4,8
Sehr gut
42 Bewertungen
5
(39)
4
(1)
3
(1)
2
(0)
1
(1)
Rechtsanwältin bewerten

Bewertungen

NK

von N. K. am 30.11.2018 um 13:18 Uhr

Vorzeitiger Ruhestand, Probleme mit dem Dienstherrn.
Beamtenrecht
Ich wurde von Frau Dr. Koch über einen längeren Zeitraum im Beamtenrecht vertreten und beraten. Es ging um die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand. Es wurde alles in meinem Sinne geregelt. Frau Dr. Koch nahm sich immer Zeit zum Zuhören. Man merkt, dass sie in dem Gebiet schon lange tätig ist und die Besonderheiten des Beamtenrechts sehr gut kennt.
Hallo Frau K.,
danke für Ihre positive Bewertung. Es war ein langer, gemeinsamer Weg, den wir gegange sind. Ich bin froh, dass Sie mit der mit Ihrem Dienstherrn letztlich einvernehmlich getroffenen Regelung zufrieden sind. Weiterhin alles Gute und viel Freude an Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit.
MP

von M. P. am 17.10.2018 um 14:24 Uhr

Vereinsrecht, Notvorstand
Vereinsrecht & Verbandsrecht
Frau Dr. Koch berät kompetent und verständlich - mit der telefonischen Beratung bin ich mit meinem Problem u. Sachverhalt gut weitergekommen - Sie ist engagiert und versucht Lösungswege oder Vorgehensweisen aufzuzeigen. Vielen Dank für den guten und sehr freundlichen Kontakt.
Guten Tag Herr P.,
ich freue mich, dass Sie meine Beratung weitergebracht hat. Gelegentlich würde ich mich über eine Mitteilung freuen, wie sich Ihre Vereinsangelegenheit zwischenzeitlich weiter entwickelt hat. Ich hoffe, die Krise konnte dauerhaft beendet werden. Alles Gute!
JW

von J. W. am 26.09.2018 um 13:49 Uhr

Beamtenrecht
Beamtenrecht
Mit meiner Bewertung versuche ich eine neutrale Position zu meiner Erfahrung mit Frau Dr. Koch anzunehmen. Ich benötigte ihre Hilfe, um ein beamtenrechtliches Problem zu lösen. Sofort wurde Kooperation gezeigt und eine Rechnung in Höhe von ca. XXXX€ ausgestellt. Diese beinhaltete volle außergerichtliche Hilfe. Soweit so gut. Jedoch änderte sich aufgrund einer neuen Gesetzeslage mein Problem und bildete somit das neue Problem. Ich erläuterte Frau Koch diese Situation und fragte, ob sie mich weiterhin vertreten könnte, da ich die Rechnung ohnehin bezahlt hatte und bis dato ihrerseits keine anwaltliche Leistung stattgefunden hatte. Frau Koch erwiderte freundlich, das sei kein Problem, jedoch müsste sie mir für den neuen Fall erneut eine Rechnung ausstellen. Dies verärgerte mich. Als ich daraufhin die jeweiligen Beteiligten darauf angesprochen hatte, wurde mir eine Rückerstattung von xx% angeboten. Auch diese erfolgte nie. Deswegen entschied ich mich meine Erfahrungen hier zu teilen und empfehle vorerst schriftlich alle Formalitäten im Vorfeld abzuklären. Ich hatte nicht das Gefühl anwaltlich gut vertreten zu sein.
-
Nachdem ich eine neutrale Bewertung kundtat in welcher ich ausschließlich meine Meinung äußerte, erhielt ich eine Abmahnung der jeweiligen Kanzlei aufgrund Schmähkritik. Mit der Aufforderung eine hohe Summe als Schadensersatz zu leisten und drohen anschließender strafrechtlichen Konsequenz, sowie Einleitung gerichtlicher Schritte. Das finde ich nicht in Ordnung. Diese Portale sind Möglichkeiten persönliche Erfahrungen zuteilen und seine Meinung zu äußern, ich berichte lediglich über Tatsachen die sich so ereignet haben und auch belegt werden können.
Eine Abmahnung erhielten Sie von uns wegen einer vorherigen, nun nicht mehr vorhandenen Bewertung, die Sie trotz unseres Versuchs der persönlichen Klärung nicht heraus zu nehmen bereit waren. Daher wurden Sie abgemahnt.
Konstruktive Kritik im Rahmen des rechtlich Erlaubten, ohne strafbare Inhalte und unter Beachtung der Richtlinien dieser Plattform ist erwünscht.
Die in Ihrem Sinne erfolgreich abgeschlossene Angelegenheit in einem Verwaltungsverfahren wurde auf Basis des Gegenstandswertes und nach dem RVG abgerechnet. In Ihrer dann zweiten Angelegenheit wäre ein Widerspruchsverfahren durchzuführen gewesen. Sie erwarteten, dass dieses im Rahmen der Kosten der ersten Angelegenheit mit bearbeitet wird. Es handelte sich aber um eine eigene, neue Sache. Dies akzeptierten Sie nicht, woraufhin das Mandat Ihrerseits beendet wurde.
AH

von A. H. am 13.08.2018 um 08:10 Uhr

Anfrage zum Tierschutzgesetz
Allgemeine Rechtsberatung
Die Anwältin hat sich umgehend und ausführlich mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt.
Sehr geehrte Frau H.,
danke für die Beauftragung mit Ihrer Anfrage in diesem außergewöhnlichen Fall. Es freut mich zu lesen, das ich Ihnen weiterhelfen konnte. Für Sie und Ihre spannende Tätigkeit weiterhin alles Gute und viel Erfolg!
EH

von E. H. am 07.07.2018 um 11:56 Uhr

Beratung
Allgemeine Rechtsberatung
Die Anwältin hört zu ,das ist mir sehr wichtig.
MS

von M. S. am 06.06.2018 um 20:31 Uhr

Eine Frage zum Schulrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Sie hat mir geantwortet und ich war sehr zufrieden mit dere sachlichen Art


Margrit Stark
MH

von M. H. am 29.05.2018 um 14:29 Uhr

Beratung in Schulangelegenheiten
Allgemeine Rechtsberatung
Super schnelle, kompetente, ausführliche und überaus sympathische Beratung!!
Herzlichen Dank noch mal!! Sehr zu empfehlen!! Immer wieder gerne :-)
Hallo Frau H.,

es freut mich sehr, dass Sie zufrieden sind. Mir hat unsere Zusammenarbeit auch Spass gemacht!
MR

von M. R. am 25.04.2018 um 17:03 Uhr

Eintragung einer Marke
Markenrecht
Wir waren sehr zufrieden mit der Beratung und Betreuung durch Frau Dr. Koch vor, während und nach dem Eintragungsprozess ins Markenregister. Sie beantwortete unsere Fragen und bearbeitete sämtliche Vorgänge immer promt. Vielen Dank dafür!
Dass das Widerspruchsverfahren vor dem DPMG für Sie entschieden wurde, ist ein toller Erfolg! Danke für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
FM

von F. M. am 26.02.2018 um 11:19 Uhr

Beratung Beamtenrecht - Elternzeit Verkürzung und Dienstunfähigkeit
Beamtenrecht
Wir fühlten uns bei Frau Dr. Koch sehr gut beraten und informiert. Meine Frau hatte mehrere Bedenken und wusste nicht, wie Sie mit der bevorstehenden Situation umgehen soll. Frau Dr. Koch konnte Ihr diese Unsicherheit komplett nehmen und in Ihrem Vorhaben noch bestärken. Wir möchten uns herzlich für die Telefonate bedanken und werden auch in Zukunft gewiss noch mal auf Sie zurück kommen.
Es freut mich sehr, dass ich helfen konnte. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute!
KM

von K. M. am 25.04.2017 um 00:47 Uhr

Beamte Bad Kreuznach Gericht
Beamtenrecht
Sehr geehrter Frau Nicole Koch,

Leider Bin ich von Bad Kreuznach Gericht
OHNE URTEIL Zwangsversteigerung Lohn pfänden Durch.
Sie sind hier im Bereich Bewertungen gelandet, nicht beim Kontaktformular. Sie können mich unter der Rufnummer 06131/600 94 65 oder per E-Mail unter info@anwaeltin-mainz.de erreichen. Dann schauen wir, was bei Ihnen passiert ist.