Er lässt sich durch nichts aus der Ruhe bringen und wir haben Ihn bereits mehrfach weiterempfohlen.
KC

von K. C. am 24.05.2018 um 14:18 Uhr

Maklerprovison
Maklerrecht
Herr RA. Klaus Fischer ist eine wahre Kapazität in seiner Branche. Mit dem Wissen und der jahrelangen Erfahrung die Herr Fischer an den Tag legt, ist man als Mandant bestens aufgehoben. Seine Art und Weise sich einer Sache anzunehmen, sticht positiv heraus. Das Engagement und der Einsatz ist bemerkenswert. Es wurden sogar Samstagstermine vereinbart, um die knappe Vorlaufzeit zu den Gerichtsterminen einzuhalten. Seine Schriftsätze sind inhaltlich und sachlich vorbildlich. Er hatte uns als Maklerunternehmen vertreten und konnte im 2. Gerichtstermin einen guten Vergleich erwirken. Ich wurde in dieser Sache vormals von 2 anderen Anwälten vertreten, die keineswegs an Herrn Fischer rankommen. Ich werde ganz sicher in meiner Zunft und im privaten Herr Fischer weiterempfehlen. Für mich persönlich ist er die absolute Nr. 1.
TB

von T. B. am 04.01.2018 um 23:36 Uhr

Käufer verlangt Rückabwicklung eines Immobilienverkaufs
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Obwohl unser Fall schon einige Zeit her ist, möchten wir Herrn RA Fischer nachträglich sehr positiv bewerten (hatten wir damals versäumt zu tun). Er nahm sich unseres -damals sehr dringenden- Anliegens umstandslos und engagiert an, verstand es, Ruhe in die Situation zu bringen und vertrat uns mit Erfahrung und Kompetenz, auch bei Ortsterminen und zusammen mit einem externen Gutachter. Letzten Endes gab die Gegenseite ihr Vorhaben auf.
JN

von J. N. am 28.07.2017 um 13:30 Uhr

Gewerberaum-Mietvertrag
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Direkter Ansprechpartner bei schwierigen Problemen, vertieft sich sehr in die Problematik und findet immer einen Ausweg, kann ich nur empfehlen, kommt bei Bedarf direkt vor Ort um schnelle Lösungen zu finden bzw. sich mit der Sache auseinander zusetzen respektive vertraut zu machen. War auch diesmal sehr Zufrieden, fünf Sterne, immer wieder gerne.
WA

von W. A. am 25.07.2017 um 11:34 Uhr

Hervorragende Beratung
Zwangsvollstreckungsrecht
Herr RA Klaus Fischer hat uns zu einer Zwangsversteigerung sehr gut beraten. Wir könnten einen Termin kurzfristig bekommen. Herr Fischer war nett und konnte alles einfach und klar darstellen. Man kann schnell feststellen die große Erfahrung von ihm wenn er alle möglichen Szenarien durchgeht. Anhand seiner könnten wir das Problem schnell lösen. Wir können ihm nur weiterempfehlen.
KK

von K. K. am 17.07.2017 um 17:02 Uhr

Sondereigentum
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Fischer.
Vielen Dank, dass der Streitfall so schnell und einfach gelöst werden konnte, dank Ihnen.
Eine Empfehlung Ihrer Kanzlei kann ich zu 100% bestätigen.
Vielen Dank und Herzliche Grüße
AN

von A. N. am 17.07.2017 um 16:21 Uhr

Hausverkauf
Allgemeine Rechtsberatung
Ich kann Herrn Fischer nur weiterempfehlen
TB

von T. B. am 22.09.2015 um 13:58 Uhr

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Mit Herrn Fischer habe ich sehr negative Erfahrung gemacht. Erstens, verlang er 300€ zzgl. MwSt (also deutlich über BRAGO Gebührenverordnung) für seine Erstberatung. Dies wird im Termin gleich am Anfang, noch bevor die Beratung beginnt, verlangt. Er akzeptiert die Rechtsschutzversicherungen der Mandanten nicht, d.h. man muss bei einem Mandat bei ihm trotz einer Versicherung und ggf. einer Kostenzusage alles selber zahlen. Zweitens, statt mir in einem konkreten Problemfall in der Wohneigentumsrecht zu helfen, habe ich von ihm für 300€ nur ein 1-stündiges Tra-la-la bekommen und leider nicht konkretes, was mein Problem lösen könnte oder söllte, ganz zu schweigen von weiteren Rechtsschritten . Ich werde natürlich nie wieder zu ihm gehen, er ist meiner Meinung nach, seines Honorars überhaupt nicht wert.
Grob unwahr ist die Behauptung, dass für die Erstberatung € 300,00 zzgl. Mehrwertsteuer verlangt worden sein soll.

Grob unwahr ist des Weiteren, dass noch vor der Beratung dieser Betrag angesprochen, geschweige denn verlangt worden wäre.

Vielmehr ist richtig, dass am Ende der ca. 1-stündigen umfänglichen Beratung die Mandantschaft gefragt wurde, ob sie mit einem Honorar in Höhe von € 300,00 plus Mehrwertsteuer einverstanden sei.

Dies wurde bejaht.

Sodann unterzeichnete der Mandant eine entsprechende Vergütungsvereinbarung.

Der verbale Stil, ebenso, wie die neben der Sache liegende Bewertung im Zusammenhang mit der Umfänglichkeit des Vorganges ist nicht weiter kommentierungswürdig.

Der Mandant bekam eine korrekte Rechnung, die er zur Rechtsschutzversicherung schicken konnte.

Falls von dort erwünscht, hatte er die Möglichkeit, die Details und die Umfänglichkeit des Beratungssachverhaltes darzustellen.

Die "Beurteilung" der Ex-Mandantschaft ist insgesamt neben der Sache liegend und getragen von einer unwahren Sachverhaltsdarstellung.

Die BRAGO gibt es seit über mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr.

Fischer
Rechtsanwalt