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Rechtsanwältin bewerten

Bewertungen

PH

von P. H. am 28.10.2021 um 09:55 Uhr

Wohnverhaltensphase
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Frau Nordhoff hat mich auf kurzem Wege telefonisch über den Ablauf der Wohlverhaltensphase informiert und konnte meine Fragen präzise klären.

Vielen Dank!
Gerne und jedes Mal wieder..
CJ

von C. J. am 18.10.2021 um 10:49 Uhr

Beratung bezgl eines Versäumnisurteils
Zwangsvollstreckungsrecht
Frau Nordhoff hat uns in einem sehr zeitnahen persönlichen Termin in ihrer Kanzlei umfänglich zu all unseren Fragen beraten. Und dies kostenlos. Sie ist äußerst sympathisch und kompetent. Sollten wir in unserer Angelegenheit weitere anwaltliche Hilfe benötigen, würden wir unbedingt Frau Nordhoff wählen! Absolut empfehlenswert!
Liebe Mandantin,

dass Ihnen die Erstberatung gefallen hat, freut mich.
DB

von D. B. am 15.07.2021 um 09:31 Uhr

Überschuldeten Nachlass geerbt
Allgemeine Rechtsberatung
Vom ersten Beratungsgespräch an hat mich Frau Nordhoff mit unendlicher Geduld, großem Einsatz und viel Verhandlungsgeschick über eine verpasste Erbausausschlagung eines überschuldeten Nachlasses erfolgreich hindurchgeführt. Unbedingt empfehlenswerte Anwältin, die sehr individuell und mit hoher Sachkompetenz mich als ihre Mandantin in einer sehr schweren Zeit begleitet hat.
Mehr als bedanken kann ich mich für eine solche Bewertung nicht. Herzlichen Dank und für Sie alles Gute!
MV

von M. V. am 11.06.2021 um 19:56 Uhr

Falsche Information zum Honorar
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Sicherlich eine engagierte und erfahrene Anwältin, die sich leider nicht an getroffene Honoraraussagen hält und im Falle des Widerspruchs gleich mit dem Gericht droht.
Sehr geehrter Mandant. Wir haben keine Honorarvereinbarung getroffen. Die hätte schriftlich sein müssen. Da das nicht der Fall war, gilt RVG. Zudem haben Sie gedroht, das Honorar gerichtlich überprüfen zu lassen. Dennoch danke für das Kompliment, meine Arbeit betreffend. Schade, dass gute Arbeit wohl nichts mehr wert ist .. Bleiben Sie gesund
AH

von A. H. am 29.04.2021 um 12:45 Uhr

Themen der Privatinsolvenz
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Schnelle Rückmeldung.

Freundlich, fundierte Beratung, Zeit genommen, faire Preise!

Absolut empfehlenswert.
Danke für die nette Bewertung !
AG

von A. G. am 09.04.2021 um 14:20 Uhr

Sehr gute und schnelle Beratung .
Zwangsvollstreckungsrecht
Sehr positiv überascht. Es stimmt genau was in den andere Bewertung beschrieben wird. Heute angerufen, nach 10 minuten hat Frau Nordhoff schon zurückgerufen und uns am Telefon beraten.
Lieber Mandant, herzlichen Dank für die positive Bewertung. In meinem Rechtsgebiet ist es tatsächlich oft eine Frage der Zeit, gerade, wenn es um Zwangsvollstreckung geht. Deshalb versuche ich dann auch schnell zu helfen .. mit einem großen Schuss Pragmatismus.
Danke nochmals, Ihre Fachanwältin für Insolvenzrecht
Petra Nordhoff
FK

von F. K. am 06.04.2021 um 13:43 Uhr

Insolvente Handwerksfirma
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Frau Nordhoff hat mir heute einigen Fragen, bezüglich einer Handwerksfirma die nun Insolvent ist, beantwortet.

Ich war sehr zufrieden mit dieser Telefonischen Beratung. Alle Fragen die ich noch hatte wurde professionell beantwortet.

Wenn es bei mir wieder etwas Insolvenzrechtliches zu klären gibt ist Frau Nordhoff meine erste Wahl.

Danke nochmal!
Lieber Mandant, herzlichen Dank für diese freundliche Bewertung. Sie haben den Sachverhalt (hier: Erfüllung eines Auftrages in der vorläufigen Eigenverwaltung) gut und schnell lesbar als pdf vorab gesandt, sodass ich Ihnen schnell als Fachanwältin für Insolvenzrecht schnell helfen konnte.
Beste Grüße
Petra Nordhoff
TW

von T. W. am 19.03.2021 um 12:39 Uhr

Trotz Erst-Kontakt eine nette und auch umfangreiche "Beratung"
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Rückruf nach 10 Minuten und hat sich, bis ich keine Fragen mehr hatte, Zeit für mein Problem genommen. Eigentlich war das schon eine Beratung, die den "Erst-Kontakt" überstieg. Viele dieser hier verfassten Bewertungen sind aus der Sicht der Schuldner. Mein Problem ist das eines Gläubigers. Und was soll ich sagen, auch wenn wir "noch" nicht zusammen gekommen sind, ist sie meine erste Wahl, wenn es vor Gericht gehen sollte. Ich bin ein Typ, der gerne Optionen hat. Und die hat sie mir aufgezeigt - kurz - bündig - direkt - und vor allem verständlich. Sehr genial. Vielen Dank für das äußerst aufschlussreiche Gespräch. Wenn ich sie "brauche", komme ich auf sie zurück, wenn ich darf. Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund Thomas W.
Lieber Ratsuchender, vielen Dank für die sehr nette Bewertung. Als Fachanwältin für Insolvenzrecht bin ich tatsächlich Ansprechpartnerin für alle Beteiligten eines Insolvenzverfahrens:
Gläubiger, deren Forderung angemeldet werden muss oder deren Forderung der Insolvenzverwalter bestreitet, Gläubiger, die einen Versagungsantrag stellen wollen
Anfechtungsgegner, denen der Insolvenzverwalter schreibt, sie mögen doch das erhaltene innerhalb von 10 Tagen zurückzahlen ;-)
Geschäftsführer, die vom Insolvenzverwalter in Anspruch genommen werden
Gesellschafter, die zurückgewährte Darlehn zurückzahlen sollen
Schuldner, vor allem Kleinstunternehmen
Es ist eine breite Palette in einem interessanten Fachgebiet und ich freue mich, mit den Mandanten zusamnmen eine Lösung zu finden.
Nochmals herzlihcen Dank und viele Grüße
Petra Nordhoff
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Insolvenzrecht
NR

von N. R. am 04.02.2021 um 11:45 Uhr

Pfändung
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr geehrte Frau Nordhoff.
Ich bedanke mich bei Ihnen für den schnellen Rückruf und die guten Vorschläge die Sie mir genannt haben.
Sie sind sehr nett, kompetent.
Durch das Gespräch haben Sie mir Hoffnung gemacht .
Mfg n.r
Vielen Dank und schön, dass ich Ihnen schnell helfen konnte
Ihre Petra 'Nordhoff
Fachanwältin für Insolvenzrecht
BO

von B. O. am 27.01.2021 um 12:52 Uhr

Prima !
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Liebe Frau Nordhoff, ich durfte ihnen heute telefonisch meinen Fall schildern. Danke das sie mir die Hoffnung schon ohne jeden Cent dafür zu bekommen gaben, in meinem Fall eine Chance zu sehen. Ich komme auf jeden Fall auf sie zu !!!
Vielen Dank, lieber Mandant. Gerne kläre ich im ersten Telefonat gewisse Voraussetzungen ab, um zu erfahren, ob Ihr Anliegen bei mir gut aufgehoben ist. Das erspart allen Parteien unnütze Zeit- und Geldverschwendung. Mehr kann ich allerdings im ersten Telefonat auch nicht klären .
Beste Grüße