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Rechtsanwältin

Dr. Nicole Koch LL.M.

Kanzlei Dr. Nicole Koch
Kanzlei Dr. Nicole Koch
  • Beamtenrecht
Online-Rechtsberatung
Ich berate Sie gerne telefonisch, per E-Mail oder per Video-Konferenz.
CM
von C. M. am 16.01.2025 um 17:11 Uhr
Beratung zur Nebentätigkeit während der ATZ
Beamtenrecht

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Ab 2011 leitete ich mehrere Jahre die Rechtsstelle eines Verbandes und war dort ausschließlich mit dem Beamtenrecht und öffentlichen Dienstrecht befasst. Das Beamtenrecht und öffentliche Dienstrecht sind seither der Schwerpunkt der Kanzlei. 

Mein Ziel ist immer für jeden Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erreichen und auf dem Weg dorthin als persönliche Ansprechpartnerin zur Verfügung zu stehen. Gerne bin ich überregional für Sie da. Persönliche Termine in der Kanzlei können problemlos durch Telefonate, Videocalls und E-Mail-Kontakte ersetzt werden. Den Weg nach Mainz müssen Sie nicht zwingend auf sich nehmen.

Die klassische anwaltliche Vertretung mit ihren förmliche Verfahren sind im Beamtenrecht oft nicht der richtige Weg, gilt es doch meistens auch, die Laufbahn des Beamten nicht zu gefähren. Ich biete Ihnen deshalb eine diskreten Beratung, z.B. vor Dienstgegesprächen oder vor einer amtsärztlichen Untersuchung an. Außerdem kann ich für Sie im Hintergrund die nötigen Schreiben vorformulieren, ohne selbst als Anwältin in Erscheinung zu treten.

Besondere Bedeutung kommt im Beamtenrecht dem Widerspruchsverfahren zu. Im Widerspruchsverfahren werden die angefochtenen Entscheidungen auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit überprüft. Die Verwaltungsgerichte können dagegen nur noch die Rechtmäßigkeit einer angefochtenen Entscheidung treffen. Oft müssen die Verwaltungsgerichte bei ihren Entscheidungen auch den Beurteilungs- bzw. Bewertungsspielraum der Verwaltung beachten. Deshalb sollte der Rechtsanwalt so früh wie möglich eingeschaltet werden.

Beamtenrechtliche Streitigkeiten sind in aller Regel von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt!

Der Schwerpunkt meiner Arbeit liegt im Beamtenrecht dabei in folgende Bereichen:

  •  Beamtenrecht
    • Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit
    • Amtsärztliche Untersuchung, Frage der Dienstunfähigkeit
    • Abordnung, Umsetzung, Versetzung
    • Konkurrentenklage, Beförderung
    • Probleme mit Vorgesetzten und Kollegen (Bossing, Mobbing)
    • dienstliche Beurteilungen
    • Nebentätigkeit
    • Ruhegehalt
    • Dienstunfall
    • Altersteilzeit
    • Rückforderung von Bezügen
    • Disziplinarverfahren, innerdienstliche Vergehen, außerdienstliche Vergehen



Dr. Nicole Koch LL.M. ist gelistet in Rechtsanwälte Mainz und Rechtsanwälte Deutschland.

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Bewertungen 45

CM

von C. M. am 16.01.2025 um 17:11 Uhr

Beratung zur Nebentätigkeit während der ATZ
Beamtenrecht
Schnelle, freundliche und v.a. kompetente und hilfreiche Beratung! DANKE!
Danke für Ihr positives Feedback! Ihre weitere Frage ist in Bearbeitung und Sie erhalten heute noch eine Rückmeldung.
KW

von K. W. am 02.01.2025 um 11:08 Uhr

Gleichbehandlung
Beamtenrecht
Frau Dr. Koch hat mich umfassend und kompetent beraten.
Hallo Frau Wirtz,
danke für Ihre weitere gute Bewertung und alles Gute für das neue Jahr 2025!
KW

von K. W. am 20.12.2024 um 11:05 Uhr

Kompetente und zuverlässige Beratung
Beamtenrecht
Per Zufall wurde ich an Frau Dr. Koch weitergeleitet und bekam durch sie eine gute, ausführliche und kompetente Beratung! Ich werde mich bestimmt nicht das letzte Mal an sie wenden.
Hallo Frau Wirtz,
danke für Ihre Bewertung! Es war tatsächlich ein glücklicher Umstand, dass Sie in Ihrer Sache hierher weitergeleitet wurden. Weiterhin alles Gute!

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Hinter der Kapelle 20
55128 Mainz
Tel.: 06131-600 94 65
Fax: 06131-600 94 66
Email: info@anwaeltin-koch.de
USt.-IDNr.: DE254100425

Rechtsanwältin & MeDIATORIN Dr. iur. Nicole Koch LL.M. ist Mitglied der
Rechtsanwaltskammer Koblenz
Rheinstrasse 24
56068 Koblenz
Tel.: 0261/30335-0
Fax: 0261/303335-66 und - 22
Email: info@rakko.de
Internet: www.rakko.de

Berufsbezeichnung:
Rechtsanwältin (verliehen in der BRD)

Berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregelungen der Rechtsanwälte der EU
Diese Vorschriften können Sie einsehen auf den Internet-Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer: www.brak.de
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,- Euro zu unterhalten.

Für Frau Rechtsanwältin Dr. Nicole Koch besteht eine solche Versicherung bei der Generali Versicherung AG, Adenauerring 7-9, 81737 München, vertreten durch die AFB GmbH, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf. Geltungsbereich: Europaweit für Kanzleien und Büros, die in der Bundesrepublik Deutschland eingerichtet sind oder unterhalten werden.

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