Profil-Bild Rechtsanwältin Marielle Schmöe
Rechtsanwältin

Marielle Schmöe

Fachanwältin für

  • Strafrecht

Rechtsgebiet

  • Familienrecht
Über 6 Jahre Berufserfahrung
Mit ihrer Zulassung als Anwältin seit 2018 und über 6 Jahren Erfahrung steht sie Ihnen zur Seite.
AM
von A. M. am 24.01.2024 um 17:14 Uhr
Dummheit schützt vor Schaden nicht.
Strafrecht

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Strafrecht



Als Strafverteidigerin biete ich Ihnen Beistand, Beratung, Verteidigung und Engagement. Das persönliche Vertrauensverhältnis zu meinen Mandanten steht für mich an erster Stelle. Ihr Fall ist mir wichtig. Strafverteidigung ist Vertrauenssache. 

Es kann jeden treffen, plötzlich ist er da - der Vorwurf und die staatlichen Ermittlungsbehörden stehen Ihnen gegenüber: 

  • Reingelegt worden?
  • Zu Unrecht beschuldigt?
  • Einen Fehler gemacht?

Jeder weiß, dass es Situationen gibt, in denen man das Gefühl hat, mit niemandem reden zu können. Dass es Dinge gibt, über die man selbst mit nahestehenden Menschen nicht sprechen kann oder nicht sprechen möchte.

Was auch immer Ihnen vorgeworfen wird, als Strafverteidigerin stehe ich Ihnen zur Seite. 

  • Durchsuchung/Verhaftung , Haftbeschwerde, Haftprüfung, Haftbefehl
  • Betäubungsmittelverfahren: Handeltreiben in nicht geringer Menge, Besitz, Anbau, Einfuhr, Bande, Handeltreiben mit Waffen usw. (Cannabis, Kokain, Heroin, Chrystal Meth, Speed, Growing usw.)
  • Verteidigung in Verfahren Neue Psychoaktive Stoffegesetz (NpSG) 
  • Sexualstrafrecht, Vergewaltigung, Missbrauch, Kinderpornografie, Jugendpornografie, sexuelle Nötigung
  • Sexuelle Nötigung
  • Sexueller Missbrauch von Kindern
  • Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
  • Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger
  • Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
  • allgemeines Strafrecht, Diebstahl, Betrug, Raub, räuberische Erpressung, Sachbeschädigung
  • Kapitalstrafsachen
  • Verkehrsstrafverfahren
  • Jugendstrafverfahren, Jugendarrest
  • Strafvollstreckung
  • Pflichtverteidigung
  • Bewährung
  • Ermittlungsverfahren / Anhörung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft, Hauptzollamt
  • Strafanzeige, Strafantrag
  • Strafbefehl, Anklage, Vorladung
  • Untersuchungshaft
  • Totschlag, Mord, fahrlässige Tötung
  • Raub mit Todesfolge
  • Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung
  • Brandstiftungsdelikte
  • Sachbeschädigung, Strafvereitelung
  • Versicherungsstraftaten / Versicherungsbetrug
  • Falschaussage, Meineid, 
  • Beleidigung
  • Urkundenfälschung
  • Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten
  • Freiheitsberaubung, Menschenhandel
  • Verstoß gegen das Waffengesetz
  • Nötigung, Hehlerei, Unterschlagung, Bedrohung 
  • Staatsschutzverfahren
  • Berufung, Revision
  • Strafvollstreckung, Halbstrafe, 2/3-Termin, Vollzugsfragen


Verkehrsstrafrecht

  • Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB
  • Fahrlässige Tötung, § 222 StGB
  • Nötigung im Straßenverkehr § 240 StGB
  • Unfallflucht/Fahrerflucht, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
  • Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen, illegale Autorennen, rücksichtloses Rasen, § 315d StGB
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB
  • Entziehung der Fahrerlaubnis, § 69 StGB,
  • Fahrverbot, § 44 StGB
  • Autofahren unter Alkohol- Medikamenten oder Drogeneinfluss, harte, weiche Drogen, Cannabis, Cocain, Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB, Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 24a StVG, Fahrerlaubnisentzug
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 StVG

Familienrecht

Nicht jede Beziehung oder Ehe ist für die Ewigkeit. Bei einer Trennung oder Scheidung müssen jedoch einige Punkte beachtet und auch geregelt werden. Ich berate und vertrete Sie in 

- Scheidung
- Versorgungsausgleich
- Umgang; § 1684 BGB
- Unterhalt
- Kindesunterhalt; § 1601 BGB
- Trennungsunterhalt; § 1361 BGB
- Betreuungsunterhalt; § 1615l BGB
- Altersvorsorgeunterhalt; § 1578 BGB
- Unterhalt bei Erwerbslosigkeit - Aufstockungsunterhalt; § 1573 BGB
- Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen: § 1572 BGB
- Unterhalt wegen Alter; § 1571 BGB
- Unterhalt wegen Betreuung Kind; § 1570 BGB
- Ausbildungsunterhalt; § 1575 BGB
- Zugewinnausgleich; Zugewinn; Zugewinngemeinschaft; § 1363 BGB; § 1371 BGB; § 1373 BGB; § 1374 BGB; § 1375 BGB; § 1378 BGB
- elterliche Sorge; § 1626 BGB
- Sorgerecht; gemeinsames Sorgerecht; alleiniges Sorgerecht
- Gütergemeinschaft; § 1416 BGB
- Gütertrennung
- Verletzung Unterhaltspflicht



Weitere Informationen finden Sie auf meiner Website.

Ihre Fachanwältin für Strafrecht 

Marielle Schmöe

tel.: 042124444200

mail: ms@kanzleiw.de

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Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Mitglied der Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.
  • Mitglied im Bremer Anwaltverein
  • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)
  • Verband deutscher Unternehmerinnen

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