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Über mich
AKTUELL!
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Rufen Sie an bei finanziellen Schwierigkeiten ... rechtzeitig! Warten Sie nicht in der Hoffnung, dass es besser wird, ohne hierfür harte Fakten zu haben... holen Sie sich einen Beratungstermin... schaden wird es nicht..
Herzlich willkommen bei Rechtsanwältin Nordhoff – hier erwartet Sie fachliche Kompetenz durch Erfahrung und Fortbildung!
Sie sind ein Unternehmen, ein Geschäftsführer, Einzelunternehmer, Gesellschafter, Verbraucher und auf der Suche nach gewissenhafter, persönlicher und hochqualifizierter rechtlicher Betreuung in der Krise? Dann sind Sie hier bei Rechtsanwältin Nordhoff richtig! Sie hört zu, stellt Fragen, bleibt neutral, erarbeitet Ziele und begleitet Sie bei der entsprechenden Umsetzung. Rechtsanwältin Nordhoff ist seit dem Jahr 2006 sehr erfolgreich als Anwältin mit dem Schwerpunkt Insolvenzrecht tätig. Zusätzliche Ausbildungen zur Industriekauffrau, Projektmanagerin, Wirtschaftsmediatorin und ständige Fortbildungen ermöglichen es ihr, für Sie in jeder Phase eines Wirtschaftszyklus kompetent und zuverlässig zu handeln. Frau Rechtsanwältin berät Sie sowohl in Hamburg als auch in Münster.
Insolvenzrecht ...
Einen Insolvenzantrag zu stellen, bedeutet für jeden anmelden stellt für jeden, Privatperson, Einzelunternehmer oder Kapitalgesellschaft , eine existenzbedrohende Lage dar. Rechtsanwältin Nordhoff bietet Lösungen für Privatpersonen und Unternehmen an. Sie hilft bei der Antragstellung in der Verbraucherinsolvenz, der Privatinsolvenz und der Regelinsolvenzen. Von der Erstberatung über die Antragstellung bis hin zur Aufhebung des Verfahrens begleitet sie Sie zuverlässig und kompetent. Rechtsanwältin Nordhoff wird die Situation analysieren und versuchen, zunächst immer eine außergerichtliche Schuldenbereinigung zu erlangen, indem sie mit den Gläubigern Vergleichsverhandlungen führt. Sie berät während der Wohlverhaltensphase und bei Fragen zur Restschuldbefreiung im Verbraucherinsolvenzverfahren. Frau Rechtsanwältin Nordhoff unterstützt Sie auch bei Ihrem Forderungsmanagement um zu hohen Ausfällen zu verhindern, um einen Liquiditätsengpass vorzubeugen.
Geschäftsführerhaftung
Sie sind Geschäftsführer einer insolventen GmbH und der Insolvenzverwalter verlangt von Ihnen Schadensersatz für Zahlungen, die Sie nach der Insolvenzreife getätigt haben? Auch in diesem Fall kann Sie Rechtsanwältin Nordhoff unterstützen und versuchen, dem Anspruch des Verwalters Argumente entgegenzuhalten und dadurch den die Geschäftsführerhaftung abzuwehren oder zumindest niedrig zu halten. Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Nordhoff auch dann, wenn es um eine Insolvenzanfechtung geht, d.h. wenn der Insolvenzverwalter Sie aufgrund der Anfechtung einer Zahlung des Schuldners auffordert, diesen Betrag zurück zu zahlen.
Allgemeines Vertragsrecht
Als Volljuristin habe ich gelernt, juristisch zu denken und zu arbeiten. Melden Sie sich gerne
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht …
- für die Gesellschaft Frau Rechtsanwältin Nordhoff bietet Ihnen qualitative und fachkundige Beratung und Betreuung schon vom Zeitpunkt der Entscheidung einer Unternehmensgründung über die Wahl der geeigneten Rechtsform bin zur Satzung Ihrer Gesellschaft. Als neutrale Partnerin hat sie den Weitblick, um Ihnen bei sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Anliegen ideale und erfolgreiche Lösungswege aufzeigen zu können. Dies gilt auch für die Unterstützung bei Satzungsanpassungen und Gesellschafterkündigungen Sie betreut Sie zudem bei der Entwicklung von effizienten Strategien bei der Aufnahme von Familienmitgliedern und berät Sie bei Kapitalgesellschaften rund um die Themen Kapitalaufstockung, Gewinnverwendung und Risikovermeidung. Für die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche legt sie außerdem Wert auf effektive Zusammenarbeit mit Ihren Steuerberatern und Banken. …
- für Geschäftsführer Sie sind Geschäftsführer eines Unternehmens oder einer Gesellschaft und suchen nach juristischem Rat bezüglich Ihrer Rechte und Pflichten? Frau Rechtsanwältin Nordhoff verfügt über umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet und kann Ihnen die komplexen Besonderheiten der Zwitterstellung von Geschäftsführern als gleichzeitiger Angestellter und gesellschaftliches Organ erklären. Darüber hinaus erhalten Sie von ihr detaillierte und professionelle Risikoanalysen für Ihre Geschäftstätigkeit sowie Beratung und Betreuung rund um die Themen Insolvenz, Vermeidung von Insolvenzverschleppungshaftung und Geschäftsführerhaftung. …
- für Gesellschafter Wenn Sie als Gesellschafter anwaltliche Unterstützung rund um die Gesellschafterversammlung benötigen – beispielsweise bei der Prüfung der entsprechenden Einladungen – sind Sie bei Frau Rechtsanwältin Nordhoff genau an der richtigen Adresse. Sie vertritt Ihre Wünsche und Rechte als Gesellschafter außerdem bei Gesellschafterstreitigkeiten oder Abfindungsverhandlungen. Möchten Sie sich gegen nachteilige Gesellschafterbeschlüsse wehren oder suchen Sie nach Möglichkeiten zur Beendigung der Gesellschafterstellung? Auch in diesem Bereich ist Frau Rechtsanwältin Nordhoff gerne für Sie da und setzt sich für die Durchsetzung Ihrer Interessen ein.
Strafrecht ..
Gerade in Krisenzeiten besteht die Gefahr, dass zur Führung eines Unternehmens vorgeschriebene und gesetzliche festgelegte Pflichten nicht wahrgenommen werden. Die Lohnsteuer kann nicht mehr bezahlt werden, Sozialversicherungsbeträge werden geschoben etc, Kunden werden nicht richtig aufgeklärt, es werden Anzahlungen nach dem Prinzip Hoffnung angenommen, obwohl nicht klar, ob der Auftrag überhaupt ausgeführt werden kann.
Bei Insolvenzeröffnung wird jedoch jede Akte der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Diese prüfen immer die Insolvenzverschleppung, Bankrottstraftaten etc. Auch private Kunden zeigen oftmals Unternehmer an und behaupten, es liegt ein Betrug vor. Sollten Sie hier Post vom Gericht, der Polizei oder der Staatsanwaltschaft bekommen, holen Sie sich Rat bei Frau Rechtsanwältin Nordhoff. Sie verteidigt sie vor Gericht und Staatsanwaltschaft mit strafrechtlichen Kenntnissen im Insolvenzstrafrecht
Bürozeiten: Damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, wird in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter der Rufnummer 040/42932500 gebeten. Gerne können Sie auch die Terminanfrage auf dem Profil nutzen.
Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:
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Mit der U 1 können Sie bis zur Haltestelle „Hallerstraße", Ausgang Hansastraße oder mit dem Metrobus Linie 15 ebenfalls bis zur Haltestelle „Hallerstraße", Rothenbaumchaussee fahren. Von dort erreichen Sie die Kanzlei in nur wenigen Minuten. Sofern Sie mit dem PKW anreisen, fahren Sie die Rothenbaumchaussee stadtauswärts bis zum Tennis Center, Kreuzung Hallerstraße, nächste Straße rechts, dann haben Sie die Kanzlei erreicht. Einen Parkplatz finden Sie hinter dem Haus.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.ra-nordhoff.de
Qualifikationen und Auszeichnungen
Sprachen
- Deutsch
Bewertungen 85
von C. S. am 29.11.2024 um 15:28 Uhr
von R. G. am 18.11.2024 um 16:51 Uhr
von V. B. am 16.06.2024 um 10:16 Uhr
Rechtstipps 12
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist meist das Ende einer unternehmerischen Tätigkeit. Der Grund für die Insolvenz ist die Tatsache, dass Verträge nicht mehr erfüllt werden können,…
Es ist wohl der Pandemie zu „verdanken“, dass die Bundesregierung erst jetzt die Erteilung der Restschuldbefreiung in drei Jahren beschlossen hat. Endlich!Gerade in künstlerischen Berufen oder…
Endlich! Am 17.12.2020 ist das Insolvenzänderungsgesetz durch den Bundestag verabschiedet worden. Am 30.12.2020 wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz…
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Zuständige Aufsichtsbehörde: HansetischeRechtsanwaltskammer Hamburg
Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Hamburg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Es besteht eine Vermögenshaftpflichtversicherung bei der Victoria Versicherung,nunmehr ERGO Versicherung
Berufsrechtliche Regelungen
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de/seiten/06.php#tdg eingesehen werden
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE125538762
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Petra Nordhoff
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