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Bewertungen

JN

von J. N. am 12.11.2014 um 14:34 Uhr

Eigentumswohnung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Fischer hat mich dieses Jahr in einer Angelegenheit zum Wohnungskauf beraten. Dabei hat er mich auch in den juristischen Verhandlungen unterstützt. Der Vorgang wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit abgeschlossen und die Einigkeit der beteiligten Parteien erzielt. Herr Fischer versteht sein Fachgebiet und übt seinen Beruf mit Leidenschaft aus. Mir wurde Herr Fischer empfohlen, und ich kann ihn ebenfalls in jeder Weise weiterempfehlen.
AB

von A. B. am 07.07.2014 um 11:53 Uhr

Verkauf von Immobilien
Maklerrecht
ERSTKLASSIGER ANWALT. Hat für uns mehrere Sachen schnell und professionell erledigt ! Von uns: 5 Sterne ! Mfg A. B
AW

von A. W. am 02.04.2014 um 10:22 Uhr

Hervorragend anwaltliche Leistung
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Nach der Zwangsversteigerung unseres Hauses nahm ich Kontakt zu Herrn RA Fischer auf. Der beantragte Räumungsschutz wurde gewährt. Seit mehr als 4 Jahren ist es uns nun schon gelungen die Räumung zu verhindern. Dieser Vorgang ist wohl einmalig. Auch ein Fachmann auf dem Gebiet der Zwangsversteigerung sagte uns "das habe ich in meiner 30 jährigen Karriere noch nicht erlebt, ihr habt schon einen außergewöhnlichen Anwalt" Dies liegt meiner Meinung nach an folgenden Faktoren: Herr RA Fischer ist ein absoluter Fachmann auf seinem Gebiet. Herr RA Fischer arbeitet sehr, sehr gründlich und baut seine Argumentation logisch, auf Fakten und Grundsatzurteilen beruhend, stimmig auf. Herr RA Fischer übt seinen Beruf mit absoluter Hingabe aus. Das Mandanteninteresse geht Herrn RA Fischer über alles.
EL

von E. L. am 02.04.2014 um 09:54 Uhr

Mietvertragsrecht für Gewerbeobjekt
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr RA Fischer, spezialisiert auf Mietrecht, privates Baurecht, Wohnungseigentumsrecht u. a., vertritt uns seit ca. 3 Jahren in einer sehr umfangreichen und komplizierten Mietstreitigkeit gegen eine Gewerbevermieterin, welche über ein normales Maß hinausgeht. Er überzeugt durch sein juristisch hervorragendes Wissen und seine Durchsetzbarkeit. Herr Fischer konnte gegen unsere Gewerbevermieterin eine einstweilige Verfügung erwirken. Weiter hat er erreicht, dass eine Räumungsklage abgewiesen, die Vermieterin zu Zahlungen verurteilt und ein Grundstücksbetretungsverbot ausgesprochen wurde. Ihm und seinem äußerst freundlichen und kompetenten Team einen herzlichen Dank. Die Kanzlei können wir daher in jeder Hinsicht weiterempfehlen!
RS

von R. S. am 31.03.2014 um 14:19 Uhr

Berufungserwiderung in WEG Prozess über defekte Fenster.<br>AG-prozess wurde ohne Anwalt gewonnen
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
RA Fischer erhielt aufgrund seiner 30-jährigen Erfahrung und seines Internetauftritts (www.ra-fischer.com) das Mandat für die Berufungsvertretung in einem WEG Prozess über defekte Fenster. Wichtige Unterlagen wie z.B. Gutachten hatte RA Fischer bei der Verhandlung nicht parat. Das Urteil umfasste auch eine Erklärung der Richterin, dass der RA Fischer eine unzulässige Klageänderung in der Berufungserwiderung durchgeführt hat. Haus & Grund erklärte telefonisch, dass RA Fischer im Rubrum die Beklagten WEG und Übrige Eigentümer verwechselt hat. Die Schlichtung vor der Anwaltskammer wegen Schlechtleistung lehnte RA Fischer ab. RA Fischer besteht trotz nachgewiesener Schlechtleistung auf vollständiger Honorarzahlung. Die Anwaltskammer riet zur zivilrechtlichen Klärung.