Rechtsanwältin
Cornelia Koslowski
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Ich freue mich, Sie auf meinem Profil bei www.anwalt.de begrüßen zu dürfen. In den folgenden Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich:
- Fachanwältin für Arbeitsrecht
Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Probezeit, Urlaub …
- Fachanwältin für Sozialrecht
Arbeitslosengeld, ALG II, Hartz IV, Arbeitslosenversicherung, BAföG, Erziehungsgeld, Elterngeld, Kindergeld, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Sozialhilfe, Wohngeld …
- Mietrecht
Betriebskosten, Eigenbedarf, Hausordnung, Kündigung, Mieterhöhung, Mietkaution, Mietminderung, Mietvertrag, Wohngeld …
- Verkehrsunfallrecht
Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Führerschein, Geschwindigkeitsübertretung, Schmerzensgeld, Unfallregulierung …
- Forderungseinzug und Inkassorecht
Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung sowie konsequente Verfolgung von Forderungen, Zwangsvollstreckung, Prüfung und Abwehr unberechtigter Ansprüche …
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Rechtsanwältin Cornelia Koslowski
Nach Studium und Referendariat in Göttingen wurde ich nach Absolvierung des zweiten juristischen Staatsexamens 1995 zur Anwaltschaft zugelassen. Zunächst war ich für mehrere Jahre in einer allgemein ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei in Alfeld tätig, wobei der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit bereits im arbeitsrechtlichen Bereich lag.
Anschliessend war ich bis 2002 in einer Göttinger Kanzlei tätig, die im wesentlichen arbeitsrechtlich ausgerichtet ist. Neben arbeitsrechtlichen wurden alle dort anfallenden sozialrechtlichen Mandate von mir bearbeitet, so daß dieses einen weitereren Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit bildete.
Nach dem Erwerb der entsprechenden Zusatzqualifikation wurde mir seitens der Rechtsanwaltskammer Braunschweig im Jahr 2000 gestattet, die Bezeichnung 'Fachanwältin für Arbeitsrecht' zu führen. Seit dem Frühsommer 2002 arbeite ich in eigener Kanzlei in der Händelstraße. Im Frühjahr 2004 hat mir die Rechtsanwaltskammer Braunschweig gestattet, wiederum aufgrund meines Nachweises der entsprechenden Qualifikation, auch die Bezeichnung 'Fachanwältin für Sozialrecht' zu führen.
Bei Interesse an einem Beratungsgespräch darf ich um telefonische Terminvereinbarung bitten. In der Regel kann ich Ihnen auch einen kurzfristigen Besprechungstermin anbieten.
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