Bewertungen von Datenschutzbeauftragter (IHK) Martin Lauppe-Assmann

4,7
Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

TS

von T. S. am 08.08.2014 um 22:31 Uhr

Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Finger weg von diesem Anwalt! In seiner frisierten Profilbeschreibung hat er leider nicht angegeben, dass er in menschlicher Hinsicht ein absoluter Versager ist! Sie als Kunde und Ihr Fall sollten unkompliziert sein, damit alles pefekt zu der beschönigten Beschreibung passt. In allen anderen Fällen haben Sie bereits verloren. Um bei diesem Anwalt jedoch überhaupt Kunde werden zu können, ohne sofort rausgeschmiessen zu werden, sollten sie kinderlos und mit dickem Portemonnaie sein. Wobei manchmal "sogar Personen mit Beratungsschein" genommen werden.
Mit Kindern sollte die Kanzlei jedoch erst gar nicht betreten werden. Sie werden unverzüglich, in gröbster Weise rausgeschmiessen! Aber "nehmen Sie es nicht persönlich", der Anwalt tut es ja auch nicht. Denn außer seinem Honorar interessieren ihn weder Ihr Fall noch Sie selbst in irgendeiner Weise.
Ja!
Ich habe die Dame nach Hause geschickt, weil Sie mit drei lebhaften Kleinkindern kam; die Mandanten können sich dann nicht konzentrieren und Kinder sind in einem Anwaltsgespräch, wo es teilweise auch um nicht jugendfreie Details oder eheliche Streitigkeiten geht nicht gut aufgehoben.
Ich arbeite auch auf Prozesskostenhilfe und nehme Beratungsscheine. Das mit der dicken Geldbörse als Eintrittsvoraussetzung stimmt nicht.
Ich habe das sehr höflich gesagt, dass es so ist und auch angeboten, den Beratungshilfefall am nächsten Tag - ohne drei Kinder - anzunehmen.
Die Mandantin ist offensichtlich verärgert.....

;-)
RR

von R. R. am 08.07.2014 um 18:18 Uhr

Rücknahme eines Kaufvertrages !!
Zivilprozessrecht
Perfekt unkompliziert erfolgreich!!!
DS

von D. S. am 05.07.2014 um 16:37 Uhr

Strafsachen und Verkehrssachen wurden bisher bearbeitet, ein Fall zu meiner Zufriedenheit gelöst
Verkehrsrecht
Strafrecht
Ich bin seit ca. einem Jahr bei Martin Lauppe-Assmann,

in der Zeit hatte ich 3 Fälle und in diesen Fällen wurde ich immer gut vertreten. 2 Fälle laufen aktuell noch und einer wurde gestern zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst. Abrechnung erfolgt immer über meine Rechtsschutzversicherung, auch da gab es keinerlei Probleme.

Ich kann nicht wirklich negatives berichten, außer dass er ab und an mal kurz angebunden ist. Allerdings ist das für mich auch nachvollziehbar, die Kanzlei ist recht gut gefüllt.
SS

von S. S. am 23.06.2014 um 12:28 Uhr

Scheidung
Familienrecht
Herr RA Martin Lauppe-Assmann hat mich bei meiner Scheidung vertreten.
Durch seine lockere und freundliche Art hat er es mir leicht gemacht diesen Weg zu gehen.
Toll fand ich auch, das ein Termin sehr kurzfristig, oft am selben Tag noch möglich war.
Ich habe mich von ihm sehr gut vertreten gefühlt und würde ihn auch jederzeit weiterempfehlen und mich bei allen rechtlichen Belangen wieder von ihm vertreten lassen.
HG

von H. G. am 12.06.2014 um 07:11 Uhr

Familienrecht
Familienrecht
Es liegt mir fern, mich mit Herrn Lauppe Assmann auf diesem Niveau auseinanderzusetzen, deshalb werde ich auch von weiteren Kommentaren an dieser Stelle Abstand nehmen. Festzustellen bleibt allerdings, dass sich dieser Mann bei allem, was er hier schreibt versucht, sich ausschließlich positiv darzustellen. Auf jegliche negative Kritik welche an seiner Arbeitsweise geäußert wurde, geht er mit keinem Wort ein. Das sollte jedem Leser dieser Zeilen zu denken geben.
grädig hat hatte die n8 auf den 12,6,14 offensichtlich schlecht geträumt und ist einach nur sauer, weil er mich bezahlen musste....
das gericht hat ihn verurteilt - und meine kosten für den honorarprozess hatte er dann auch noch am bein; solche kundschaft ärgert mich zwar - bringt aber dann doppeltes geld
;-)
HG

von H. G. am 10.06.2014 um 12:49 Uhr

Familienrecht
Familienrecht
Herr Lauppe Assmann möge bitte bei seinem Kommentar zu meiner Bewertung bei Angaben bleiben, die den Tatsachen entsprechen und nicht seiner Fantasie freien Lauf lassen. Dieser Kommentar enrspricht exakt seiner oberflächlichen und von mir nicht akzeptierten Arbeitsweise.
wenn der Mandant nix dagegen hat, dann kann ich ja das Urteil hier einstellen - brauche nur sein OK...!
HG

von H. G. am 08.06.2014 um 14:33 Uhr

Familienrecht
Familienrecht
Am 25.7.11 Mandatserteilung.Das Erstgespräch ungewöhnlich hektisch.Auf Frage zu den Kosten-keine Antwort.Nach 2 Jahren Untätigkeit,am 25.07.13,erklärte er,die Sache abrechnen zu wollen.Mich ließ er kaum zu Wort kommen.Eine Gebührenrechnung über 1419,19 € folgte. Eine stolze Vergütung für 10 Minuten Arbeit und Versand eines Briefes.Meine Bitte zur Überprüfung der Rechnung ließ er unbeantwortet.Ich leistete eine A-Konto Zahlung über 300,00 €.Anwaltskammer u.die Schlichtungsstelle in Berlin wurden eingeschaltet.Um seine Forderung unter Umgehung der Schlichtung durchzusetzen,erhob er bereits 9 Tage nach Zahlungsziel Klage bei Gericht.Begründung:Ich wolle seine Rechnung nicht begleichen.Eine Rücksprache,bzw.ein Mahnverfahren ist ihm völlig unbekannt.Danach ein Anruf,sowie eine Mail mit für mich nicht nachvollziehbarer Argumentation.Seitdem bestand ich nur noch auf schriftlicher Korrespondenz.Trotz A-Konto Zahlung erhob er Klage über den vollen Rechnungsbetrag.Herr Lauppe Assman versteht es,sich gleich 2 Mal am Mandanten zu bereichern,denn für die Klage,nebst Gerichtskosten wurden noch einmal ca. 250,00 € Gebühren gefordert.Finger weg von diesem Anwalt.
Der Mandant H.Gr. wurde von mir umfassend und gut beraten in seiner Immobilienangelegenheit im Rahen einer ehelichen Auseinandersetzung. Selbstverständlich wurde ihr auch über die Kosten aufgeklärt. Mit meiner Arbeit war er auch hoch zufrieden! Nur bezahlen wollte mich hinterher nicht.

Ich habe daraufhin meine gesetzlichen Gebühren, die mir zustehenden einklagen müssen. So etwas ist unschön, kommt aber vor. Ihr Mandant war auch noch so uneinsichtig, dass er sich durch zwei Instanzen hinweg geweigert hat meine Gebühren zu bezahlen.
Die Richter, die ihn in Mönchengladbach verurteilt haben sind sicherlich nicht von Hause aus Anwaltsfreunde und prüfen die Berechtigung meiner Forderung sehr genau.
Durch zwei Instanzen habe ich Recht bekommen!
Was ist daran schlecht?
Querulanten gibts immer!
MD

von M. D. am 02.05.2014 um 17:21 Uhr

Beförderung, Schadensersatz, Schmerzensgeld pp....
Beamtenrecht
Ich kenne Martin Lauppe-Assmann seit meiner ersten Scheidung 1991. Leider habe ich damals seinen Rat nicht befolgt und nochmal geheiratet, so dass ich mit ihm zwei Scheidungspartys feiern musste. War aber schön.
Ich bin seit 1981 Polizeibeamter und seit 1994 Kriminalbeamter in Düsseldorf und Martin unterstützt mich in allen beamten - und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten als absoluter Fachmann. Nach meinem Dienstunfall im Jahr 2000 war er einer der der ersten, den ich gesehen habe, nachdem ich aus dem Koma erwacht bin. Nach meinem Frontalzusammenstoß mit einem "Geisterfahrer" hatte ich ca. 30 Knochenbrüche. Lauppe hat auch in dieser Angelegenheit alles erreicht, was zu erreichen war. Nebenbei sprang noch eine sechsstellige Summe an Schmerzensgeld heraus.
Ich könnte noch weitere Verfahren aus dem Strafrecht, Verkehrsrecht und Zevilrecht nennen, in denen er für mich und meine Bekannten hervorragende Arbeit geleistet hat. Also: ran ans Telefon und Lauppe fragen !!! Lieben Gruß, MIQ
MB

von M. B. am 17.11.2013 um 08:31 Uhr

Eigenkündigung und daraufhin Konventionalstrafe des Arbeitgebers
Arbeitsrecht
sehr zufrieden
EG

von E. G. am 14.09.2013 um 15:58 Uhr

Insolvenzrecht
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Schnelle und kompetente Hilfe im Falle einer Altschulden-Angelegenheit.
Nach kurzer Erklärung des Sachverhalts wurde von Herrn Laupe-Assmann ein Schreiben diktiert, in dem u.a. auf einen Präzedenzfall Bezug genommen wurde.
Dieses Schreiben reichte aus, um die Forderungen aus der Welt zu schaffen.